"BILD"-Livestream: Zulassungspflichtiger Rundfunk?
Das Verwaltungsgericht Berlin findet, dass der Livestream der BILD-Zeitung lizenzpflichtiger Rundfunk ist
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Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Livestream-Angebote der "BILD"-Zeitung als "zulassungspflichtigen Rundfunk" eingestuft. Das geht aus einem Urteil hervor, wie ein Sprecher des Gerichts gegenüber der Presseagentur dpa erläuterte. "Die Kammer hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zugelassen."
Die "Bild"-Zeitung dürfe die Live-Streams nicht weiter zulassungsfrei betreiben, betonte das Gericht. (Aktenzeichen VG 27 K 365.18)
Der Axel Springer Verlag äußerte sich am Donnerstag auf Anfrage zunächst nicht.
Im April hatte das Berliner Oberverwaltungsgericht (OVG) eine Beschwerde der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) gegen das Medienhaus Axel Springer zurückgewiesen. Am Verwaltungsgericht fiel nun die endgültige Entscheidung in erster Instanz. Die Kammer wertete als ein wichtiges Kriterium, dass dem Livestream-Angebot ein Sendeplan zugrunde liege.
Der Hintergrund
Das Verwaltungsgericht Berlin findet, dass der Livestream der BILD-Zeitung lizenzpflichtiger Rundfunk ist
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Die Medienanstalt MABB hatte im Juli 2018 die Internet-Videoformate "Die richtigen Fragen", "BILD live" und "BILD-Sport - Talk mit Thorsten Kinhöfer" der BILD-Zeitung beanstandet. Die Formate seien als Rundfunk einzustufen und benötigten daher eine Sendelizenz, hatte die MABB dazu erklärt.
Dagegen war das Medienhaus Springer (wo die BILD-Zeitung erscheint) vor Gericht gezogen und hatte im Oktober 2018 von dem gleichen Verwaltungsgericht Recht bekommen. Nur: Das lief seinerzeit im sogenannten "Eilverfahren". Nun ging es erneut um das gleiche Thema, diesmal aber im Hauptverfahren, wo die beteiligten Juristen alle Details noch einmal viel genauer prüften und dann neu bewerteten.
Oberverwaltungsgericht: Ungeklärt und höchst umstritten
Das Oberverwaltungsgericht in Berlin findet die Rechtslage unübersichtlich, für das Verwaltungsgericht ist der BILD-Livestream eindeutig lizenzpflichtiger Rundfunk
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Seinerzeit hielt das Berliner Oberverwaltungsgericht die rechtliche Abgrenzung zwischen zulassungspflichtigem Rundfunk und zulassungsfreien Medien in der digitalen Welt für "ungeklärt und höchst umstritten". In der Abwägung gehe die Entscheidung deswegen zugunsten von BILD.de aus, hatte das Oberverwaltungsgericht damals in seinem Urteil argumentiert.
Doch damit ist diese Geschichte noch nicht abschließend geklärt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles kann man mit Sicherheit davon ausgehen, dass die Axel Springer SE vor die nächste Instanz zieht. So könnte das Problem ohne Weiteres am Ende beim Bundesverwaltungsgericht oder gar beim Europäische Gerichtshof landen. Denkbar wäre dann auch, dass der Fall von dort zurückverwiesen wird, um in der niedrigeren Instanz ein Urteil zu sprechen.