Falscher Klick beim Freemailer verursacht unerwünschtes Abo
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Grafik: 1und1 Mail und Media GmbH
Bei manchen Freemailern kann ein unbedachter
Klick möglicherweise hohe Kosten verursachen. Vorsicht ist geboten,
wenn beim Anmelden ein "Probe-Abo" für Premiumdienste
angeboten wird, mit denen Nutzer zum Beispiel mehr Speicherplatz in
ihrem virtuellen Postfach oder eine Möglichkeit zum Versand größerer Mailanhänge erhalten. Kostenlos ist das Abo aber nur
für kurze Zeit, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen. Danach
verlängert es sich automatisch und kostenpflichtig, zum Beispiel um
ein weiteres Jahr. Der Hinweis darauf findet sich aber oft nur im
Kleingedruckten.
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Nutzer, die ein solches Angebot erhalten, sollten deshalb auf
keinen Fall den "Jetzt kaufen"-Button anklicken, auch wenn er der
größte und auffälligste auf der Webseite ist. Stattdessen wählen sie
besser das oft etwas versteckte "Weiter zum Postfach" aus. Seit Einführung der Button-Lösung zum 1. August 2012 müssen Bestellbuttons auch bei Test-Abos stets mit "Zahlungspflichtig bestellen", "Kaufen" oder "Einkauf abschließen" beschriftet sein. Buttons mit Texten wie "Geschenk einlösen" oder "Jetzt gratis testen" sind nicht mehr erlaubt, wenn sich das Abo automatisch ohne Zutun des Nutzers kostenpflichtig verlängert.
Die Verbraucherschützer raten den Anwendern, immer den gesamten Text auf der Internetseite des Anbieters zu lesen, insbesondere das Kleingedruckte. "Glauben Sie nicht immer, was Ihnen auf einer Internet-Seite zuerst ins Auge fällt", warnt Theodor Ludwig von der sächsischen Verbraucherzentrale. Ein kleines Sternchen beim Angebot könne ein Hinweis auf weitere Vertrags-Informationen am Ende der Seite sein. "Löschen Sie nicht sofort die Mails ihres Anbieters, auch wenn es sich überwiegend um Werbung handelt", rät Ludwig.
Was tun, wenn der Kostenhinweis übersehen wurde?
Wer bereits in die Kostenfalle getreten ist, sollte so schnell wie möglich den Widerruf erklären. In der Regel geht das per E-Mail, auf der sicheren Seite ist man nach Angaben der Verbraucherschützer aber nur mit einer schriftlichen Erklärung per Einschreiben. Das gilt vor allem dann, wenn die zweiwöchige Frist für den Widerruf bereits abgelaufen ist: Dann ist eine schriftliche Kündigung auf jeden Fall besser als eine E-Mail. Denn laut Angaben der Verbraucherschützer muss das Kündigungsschreiben die eigenhändige Unterschrift enthalten.
Ende August 2012 wurde bereits die 1&1 Mail & Media GmbH mit ihren Marken GMX und Web.de vom Verbraucherzentrale Bundesverband abgemahnt, weil wichtige Vertragsinformationen oder die vorgeschriebene Beschriftung des Buttons nicht vorhanden gewesen sind.
Schon vor Einführung der Button-Lösung trafen beim teltarif.de-Leserservice immer wieder Beschwerden über die Praxis der Testabos bei GMX und Web.de ein. Im Rahmen unseres teltarif hilft: Ungewollter GMX-Vertrag haben wir darüber hinaus einer Leserin geholfen, die durch versehentliches Einloggen über den GMX-ProMail-Account ein nach einem Gratis-Monat automatisch kostenpflichtiges Abo abgeschlossen hatte.