Geoblocking-Verordnung

EU: Geoblocking beim Online-Shopping wird abgeschafft

Online-Shopping im europäischen Ausland wird in naher Zukunft einfacher, da die Händler mit dem Wegfall des Geoblockings alle Kunden innerhalb der EU bedienen müssen. Für kleinere Unternehmen könnte das aber eine Existenzgefährdung darstellen.
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Bitkom über die Geoblocking-Verordnung Bitkom über die Geoblocking-Verordnung
Grafik: zentilia - Fotolia.com, Logo: Bitkom
Der Branchenverband Bitkom informiert über eine neue Verordnung, die dem Geoblocking in Europa den Riegel vorschieben wird. Die Konsumenten dürfte dieser Schritt freuen, denn Online-Einkäufe lassen sich somit in Bälde europaweit erledigen. Allerdings sieht Bitkom mit der Regelung, die ab dem 22. März 2018 in Kraft tritt und Ende des Jahres verbindlich wird, die Existenz kleinerer Händler gefährdet. Der Zwang, Produkte in allen EU-Mitgliedsstaaten verkaufen zu müssen, sei aufgrund der unterschiedlichen Verbrauchervorschriften, Steuerregelungen und den individuellen Absatzmärkten für diverse Unternehmen problematisch.

Geoblocking wird abgeschafft – Fluch und Segen zugleich?

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Wer im Internet bislang einen bestimmten Artikel im EU-Ausland bestellen wollte, war darauf angewiesen, dass der Händler auch an in Deutschland ansässige Kunden verkauft. Das Europäische Parlament und der Ministerrat haben allerdings nun für einen Verordnungsentwurf gestimmt, der das Ende des Geoblockings innerhalb der Mitgliedsstaaten einläutet. Die am 2. März im Amtsblatt der EU publizierte Verordnung soll bereits ab dem 22. März aktiv werden. Ab dann beginnt eine Übergangsfrist für die Händler, die am 3. Dezember 2018 ausläuft. Anschließend unterliegt jeder Verkäufer innerhalb Europas der Pflicht, seine Produkte auch Verbrauchern des EU-Auslands anzubieten. Es ist jedoch explizit vom Verkauf und nicht vom Versand die Rede. Der Händler kann also vom Kunden fordern, selbst für den Transport eines bestellten Artikels zu sorgen. Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer Bitkom, kann sich vorstellen, wie die Konsumenten sich in diesem Fall behelfen: "Wir rechnen damit, dass die Verordnung dazu führen wird, dass sich Abhol-Fahrgemeinschaften bilden werden, um Bestellungen aus anderen Ländern entgegenzunehmen."

Kleine Online-Händler unter Druck

Rohleder begrüßt zwar "jeden Schritt auf dem Weg zu einer Harmonisierung und Förderung des einheitlichen digitalen Binnenmarkts", dennoch sieht er auch die Schattenseite der Verordnung gegen das Geoblocking. So würde sich das Einkaufen für die Verbraucher zwar einfacher gestalten, für die Händler würde der Zwang, auch Kunden des EU-Auslands zu bedienen, im schlimmsten Fall aber die Geschäftstätigkeit gefährden. Dienstleister, beispielsweise Webhosting-Services, müssen sich ebenfalls an das neue Gesetz halten. Nach dem Inkrafttreten der Regelung ist das Rerouting, also das Weiterleiten zu landesspezifischen Webseiten und Shops, verboten. Urheberrechtlich geschützte Güter, wie etwa eBooks oder CDs, sind allerdings von der Verordnung ausgeschlossen.

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