Themenspezial: Verbraucher & Service Betrug

Abgemahnt: Gefälschte Testberichte im Internet

Betrüger versuchen, mit gefälschten Tests im Internet Geld zu verdienen. Doch oft stecken hinter dem vermeintlichen Testbericht nur geklaute Amazon-Bewertungen. Nun werden die Betrüger nach und nach abgemahnt.
Von

Gefälschte Testberichte: Seitenbetreiber abgemahnt Gefälschte Testberichte: Seitenbetreiber abgemahnt
Foto/Grafik: teltarif.de
Wer sich im Internet über die Qualität eines Produktes informiert, liest gerne offizielle Testberichte, die von unabhängigen Verbrauchermagazinen erstellt wurden, oft unter Hinzuziehung professioneller Testlabore. In der letzten Zeit tauchten vermehrt unseriöse Seiten im Internet auf, deren Betreiber vermeintlich unabhängige Testberichte suggerierten, in Wirklichkeit aber nur Geld verdienen wollten.

Rechtsanwalt Christian Solmecke erläutert das Phänomen in einem aktuellen Bericht [Link entfernt] anhand von Recherchen des Magazins testbericht.de. Die gute Nachricht: Tatsächlich seriöse Magazine wie die Stiftung Warentest und Verbraucherschützer mahnen die Betrüger mittlerweile ab - mit Erfolg.

Fake-Test sollten Geld erwirtschaften

Gefälschte Testberichte: Seitenbetreiber abgemahnt Gefälschte Testberichte: Seitenbetreiber abgemahnt
Foto/Grafik: teltarif.de
Solmecke erläutert die perfide Masche, die sich die Betreiber der unseriösen Webseiten ausgedacht haben. Durch die Aufmachung und den Inhalt vermitteln die Seiten den Eindruck, seriöse Testberichte zu liefern. Diverse Produkte werden immer wieder auch zu "Testsiegern" erhoben, ohne dass klar ist, nach welchen Kriterien getestet wurde und von welchem Magazin oder Prüflabor das Testsiegel verliehen wurde.

Die Betreiber der Seiten, die Anwalt Solmecke begutachtet hat, testeten offenbar selbst überhaupt keine Produkte. Sie kopierten lediglich subjektive Kunden­re­zensionen von Amazon zusammen und mischten Einzelergebnisse seriöser Test-Magazine darunter. Schließlich wurden irgendwelche "Testsieger" gekürt und die Berichte zu den Testsiegern mit einem Affiliate-Link zu Amazon hinterlegt. Folgte der Leser diesem Link und bestellte das Produkt bei Amazon, erhielt der unseriöse Testseiten-Betreiber eine Provision, und zwar schon beim Klick auf den Affiliate-Link.

Solmecke definiert klar, was ein echter Test im Unterschied zu einer subjektiven Kundenrezension liefern muss:

Selbstverständlich gibt es Anforderungen der Rechtsprechung, die bei Durchführung von Tests beachtet werden müssen. Denn wo Test draufsteht, sollte natürlich auch ein Test drin sein. Elementare Eigenschaften die einem Test innewohnen sollten, sind einerseits die Systematik des Tests und andererseits die tatsächliche Überprüfung einzelner Produkteigenschaften. Zu den Grundvoraussetzungen eines Tests zählt zudem insbesondere, dass der Test objektiv, neutral, sachkundig und repräsentativ durchgeführt wurde.

Laut dem Anwalt schützt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowohl Verbraucher als auch Wettbewerber vor irreführenden Werbeaussagen. Und dieses Gesetz kann hier zur Anwendung kommen, weil die Webseitenbetreiber Affiliate-Links nutzten und Werbung auf ihrer Seite einblendeten. Damit handelte es sich nicht mehr um rein private Blogbetreiber, die lediglich nichtkommerziell Produkte miteinander vergleichen. Tests mit Bewertungen und Rankings müssten übrigens anhand klar festgelegter Testkriterien für den Verbraucher objektiv nachprüfbar sein.

Nach einer ersten Abmahnwelle der Verbraucherverbände in den vergangenen Wochen haben erste Seiten ihre Domain geändert, klassifizieren ihre Produkt-Vergleiche nicht mehr als Test oder haben die Inhalte offline genommen.

Alle Testberichte von teltarif.de finden Sie auf dieser Übersichtsseite.

Mehr zum Thema Recht