Zum Thema außerordentliche Kündigung: da schreiben die AGB ganz klar vor, was dazu führt und was nicht. Eine "Falschberechnung" ist daher kein Kriterium, daher bekommst du auch nur eine Kündigungsbestätigung zum vertraglichen Laufzeitende.
In den AGB ist nur angegeben, aus welchem Grund BASE außerordentlich kündigen kann, nicht wann der Kunde aus wichtigem Grund kündigen kann. Und... was BASE hier betreibt, ist für für mich BETRUG. Die versuchen uns aus dem Vertrag zu mobben, weil wir nicht rentabel sind.
E-Plus/Base kann dir ja anhand EGN beweisen, dass du die SMS eben nicht an die von dir angegebene Rufnummer verschickst, somit bist du nun in der Beweispflicht...und das dürfte schwer sein...
Ich kann viel Mist in eine Rechnung schreiben... :-(. Ich kann beschwören, dass ich niemals auch nur eine SMS an diese D1 Nummer versandt habe...!!
Ich weiß ja nicht, wie sowas hier gehandhabt wird, aber ich könnte mir die Sache auch gerne mal direkt ansehen und schauen was man machen kann, sofern du das möchtest...
:-)
EDIT:
Du schreibst weiter oben, dass diese "Falschberechnung" nur sporadisch auftritt...klingt komisch, denn entweder besteht der Fehler dauerhaft, oder eben nicht. Somit rückt der Sachverhalt in ein ganz anderes Licht.
In welches Licht rückt dies dann? Ich glaube, BASE versucht immer wieder uns Kosten unterzujubeln.... mehr nicht.