o2 möchte Frequenzvergaben für 700/800 MHz vorziehen
Die von der BNetzA "neu konstruierte Verhandlungspflicht zum Dienstanbieterzugang" entspreche einer faktischen Zugangsregulierung. Die Behörde argumentiere hier widersprüchlich. Einerseits werde auf die fehlende Marktmacht der Mobilfunknetzbetreiber hingewiesen, andererseits das Diskriminierungsverbot, ein Regulierungsinstrument aus dem Telekommunikationsgesetz angewendet. Das sei aber nur für die Regulierung von Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht vorgesehen. Nur "beträchtliche Marktmacht" hat keiner der dreien. Die logische Folge: Langwierige Rechtsstreitigkeiten.
Telefónica vermutet, dass die Netzagentur hier Einzelinteressen umsetzen möchte, wie die Schiedsrichterrolle funktionieren solle, bleibe unklar. Wenn die BNetzA entsprechende Verpflichtungen wolle, müsste sie nach Gesetz eine Marktuntersuchung durchführen.
Zahlungsbedingungen mit unnötigen Mehrkosten
Eine schnelle wirkungsvolle Lösung für 336 Einwohner. Modellfall für alle Funklöcher in Deutschland?
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Im Konsultationsentwurf wird eine Zahlungspflicht binnen 65 Bankarbeitstagen nach Abschluss der Auktion vorgeschlagen. Das habe unnötige Kapitalbindungskosten im dreistelligen Millionenbereich zur Folge, obwohl die Frequenzen nach der Auktion noch gar nicht nutzbar sind. Telefónica plädiert dafür, dass erst bei tatsächlicher Verfügbarkeit („pay when available“) und in monatlichen Raten („pay per use“) gezahlt werden soll. Das sollte direkt jetzt entschieden werden und nicht erst später.
Brauchbare Frequenzen vorzeitig verlängern?
Ein Aussetzen des Vergabeverfahrens würde 5G-Ausbau in Deutschland massiv bremsen, denn inzwischen wurden die 3,5-GHz-Frequenzen schon in anderen EU Ländern wie Großbritannien, Irland, Tschechien und Spanien vergeben. Deutschland drohe weiter ins Hintertreffen zu geraten. Die Vergabe müsse rechtssicher nächstes Jahr stattfinden.
Im Jahre 2025 laufen die 800er Frequenzen aus, 2033 die bei 700 MHz. Telefónica schlägt vor, diese zeitnah, schon deutlich früher als 2025 zu verlängern. Jeder Netzbetreiber, der diese vorzeitige Verlängerung akzeptiere, sollte sich zu neuen Versorgungsauflagen verpflichten, die auch mit zeitlich verlängerten Frequenzen machbar wären. Zusätzlich könnten unter 1 GHz weitere Frequenzen für den Mobilfunk bereitgestellt werden, um möglichst hohe Bandbreiten zu erreichen. Dazu wäre ein Schulterschluss zwischen BNetzA, Politik und Netzbetreibern nötig.