Themenspecial Breitband-Internet Einschätzung

Gerpott: Substanzlose 5G-Strategie für Deutschland

Prof. Dr. Torsten J. Gerpott betrachtet in einem Gastbeitrag die 5G-Strategie des Bundes kritisch: Obwohl die Vorgaben zur Frequenz-Neuvergabe in die richtige Richtung gehen, vermisst der Experte klare Aussagen zur Glasfaser-Subventionierung.
Gastbeitrag von Torsten J. Gerpott

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Bild: Torsten J. Gerpott
Am 12.07.2017 legte kurz vor Ende der 18. Legislatur­periode der für Verkehr und digitale Infra­struktur zuständige Bundes­minister, Alexander Dobrindt, im Regierungs­kabinett ein Papier mit dem Titel 5G-Strategie für Deutschland vor, das auf rund 20 Seiten [Link entfernt] geplante Maßnahmen des Bundes zu­sammen­fasst, die darauf zielen, die "Entwicklung Deutschlands zum Leitmarkt für 5G-Netze und -Anwendungen" voranzutreiben. Der Bund wünscht sich, dass in Deutschland bis 2025 "zusätzlich zu den Bundes­auto­bahnen und ICE-Trassen zumindest auch Bundes- und Landstraßen, Bahntrassen und größere Wasserwege mit der qualitativ notwendigen 5G-Konnektivität" (S. 4) versorgt werden. Dieses Ziel ist nicht sonderlich ambitioniert. Die ungenaue Ausgestaltung der Soll-Vorstellung (z.B. im Hinblick auf Flächen- oder Bevölkerungsabdeckungsgrade, 5G-Mindestqualitätsmerkmale) garantiert außerdem, dass in acht Jahren der Grad der Zielerreichung praktisch kaum überprüfbar sein wird.

Bevor die eigentliche Strategie, die "fünf Aktionsfelder für den 5G-Leitmarkt Deutschland" (S. 13) umfasst, dargestellt wird, informiert das Papier auf fünf Seiten über Fachleuten bekannte allgemeine Hintergründe von Mobilfunknetzen der fünften Generation (Merkmale, Anwendungsfelder, Standardisierungsprozesse, vorgesehene Frequenzbereiche, 5G-Bedeutung für die digitale Transformation). Elf Seiten sind der 5G-Strategie des Bundes gewidmet, die er - welche Überraschung - "im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel" (S. 13) umsetzen will.

Keine brauchbare Antwort zur Glasfaser-Finanzierung auf dem Land

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Bild: Torsten J. Gerpott
Das erste Aktionsfeld ist mit "Netzrollout forcieren" (S. 14) überschrieben. In diesem Feld geht es im Wesentlichen um die Umsetzung bestimmter Vorgaben des im November 2016 in Kraft getretenen Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze bei der Anbindung von 5G-Basisstationen mit Glasfaserleitungen. Konkrete Ausführungen dazu, welche Institutionen bis wann welche Ergebnisse erarbeiten sollen, fehlen. Stattdessen wird auf Arbeitsgruppen und Bemühungen zur Lösungssuche im Kontext des Aufbaus von 5G-Funknetzelementen verwiesen. Auf die Frage, inwiefern der Bund die Anbindung von 5G-Basisstationen in dünn besiedelten Gebieten finanziell subventionieren will, gibt das Papier keine brauchbare Antwort: Es stellt lediglich fest, dass man eine solche Förderung "erwägen" (S. 14) will.

Als ein Musterbeispiel für inhaltsleeres politisches Geschwafel ist der mit "Netzrollout unterstützen - Gesundheitsschutz beibehalten" (S. 15) gekennzeichnete Absatz einzustufen. Das BMVI verspricht hier, "frühzeitig verlässliche Rahmenbedingungen" (S. 15) für den Ausbau kleinzelliger 5G-Netze zu schaffen und die "hohen Sicherheitsstandards beim vorbeugenden Gesundheitsschutz" (S. 15) für die Bevölkerung zu erhalten. Diese Formulierungen lassen so viel Interpretationsspielraum, dass jeder Leser in sie das hineindeuten kann, was er für opportun hält.

