Frei Sprechen
30.03.2008 10:57

Vorsicht bei 1&1

keine Chance zur Auflösung des Vertrages
teltarif.de Leser Horstigel schreibt:
Ich habe bei mir folgende Situation. Im Januar 2007 habe ich meinen bestehenden 1&1 Vertrag durch eine Tarifänderung in 3 DSL um 24 Monate verlängert. Meine "Freundin" hat denselben Vertrag, da zu dem Zeitpunkt zwei Wohnungen. In der Zwischenzeit haben wir geheiratet und sind zusammengezogen. In unserem neuen Wohnort ist zudem nur DSL light verfügbar. …
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einmal geändert am 30.03.2008 10:57
Kommentare zum Thema (21)
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joe7 antwortet auf garfield
30.03.2008 16:28
Benutzer garfield schrieb:
Benutzer J.Malberg schrieb:
>
Wenn Du Dich mal nicht irrst. Bei mir z.B. stapelten sich die Router aus Altverträgen, so dass ich getrost auf subventionierte Hardware verzichten kann. Auch für Neukunden kommt es allemal billiger, sich einen Router z.B bei ebay zu ersteigern, als diesen subventioniert mit einem 2-Jahresvertrag an der Backe von 1&1 & Co zu bekommen.
Und die Anschlussgebühr steht sowieso nur noch auf dem Papier. Wer auf einen Anbieter reinfällt, der so was ernsthaft verlangt, ist selber schuld (dass die bei Alice selbstredend auch entfällt, hatte ich wohl noch nicht erwähnt).

Eben! Bei der Hardware ist es meiner Meinung nach eh besser eine "freie" Version zu nehmen und nicht eine gebrandete beschnittene Version vom Provider. Dann hat man auch mehr Klarheit über die Kosten. Wer beispielsweise dauerhaft 10,- Euro mehr für die "geschenkte" Hardware mitbezahlt, der zahlt schnell drauf!
Allerdings: "Wer frei ist von Schuld, der werfe den ersten Stein!" Hier muss man natürlich auch bei Alice genau hinschauen, die einem ja besonders bei der NGN-Lösung ein Zwangs-Modem verordnen. Aber ich habe zum Glück Vollanschluss, Typ 1, d.h. mit ganz normalem Analoganschluss, da kann ich an Hardware dran klemmen, was ich will.
Will ich allerdings Home TV, wirds schon wieder unübersichtlich. Laut Alice brauche ich dann auch das Alice Modem (in meinem Fall Siemens).
Weiß jemand zufällig, ob Alice Home TV auch mit den IP optimierbaren Fritz! Boxen läuft?
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niknuk antwortet auf J.Malberg
30.03.2008 20:06
Benutzer J.Malberg schrieb:

ALICE geht ein Risiko ein und betreibt Mischkalkulation. Für die Umstellung gehen erstmal ca. 200,00 € an die Telekom und wenn ein ALICE Kunden wirklich schnell kündigt zahlen die drauf.

Ja, wenn ;-) Die meisten Alice-Kunden werden ihren Anschluss aber behalten, es sei denn, er läuft nicht (was aber bei Alice nicht häufiger vorkommt als bei anderen Anbietern und auch bei Langzeitverträgen zur außerordentlichen Kündigung berechtigen würde). Erstens gibt es kaum günstigere Angebote (insbesondere wenn man die Extras wie z. B. die Mobilfunkoption mit der anbieterinternen Gratis-Flatrate berücksichtigt), und zweitens ist die kurze Mindestlaufzeit ein sehr attraktives Merkmal, und das noch nicht einmal unbedingt im Hinblick auf einen schnellen Providerwechsel, sondern auch bei der Inanspruchnahme von zukünftigen Preissenkungen und anderen Verbesserungen durch Bestandskunden. Viele Alice-Neukunden hatten in der Vergangenheit bei einem anderen Anbieter einen Vertrag mit langer Laufzeit und einige von ihnen haben dessen Nachteile am eigenen Leib erfahren müssen. Dahin wollen diese Kunden nicht unbedingt wieder zurück.

Fazit: die Rechnung von Hansenet geht trotz der kurzen Mindestvertragslaufzeit auf, was ja auch aus den regelmäßig veröffentlichten Geschäftszahlen hervorgeht.

Gruß

niknuk
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Unkenntnis
Professor_230tzew antwortet auf BeCie
30.03.2008 22:12

einmal geändert am 30.03.2008 22:13
Hallo,

also das betrübt mich schon sehr, eure Unkenntnis. Also die Frage nach Sonderkündigungsrecht ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Es gibt im BGB einen Paragraphen über die Erbringung von Leistungen. Es geht nämlich darum, daß nach einem Umzug, der Anbieter seine Leistung nicht erbringen kann. Wenn er keine Leistung erbringt, dann hat er auch keinen Anspruch auf ein Entgeld. Deshalb bietet z.B. freenet sehr formlos ein Sonderkündigungsrecht, sobald man denen eine Abmeldebescheinigung zufaxt.

