Das würde dann auch bedeuten, daß die Mutter den Sohn quasi ständig kontrollieren müsste und ausserdem auch eine Ahnung davon haben müsste was denn überhaupt eine illegale Aktivität ist.
Naja, entscheidender scheint mir da folgender Satz zu sein: "Weil die Beklagte [...] selbst nicht vorgetragen hat, überhaupt in irgendeiner Form auf ihren Sohn eingewirkt zu haben"
Auf gut deutsch, sie hat ihn walten und schalten lassen ohne überhaupt mal zu fragen oder ihm auch nur zu sagen er darf nichts illegales tun. Völliges Desinteresse also. Sie hätte ja wenigstens sagen können "Nutz meinen Rechner und Anschluss, aber mach nichts blödes damit". Aber nichtmal das hat sie offenbar.