Livestream

"BILD"-Livestream: Zulassungspflichtiger Rundfunk?

Ist das Live­stream-Angebot der BILD-Zeitung als "Rund­funk" zu werten oder nicht? Zunächst wurde der Axel-Springer Verlag "frei" gespro­chen, jetzt wurde inten­siver geprüft.
Von mit Material von dpa

Das Verwaltungsgericht Berlin findet, dass der Livestream der BILD-Zeitung lizenzpflichtiger Rundfunk ist Das Verwaltungsgericht Berlin findet, dass der Livestream der BILD-Zeitung lizenzpflichtiger Rundfunk ist
Foto: Picture Alliance / dpa
Das Berliner Verwal­tungs­gericht hat die Live­stream-Ange­bote der "BILD"-Zeitung als "zulas­sungs­pflich­tigen Rund­funk" einge­stuft. Das geht aus einem Urteil hervor, wie ein Spre­cher des Gerichts gegen­über der Pres­seagentur dpa erläu­terte. "Die Kammer hat wegen grund­sätz­licher Bedeu­tung die Beru­fung zuge­lassen."

Die "Bild"-Zeitung dürfe die Live-Streams nicht weiter zulas­sungs­frei betreiben, betonte das Gericht. (Akten­zeichen VG 27 K 365.18)

Der Axel Springer Verlag äußerte sich am Donnerstag auf Anfrage zunächst nicht.

Im April hatte das Berliner Ober­verwal­tungs­gericht (OVG) eine Beschwerde der Medi­enan­stalt Berlin-Bran­denburg (MABB) gegen das Medi­enhaus Axel Springer zurück­gewiesen. Am Verwal­tungs­gericht fiel nun die endgül­tige Entschei­dung in erster Instanz. Die Kammer wertete als ein wich­tiges Krite­rium, dass dem Live­stream-Angebot ein Sende­plan zugrunde liege.

Der Hinter­grund

Das Verwaltungsgericht Berlin findet, dass der Livestream der BILD-Zeitung lizenzpflichtiger Rundfunk ist Das Verwaltungsgericht Berlin findet, dass der Livestream der BILD-Zeitung lizenzpflichtiger Rundfunk ist
Foto: Picture Alliance / dpa
Die Medi­enan­stalt MABB hatte im Juli 2018 die Internet-Video­formate "Die rich­tigen Fragen", "BILD live" und "BILD-Sport - Talk mit Thorsten Kinhöfer" der BILD-Zeitung bean­standet. Die Formate seien als Rund­funk einzu­stufen und benö­tigten daher eine Sende­lizenz, hatte die MABB dazu erklärt.

Dagegen war das Medi­enhaus Springer (wo die BILD-Zeitung erscheint) vor Gericht gezogen und hatte im Oktober 2018 von dem glei­chen Verwal­tungs­gericht Recht bekommen. Nur: Das lief seiner­zeit im soge­nannten "Eilver­fahren". Nun ging es erneut um das gleiche Thema, diesmal aber im Haupt­verfahren, wo die betei­ligten Juristen alle Details noch einmal viel genauer prüften und dann neu bewer­teten.

Ober­verwal­tungs­gericht: Unge­klärt und höchst umstritten

Das Oberverwaltungsgericht in Berlin findet die Rechtslage unübersichtlich, für das Verwaltungsgericht ist der BILD-Livestream eindeutig lizenzpflichtiger Rundfunk Das Oberverwaltungsgericht in Berlin findet die Rechtslage unübersichtlich, für das Verwaltungsgericht ist der BILD-Livestream eindeutig lizenzpflichtiger Rundfunk
Foto: Picture Alliance / dpa
Seiner­zeit hielt das Berliner Ober­verwal­tungs­gericht die recht­liche Abgren­zung zwischen zulas­sungs­pflich­tigem Rund­funk und zulas­sungs­freien Medien in der digi­talen Welt für "unge­klärt und höchst umstritten". In der Abwä­gung gehe die Entschei­dung deswegen zugunsten von BILD.de aus, hatte das Ober­verwal­tungs­gericht damals in seinem Urteil argu­mentiert.

Doch damit ist diese Geschichte noch nicht abschlie­ßend geklärt. Wegen der grund­sätz­lichen Bedeu­tung des Falles kann man mit Sicher­heit davon ausgehen, dass die Axel Springer SE vor die nächste Instanz zieht. So könnte das Problem ohne Weiteres am Ende beim Bundes­verwal­tungs­gericht oder gar beim Euro­päische Gerichtshof landen. Denkbar wäre dann auch, dass der Fall von dort zurück­verwiesen wird, um in der nied­rigeren Instanz ein Urteil zu spre­chen.

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