Ungeklärt ist, z.B. ob man am neuen Anschlußort einen neuen Vertrag beauftragen muß, falls er verfügbar ist und keine Sonderkündigung aussprechen darf. Schließlich muß man ja selbst eine neue Leistung in Form der Schaltung eines neuen DSL Anschluß beantragen.

Also du hast geheiratet. Herzlichen Glückwunsch! An deiner neuen Wohnung hast du schon einen DSL Anschluß von 1&1. Da 1&1 kaum einen zweiten DSL-Anschluß in deine Wohnung gelegt bekommt, ist damit klar, daß Sie ihren Teil des Vertrages, dir DSL zu bieten, nicht erfüllen können. Damit kannst du sonderkündigen. Google mal. Dann findest du schnell die entsprechenden Paragraphen im BGB.

Wenn die nein sagen. Einfach Brief vorab per FAX und Einwurfeinschreiben schicken. Bei der Post den Einlieferungsbeleg ausdrucken, geht unter Sendungsverfolgung. In dem Brief kündigst du die Sonderkündigung nach §§ .. BGB an. Bittest um die Abschlußrechnung, welche du per Überweisung zahlen willst und widerrufst die Einzugsermächtigung. Damit müssen die erst einmal anfangen dem Geld hinterher zu rennen und dann will ich sehen, wie sie dem Richter erklären wollen, daß Sie dir DSL anbieten wollen, wo schon ein DSL Anschluß von denen schon vorhanden ist.

Alternativ kannst du natürlich an der Hotline als Kompromiss anbieten, daß Sie die 10 Monate dem Vertrag deiner Frau aufschlagen.

Alles Gute

PS. Ich hoffe, daß dieses Thema hiermit geschlossen ist.
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LOWI antwortet auf Professor_230tzew
30.03.2008 22:54
Benutzer Professor_230tzew schrieb:


1&1 kaum einen zweiten DSL-Anschluß in deine Wohnung gelegt bekommt, ist damit klar, daß Sie ihren Teil des Vertrages, dir DSL zu bieten, nicht erfüllen können. Damit kannst du sonderkündigen.

Wieso kann das 1&1 nicht? Der Anbieter hat doch den Umzug nicht zu verantworten und kann somit seine Leistung (am alten Standort) weiterhin bereitstellen.


In dem Brief kündigst du die Sonderkündigung nach §§ .. BGB an.

Hast Du auch gegoogelt? Welcher § ist es denn?


und dann will ich sehen, wie sie dem Richter erklären wollen, daß Sie dir DSL anbieten wollen, wo schon ein DSL Anschluß von denen schon vorhanden ist.

Warum sollte das nicht gehen? Zweiter Telefonanschluß (in der Wohnung), zweiter DSL.


Alternativ kannst du natürlich an der Hotline als Kompromiss anbieten, daß Sie die 10 Monate dem Vertrag deiner Frau aufschlagen.

Finde ich eine sehr gute Alternative, wenn die sich drauf einlassen...

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Super Gedanke
Horstigel antwortet auf BeCie
31.03.2008 05:26
Hallo Bernd,
danke für den Tipp - den werde ich gleich mal checken und an 1&1 schreiben.

Gruss jÖrg
Benutzer BeCie schrieb:
Hallo, ich würde mal den Umzugsservice bei 1&1 kontaktieren. Dort bietet man dir in der Regel an deinen Vertrag aufzulösen und die Restlaufzeit auf den deiner Frau aufzuschlagen. Dann hat man für das Geld wenigstens eine Leistung.

Bernd
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Überzogener Titel
MalkoV2 antwortet
31.03.2008 06:20
Sicherlich ist es ärgerlich, und 1&1, wie auch andere Provider, könnten sich kulanter - ggf. gegen Zahlung einer Sonderzahlung - zeigen.

Jedoch sollte der Author auch beachten, das beide Verträge seinerzeit mit den AGB unterschrieben wurden, und Tarifwechsel eben - wie bei [fast] allen Providern - nur in höhere Tarife problemlos möglich sind. Aus gutem Grund, schliesslich liegt dem Vertrag ja auch eine Gewinnkalkulation zu Grunde, die sich über die Laufzeit erstreckt.

Der Provider kann nichts für die Hochzeit. Das ist eben Teil der Kosten, die der Kunde tragen muss - hier 2 x 3DSL - basierend auf deren Verträge.

