Stellungnahme

freenet Funk kündigt Vielnutzern: So äußert sich der Anbieter

Die freenet-Pres­sestelle hat inzwi­schen zu den Kündi­gungen bei freenet Funk Stel­lung genommen. Auch die AGB-Ände­rung wurde vom Provider bestä­tigt.
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Im Mai ist freenet Funk mit einem sehr güns­tigen Mobil­funk­tarif gestartet. Für 99 Cent pro Tag sollen die Kunden eine Allnet-Flat für Tele­fonate und den SMS-Versand sowie eine echte Flat­rate für den mobilen Internet-Zugang bekommen. Unter dem Strich bekommen die Kunden demnach für knapp 30 Euro im Monat eine echte Mobil­funk-Flat­rate.

Jetzt hat freenet Funk einigen Kunden den Vertrag gekün­digt. Dabei handelt es sich offenbar ausschließ­lich um Nutzer, die den Begriff "Flat­rate" wört­lich genommen und beson­ders große Daten­mengen über­tragen haben. In Foren­posts berichten Kunden von 500 GB bis zum Teil mehr als 1 TB pro Monat.

freenet: "Haben uns auffäl­liges Verhalten ange­sehen"

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Wir haben bei der Pres­sestelle der freenet AG nach­gefragt, wie es zu diesen Kündi­gungen kam und warum nach­träg­lich die Allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen (AGB) für freenet Funk geän­dert wurden. "Um den gewohnt hohen Service und die Leis­tungen des Produktes lang­fristig zu gewähr­leisten hat sich freenet Funk nach der Start­phase auffäl­liges Nutzer­verhalten ange­sehen und daraufhin einigen wenigen Kunden eine ordent­liche Kündi­gung ausge­spro­chen, die ihren Mobil­funk­vertrag augen­schein­lich vorsätz­lich miss­bräuch­lich verwendet haben", so die Antwort des Provi­ders.

Die Kunden hätten gegen Ziffer 5.8 der gültigen freenet Funk AGB verstoßen. Das ist genau der Passus, der nach­träg­lich einge­fügt wurde und der die Nutzung des Tarifs in Geräten, die einen "perma­nenten kabel­gebun­denen Strom­anschluss" erfor­dern, nicht gestattet. Dabei stellt sich die Frage, was es für freenet Funk für einen Unter­schied macht, ob der Kunde seine SIM-Karte in einem mobilen, mit einem Akku betrie­benen Hotspot betreibt oder ob er einen statio­nären Router wie die FRITZ!Box 6890 LTE von AVM nutzt, die ein Netz­kabel erfor­dert.

Pres­sestelle bestä­tigt AGB-Ände­rung

Die freenet-Pres­sestelle bestä­tigte die AGB-Ände­rung. Diese sei aber nicht "zum Zweck einer Kündi­gung" erfolgt. Es sei "vertrag­lich von vorn­herein klar ersicht­lich" gewesen, dass es sich bei freenet Funk "um ein Produkt für die mobile Nutzung handelt". Unklar ist, ob freenet tatsäch­lich nach­voll­ziehen kann, ob Kunden einen statio­nären oder einen mobilen Router verwenden und ob wirk­lich nur Nutzer eine Kündi­gung erhalten haben, die ihre SIM-Karte in einem Gerät verwenden, dass sich nicht ohne kabel­gebun­dene Strom­versor­gung betreiben lässt.

Unglück­lich ist vor allem die Vorge­hens­weise des Provi­ders, der Kunden den Mobil­funk­anschluss ohne Vorwar­nung abge­schaltet hat. Das ist recht­lich in Ordnung, da die Mindest­lauf­zeit nur einen Tag beträgt und diese Rege­lung natür­lich nicht nur für den Kunden, sondern auch für den Anbieter gilt.

Beson­ders hart trifft die Maßnahme Nutzer, die ihre regu­läre Handy­nummer zu freenet Funk mitge­nommen haben. Diese müssen nun tage­lang ohne ihre ange­stammte Rufnummer auskommen. Die Portie­rung zu einem anderen Anbieter dauert in der Regel rund ein bis zwei Wochen.

Alter­native Tarife mit echter Daten-Flat­rate haben wir in einem Ratgeber zusam­menge­fasst.

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