Vorgaben zur Frequenzvergabe sind genauer, zu Kooperationen aber diffus

Erfreulicherweise sind die Ausführungen zum zweiten Aktionsfeld "5G-Frequenzen bereitstellen" (S. 16) etwas genauer. Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, dass diesbezüglich lediglich von den zuständigen supranationalen Institutionen bereits kommunizierte zeitliche Eckpunkte zur Festlegung der Nutzungsmöglichkeiten von Spektrum im 700 MHz-, 3,4–3,8 GHz- und 24,25–27,5 GHz-Bereich wiederholt werden. Erstaunlich ist beim zweiten Aktionsfeld, dass das BMVI die aufgrund des Auslaufens der UMTS-Frequenzen Ende 2020 ohnehin anstehende Vergabe dieser Frequenzen ab 2021 als Teil der 5G-Strategie des Bundes "an die Brust heftet".

Das dritte Aktionsfeld "Kooperationsförderung zwischen Telekommunikations- u. Anwenderindustrie" (S. 17) ist demgegenüber wieder äußerst diffus. Primär geht es darum, dass der Bund Mobilfunknetzbetreiber und 5G-Anwenderbranchen zur Zusammenarbeit bei der Entwicklung industriespezifischer Standards und Lösungen sowie der Nutzung von 5G-Patenten motivieren will. Zeitliche Meilensteine oder Ressourcenangaben für dieses Aktionsfeld sucht man in der "Strategie" vergeblich.

2 Millionen Euro für kommunale Konzepte - eher ein Scherz

Mit dem vierten Aktionsfeld "5G-Forschung unterstützen" (S. 19) ist beabsichtigt, 5G-Forschungsaktivitäten in Deutschland zu stärken und besser aufeinander abzustimmen. Es umfasst vier Maßnahmen wie etwa den "Transfer der Forschungsergebnisse an die relevanten Stakeholder" (S. 21), die durchweg nebulös bleiben. Hinweise zu Aufgabenträgern, Budgetansätzen oder Implementierungsterminen fehlen.

Beim fünften Aktionsfeld "5G für Städte und Kommunen initiieren" (S. 22) geht es darum, "maßgeschneiderte 5G-Anwendungen für Regionen [zu] entwickeln" (S. 22). Dazu will der Bund einen Wettbewerb für Kommunen und Städte ausloben, in dem Konzepte zum Einsatz von 5G in staatlichen Tätigkeitsbereichen wie der Abfallentsorgung prämiert werden sollen. Außerdem sollen "mindestens 2 Millionen Euro" (S. 22) zur Verfügung gestellt werden, damit der Bund Kommunen mit prämierten Konzepten bei der Ansprache passender Industriepartner zur Konzeptumsetzung unterstützen kann. Für die politische Bedeutung, welche die Bundesregierung ihrer 5G-Strategie beimisst, ist es bezeichnend, dass sie lediglich an einer Stelle einen Finanzmittelbetrag in einer Höhe enthält, der einem angesichts der für einen deutschlandweiten 5G-Rollout erforderlichen Ressourcen im elfstelligen Euro-Bereich allenfalls ein mattes Lächeln entlocken kann.

Das Papier schließt mit dem Hinweis, dass "die dargestellten Maßnahmen ... im Verlauf evaluiert und bedarfsgerecht weiterentwickelt" (S. 23) werden sollen. Hoffentlich wird man dann erkennen, dass die Aneinanderreihung von Schlagworten wie "Leitmarkt" oder "zukunftsorientierte, vorausschauende Frequenzpolitik" nicht dafür ausreicht, um dem 5G-Rollout in Deutschland signifikante positive Impulse durch die Bundesregierung zu geben.

Zur Person:

Univ.-Prof. Dr. Torsten J. Gerpott leitet den Lehrstuhl für Unternehmens- und Technologieplanung an der Mercator School of Management Duisburg der Universität Duisburg-Essen.

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