Benutzer MalkoV2 schrieb:
Auch, das der Bekannte nicht den "teueren" 3DSL-Tarif nehmen will, kann nicht als Schuld von 1&1 betrachtet werden. Es wäre eben eine lt. AGB nicht mögliche Tarifänderung von 3DSL (29,99€) nach S&P6000 (24,99€ bei gleichen Bedingungen = + T-Com jedoch inkl. Handy-Karte) unten.
Alles in allem - so ärgerlich es ist - den Titel "Vorsicht vor 1&1" sehe ich als 100% überzogen.
So kann man das auch sehen!
Wobei ich die ganze Geschichte mit der Tarifweitergabe an den Bekannten aus unternehmerischer Sicht fragwürdig finde. Wenn der Bekannte nun in die Wohnung mit dem aktiven Vertrag ziehen würde, vielleicht. Aber an einem anderen Ort einen neuen Anschluss zu schalten zu anderen Konditionen – klar, das ist natürlich völlig jenseits der Kalkulation des Providers.
Man sollte den Artikel vielleicht einfach überschreiben mit: Vorsicht bei 24 Monatsverträgen!
Aber das ist ja schon ein Zankapfel, solange es 24 Monate Mobilfunkverträge gibt. Das mit der Gerätesubvention ist vielleicht ganz nett gemeint, kommt aber beim Kunden nicht an. Der Kunde sieht nur, dass er ein Handy für 1,- Euro bekommt und gewöhnt sich daran. Handys gibt’s billig zum Vertrag dazu – schön! Aber warum diese hohe Grundgebühr? -Das ist ja unfair, ich möchte doch nur das bezahlen, was ich vertelefoniere!
Ich bin schon seit jeher der Meinung, man sollte das trennen. Oder wenigstens klarer kenntlich machen. Mit dieser Gerätesubventioniererei das ist ja so, als wäre beispielsweise in der KFZ-Steuer irgendwie noch der Kaufpreis fürs Auto verwurstet! Man könnte Finanzierungsmodelle anbieten (auch über eine klar definierte Zeit) und diese entsprechend von der Dienstleistung, nämlich von der Zurverfügungstellung des Netzes, trennen.