Themenspecial Breitband-Internet Lobbyarbeit

Forderung: G.fast muss Vorrang vor VDSL haben

Wenn parallel zu G.fast auch Vectoring zum Einsatz kommt, kann es Störungen geben. Daher fordern die Verbände ein Umdenken beim Regulierer.
Von Thorsten Neuhetzki

Leerrohre für Glasfaser:  Sie dienen auch dem G.fast-Ausbau Leerrohre für Glasfaser: Sie dienen auch dem G.fast-Ausbau
Foto: M-net
Der Bundesverband Glasfaser (Buglas) macht sich aktuell dafür stark, dass es eine Bevorzugung von G.fast geben muss, wenn ein Anbieter diese Technologie ausbauen will und gleichzeitig ein anderer Netzbetreiber im gleichen Bereich VDSL ausbauen möchte. Hintergrund ist der unmittelbar bevorstehende Einsatz von G.fast bei M-net und NetCologne und die möglichen Störungen durch VDSL Vectoring.

"Angesichts von über 18 Millionen Bestands-Gebäuden in Deutschland mit einer Kupfer-Inhouse-Verkabelung ist G.fast der Booster für FTTB-Anschlüsse", sagt der Chef des Verbandes Wolfgang Heer. Denn mit G.fast kann die Kupferader innerhalb des Hauses weiter genutzt werden und trotzdem sind Summen-Bandbreiten von mehr als 1 GBit/s möglich, wenn das Glasfaserkabel bis in das Gebäude geführt wurde. Von zentraler Bedeutung ist es nach Auffassung des deutschen Glasfaserverbands nun aber, im aktuell laufenden Regulierungsverfahren zum TAL-Standardangebot sicherzustellen, "dass der leistungsfähigsten Anschlusstechnologie gegenüber weniger leistungsfähigen Technologien keine Steine in den Weg gelegt werden."

Das nämlich könnte durch VDSL Vectoring geschehen. "Der parallele Einsatz von Vectoring und FTTB G.fast im gleichen Gebäude verursacht aufgrund der in Teilen gleichen genutzten Frequenzen auf der Kupfer-Inhouse-Leitung technische Probleme, die der Endnutzer in Form geminderter oder gestörter Leistung ausbaden muss", erläutert Heer und unterstreicht damit auch einen Artikel von teltarif.de zu dieser Problematik.

Appell an den Regulierer

Leerrohre für Glasfaser:  Sie dienen auch dem G.fast-Ausbau Leerrohre für Glasfaser: Sie dienen auch dem G.fast-Ausbau
Foto: M-net
Es müsse "ganz klar die Anschlusstechnologie, die die einzig zukunftsfähige und nachhaltige Glasfaser näher zum Endkunden bringt, Vorrang haben", heißt es vom Verband, der damit natürlich den FTTB-Ausbau meint. "Gerade bei der Entscheidung zum Einsatz von Vectoring in den Nahbereichen der Hauptverteiler hat der Regulierer mehrfach kommuniziert, dass das Ziel eines 'nachhaltigen Breitbandausbaus' Vorrang vor der Realisierung der Geschäftsmodelle einzelner Unternehmen habe", so Heer. "Und ein FTTB-Ausbau sei ja von der Entscheidung unbenommen. Dann kann es aber nach einem faktisch erfolgten FTTB-Ausbau und beim Einsatz von G.fast nicht so sein, dass derjenige, der die Glasfaser schon bis in die Gebäude ausgerollt hat, nun erneut benachteiligt wird!". Genau dies fordere jetzt aber der Incumbent (gemeint ist die Deutsche Telekom), womit das Konzept der "Ladder of Investment" nach Auffassung des Buglas "in Gänze aus den Angeln gehoben" würde. Der Buglas habe sich heute gemeinsam mit anderen Telekommunikationsverbänden in diesem Regulierungsverfahren entsprechend gegenüber der Bundesnetzagentur positioniert.

G.fast kann am Ende aber auch nur eine von mehreren Technologien sein, die der Breitband-Verfügbarkeit in Deutschland zuträglich ist. Eine Einschätzung dazu lesen Sie in unserem Hintergrund-Text "DOCSIS 3.1, G.fast & FTTH: Warum am Ende der Mix entscheidet".

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