Tarifwechsel ?
NF_
antwortet
26.06.2010 10:33
Hi,
das ist ja nicht so toll, was du da bei mobilcom-debitel (md) erlebst.
Grundsetzlich bei Bestandskunden gelten Partnerkarten oder Zusatzkarten mit Sonderkonditionen nur in Verbindung mit den Hauptkarten. Das ist keine Erfindung von md, sondern ist die Regel bei den Netz- und Serviceprovidern.
Wenn du Verträge an der Haustür, am Telefon oder im Internet abschließt hast du nach dem Fernabsatzgesetz ein 14 tägiges Widerrufsrecht. In dieser Zeit hast du die Möglichkeit dir die AGBs, Leistungsbeschreibungen und Preislisten des Anbieters anzuschauen und ggf. schriftlich zu widersprechen/den abgeschlossenen Vertrag zu stornieren. Widersprichst du nicht gilt der Vertrag in der deutschen Rechtssprechung als abgeschlossen und wie unterschrieben.
Ich weiß jetzt nicht genau, was du mit selbslöschende SIM-Karte meinst. Solltest du der Meinung sein, dass die SIM-Karte nicht mehr richtig funktioniert, solltest du deinem Anbieter dies mitteilen. Dieser sollte dir kostenfrei eine Ersatz-SIM zuschicken - das kostet dem Anbieter fast gar nichts. Kleiner Tipp: Ruf an und sag einfach, dass "inaktive SIM" auf dem Display steht und du nicht mehr erreichbar bist und nicht raustelefonieren kannst. In diesen Fall kann der Anbieter nicht anders, als dir kostenfrei eine neue SIM zuzuschicken. (Hab aber wärend des Telefonats dein Handy aus)
md ist meiner Meinung ein Verbrecherverein, da eine Rücklastschrift rund 18 EUR kostet, der Vertrag sofort gesperrt wird. Die Entsperrung kostet dann noch mal rund 30 EUR. Da sind gleich mal rund 50 EUR weg, wegen eigentlich gar nichts. (Zum Vergleich: bei T-Mobile zahlst du rund 5 EUR Rücklastgebühr und 0 EUR für Freischaltung.) Wenn du der Rechnung widersprechen möchtest, dann mache es genauso, wie es auf der Rechnung steht. Lasse es vom Konto einziehen (du bist ja weiterhin zu Zahlung verpflichtet) und widerrufe der Rechnung schriftlich innerhalb von 80 Tagen. Entweder schriftlich (per Einschreiben) per Post oder per Fax.
Um dein Problem zu lösen ruf doch noch mal bei md an und versuch einen Tarifwechsel zu erwirken.
Oder
Du solltest eine Lehre aus md ziehen und alle Verträge fristgerecht zum nächstmöglichen Termin kündigen. Wenn dir deine Rufnummer wichtig ist kannst du diese ja auch einfach zum neuen Anbieter mitnehmen.
Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen bei deiner md-Odysee.
NF_ :)
jo-ga
antwortet
auf
NF_
26.06.2010 16:24
Selbstlöschend heist, daß die SIM-Karte wird nach 2 Jahren abgeschaltet, ich muß also diese nicht kündigen. Aber ich werde auf jeden Fall jetzt alles kündigen. Was ist mit dem Vertrag der bis November läuft? Wenn Debitel mir nach Widerspruch die Karte mit dem Vertrag sperrt, soll ich die Grundgebühr noch bezahlen?
Mission Impossible
NF_
antwortet
auf
jo-ga
27.06.2010 13:11
Hi,
wenn du eine selbstlöschende SIM-Karte hast, wird diese sich auch nach den zwei Jahren automatisch zerstören und in Rauch auf gehen, wie im Film Mission Impossible?
(Tipp: schreib das nächste mal einfach, dass der Vertrag bereits gekündigt ist. Den Begriff selbstlöschende SIM-Karte gibt es nicht.)
Sei mir nicht böse, aber bisher ist mir kein Anbieter bekannt, der seine Handyverträge automatisch ohne vorheriger Kündigung automatisch beendet. Im Telekommunikationsmarkt geht es vorallem um Kundenbindung - das ist für die Anbieter mit überlebenswichtig. Das heißt, dass bei einer Mindestvertragslaufzeit ohne verheriger schriftlicher Kündigung der Vertrag sich um weitere Monate verlängert, bis dieser entweder um weitere 2 Jahre verlängert oder gekündigt wird.
Kündige am besten sofort schriftlich alle deine Verträge fristgerecht und warte auf die Kündigungsbestätigungen ab.
Solltest du nun einen Vertrag haben der gesperrt ist, dann bist du trotzdem zur Zahlung der Grundgebühr lt AGBs und deutschen Rechtsprechung verpflichtet. Das gilt grundsetzlich bei allen Anbietern. Du kannst auch nicht die dir angefallenen Kosten trotz Nicht-Erhalt der Leistung bei md geltend machen, da der Anbieter nicht Schuld an deiner Lage ist, sondern leider du. Du hast deine Rechnung nicht rechtzeitig gezahlt bzw. das Geld ist nicht bei md geblieben. Hierzu wirst du auf jeder Rechnung im klein gedruckten hingewiesen. Ich habe dich hierzu auch schon im Vorbeitrag hingewiesen.
