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Gilt nur für einfach gelagerte Fälle


06.02.2011 10:06 - Gestartet von Urheberrecht
Die 100 Euro_Deckelung der Vorschrift des § 97a II UrhG, die das BVerfG bestätigt hat, gilt nur für einfach gelagerte Fälle. D.h. bei Urheberrechtsverletzungen von geschäftlichem Umfang ist die Vorschrift nicht anwendbar. Insbesondere bei <a href="http://abmahnung-wegen-urheberrechtsverle­tzung.de">Abmahnung Urheberrechtsverletzung</a> wegen Filesharing ist die Vorschrift nach der Rechtsprechung der Obergerichte nicht anwendbar.