Auch, das der Bekannte nicht den "teueren" 3DSL-Tarif nehmen will, kann nicht als Schuld von 1&1 betrachtet werden. Es wäre eben eine lt. AGB nicht mögliche Tarifänderung von 3DSL (29,99€) nach S&P6000 (24,99€ bei gleichen Bedingungen = + T-Com jedoch inkl. Handy-Karte) unten.

Alles in allem - so ärgerlich es ist - den Titel "Vorsicht vor 1&1" sehe ich als 100% überzogen.

MfG
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joe7 antwortet auf MalkoV2
31.03.2008 09:57
Benutzer MalkoV2 schrieb:
Auch, das der Bekannte nicht den "teueren" 3DSL-Tarif nehmen will, kann nicht als Schuld von 1&1 betrachtet werden. Es wäre eben eine lt. AGB nicht mögliche Tarifänderung von 3DSL (29,99€) nach S&P6000 (24,99€ bei gleichen Bedingungen = + T-Com jedoch inkl. Handy-Karte) unten.

Alles in allem - so ärgerlich es ist - den Titel "Vorsicht vor 1&1" sehe ich als 100% überzogen.

So kann man das auch sehen!
Wobei ich die ganze Geschichte mit der Tarifweitergabe an den Bekannten aus unternehmerischer Sicht fragwürdig finde. Wenn der Bekannte nun in die Wohnung mit dem aktiven Vertrag ziehen würde, vielleicht. Aber an einem anderen Ort einen neuen Anschluss zu schalten zu anderen Konditionen – klar, das ist natürlich völlig jenseits der Kalkulation des Providers.

Man sollte den Artikel vielleicht einfach überschreiben mit: Vorsicht bei 24 Monatsverträgen!

Aber das ist ja schon ein Zankapfel, solange es 24 Monate Mobilfunkverträge gibt. Das mit der Gerätesubvention ist vielleicht ganz nett gemeint, kommt aber beim Kunden nicht an. Der Kunde sieht nur, dass er ein Handy für 1,- Euro bekommt und gewöhnt sich daran. Handys gibt’s billig zum Vertrag dazu – schön! Aber warum diese hohe Grundgebühr? -Das ist ja unfair, ich möchte doch nur das bezahlen, was ich vertelefoniere!

Ich bin schon seit jeher der Meinung, man sollte das trennen. Oder wenigstens klarer kenntlich machen. Mit dieser Gerätesubventioniererei das ist ja so, als wäre beispielsweise in der KFZ-Steuer irgendwie noch der Kaufpreis fürs Auto verwurstet! Man könnte Finanzierungsmodelle anbieten (auch über eine klar definierte Zeit) und diese entsprechend von der Dienstleistung, nämlich von der Zurverfügungstellung des Netzes, trennen.

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Kreativlos von 1&1
chrispiac antwortet auf joe7
31.03.2008 20:09
Ich finde es einfach Schade, das 1&1 so eine Gelegenheit nicht nutzt, positiv auf sich aufmerksam zu machen. Warum ist es zum Beispiel nicht möglich, die Vertragslaufzeit von einem Vertrag an den anderen Anzuhängen (sozusagen eine „Vertragshochzeit“, was ja auch der neuen Lebenssituation entspricht). Dann würde die Kalkulation von 1&1 stimmen, der monatliche Grundbetrag würde nicht sinnlos abgebucht (sondern vorübergehend ausgesetzt). Nach Einsendung einer Kopie der Hochzeitsurkunde könnte als kleines Geschenk dafür, das zwei 1&1 Kunden zueinander gefunden haben noch zwei SIM-Karten geschenkt werden, mit denen untereinander günstig oder kostenlos telefoniert werden kann. Dann noch das Hochzeitsfoto auf die 1&1 Homepage mit der Geschichte, wie 1&1 Kunden zueinander finden (können)… Da muss die Marketingabteilung aber tief schlafen, so eine Gelegenheit zu verpassen.

So, jetzt noch Glückwunsch zur Hochzeit - schön das es noch Menschen in diesen Zeiten gibt, die noch real zusammenleben wollen und den Mut für den Schritt vor den Altar (oder zumindest dem Standesbeamten) aufbringen. Toi, toi, toi das die Ehe länger hält, als Euer Vertragsverhältnis zu 1&1, denn unter diesen Umständen kann ich es verstehen, das Ihr da so schnell wie legal geht aus dem Vertrag aussteigen wollt.

Und 1&1 wünsche ich, das sie beim nächsten Cup genauso baden gehen, wie vor Valencia (wer so unflexibel ist, und nicht angemessen auf geänderte Lebenssituationen reagieren kann, ist nicht in der Lage eine vernünftige Crew auf die Beine zu stellen – dazu braucht man nämlich eine wichtige menschliche Eigenschaft – Verständnis!)