Bis November musst du in den sauren Apfel beißen und die Grundgebühr zahlen, wenn du rechtzeitig kündigst.
Solltest du nun keine weiteren Rechnungen rechtzeitig oder gar nicht zahlen kann es dir passieren, dass md dich vor Ende der Restlaufzeit kündigt und den Entstandenen Schaden seitens des Anbieters (z.B. die Grundgebühren, zusätzliche Verwaltungskosten, etc.) dir in Rechnung stellt als Schadensersatzforderung. Das bedeutet für dich, dass du auf einmal eine hohe Rechnung erhälst, die sofort zu zahlen ist. In diesen Fall kann dir der Anbieter bei einer Portierungsanfrage zwecks zur Mitnahme der Rufnummer ablehnen.
Bei manchen Situationen muss sich der Kunde selber mal an die eigene Nase fassen. Man hat als Kunde, oder besser gesagt: als Vertragspartner, nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Und wenn man die Pflichten nicht einhält, dann kann man auf Forderungen sitzenbleiben. Andersrum genauso. Die Anbieter sind Profis und kennen ihre Rechte und Pflichten genau, daher ist der Kunde (kein Profi) doch eher derjenige, der eher Fehler begeht und somit die Forderungen des Anbieters zahlen muss.
So wie ich das verstanden habe hast du einen Hauptvertrag gehabt und dann einen Zusatzvertrag abgeschlossen und zusätzlich hast du noch einen Vertrag, der bis November läuft. Du hast deine Pflicht die AGBs, Preislisten und Leistungsbeschreibung zum Zusatzvertrag nicht gelesen, somit ist der Vertrag rechtens. Nach Kündigung des Hauptvertrages ist der Zusatzvertag lt Preisliste teurer geworden. Nun hast du der Zahlung widersprochen, nicht aber der Rechnung. In deinen Fall hast du deine Pflichten nicht so genau genommen, du hast Fehler begangen und bist nun bei zwei aktiven Verträgen mit null Leistung wegen der Sperrung trotzdem zur Zahlung verpflichtet.
Deine Mission ist leider wirklich impossible...
Wie gesagt, zahle deine Rechnung nach, widerrufe deine Rechnungen schriftlich und zahle in Zukunft deine Rechnung pünktlich, kündige deine Verträge fristgerecht und ziehe eine Lehre aus dem Ganzen.
Grüße aus der Hauptstadt
NF_ :)
Verlängerung
hafenbkl
antwortet
auf
NF_
27.06.2010 18:34
Benutzer NF_ schrieb:
... entweder um weitere 2 Jahre verlängert oder ...
Dies wäre bei Privatkunden illegal!
Zulässig ist eine automatische Verlängerung um maximal 12 Monate.
Augen auf im Straßenverkehr
NF_
antwortet
auf
hafenbkl
27.06.2010 19:58
ich habe folgenden Satz geschrieben: Das heißt, dass bei einer Mindestvertragslaufzeit ohne vorheriger schriftlicher Kündigung der Vertrag sich um weitere Monate verlängert,...
Das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Der eine verlängert z.B. nur um 6 Monate, der Andere um weitere 12 Monate.
des weiteren Schrieb ich: ... bis dieser entweder um weitere 2 Jahre verlängert oder gekündigt wird.
Natürlich kann ich als Kunde den bestehenden Vertrag um weitere 2 Jahre verlängern - auch nach Ende der Mindestvertragslaufzeit - z.B. auch mit einem neuen subventionierten Handy. Oder ich als Kunde kündige diesen dann fristgerecht.
Was ist daran jetzt illegal?
hafenbkl
antwortet
auf
NF_
27.06.2010 20:28
einmal geändert am 27.06.2010 20:28
Benutzer NF_ schrieb:
Was ist daran jetzt illegal?
Nichts.
Aber du hast dich missverständlich ausgedrückt.
Beachte bitte in meinem Beitrag auch das Wort "automatische".
NF_
antwortet
auf
hafenbkl
27.06.2010 20:59
...
Oder das nächste mal wird der Beitrag nicht nur überflogen, sondern einfach mal richtig gelesen.
Übliche Tricks bei Debtel
o.mueller
antwortet
30.06.2010 13:16
Auch aus meiner Sicht ist der Laden unseriös. Beiträge in Rechtsforen wie 123recht.net belegen das.
In solchen Fällen hilft oft eins - Spieß umdrehen und den Nachweis eines gebührenpflichtigen Zustandes dem Partner überlassen. Wenn es denn angeblich einen Vertrag geben sollte, dann müsste es auch eine Widerrufsbelehrung geben. Wenn nicht, wie in vielen dieser Mogelpakckungen, dann kann man auch nachträglich noch einen rückwirkenden(!!!) Widerruf erwirken.
Wenn Debil-tel ;-) die Mogelpackung als "Geschenk" angeboten hat, dann ist das echt eine Erzs..erei