Themenspezial: Verbraucher & Service Neues Gesetz

Blockiert Altmaier Gesetz für kürzere Vertragslaufzeiten?

Neue Gesetze haben es nicht einfach. Gute Ideen können im Inter­essen-Dschungel unter­gehen. Verbrau­cher­freund­liche Regeln erschre­cken die Wirt­schaft, die um ihre lange gewohnten Geschäfts­modelle fürchtet.
Von mit Material von dpa

Mit einem neuen Gesetz will Justiz­minis­terin Chris­tine Lambrecht (SPD) eigent­lich gegen "aufge­schwatzte" Verträge und "über­lange" Vertrags­lauf­zeiten vorgehen, doch der Gesetz­entwurf hängt seit Wochen in der internen Abstim­mung der Bundes­regie­rung. Die SPD-Frak­tion im Bundestag wirft inzwi­schen dem unions­geführten Wirt­schafts­minis­terium vor, die Pläne aufzu­halten. Leider blockiere Wirt­schafts­minister Peter Altmaier (CDU) den Gesetz­entwurf, "weil ihm die Wirt­schafts­lobby wich­tiger sei als die Verbrau­cher", kriti­sierte der SPD-Rechts­poli­tiker Johannes Fechner. Das Justiz­minis­terium habe einen "sehr guten Vorschlag" gemacht.

Wirt­schafts­ressort nahm nicht konkret Stel­lung

Für das Minis­terium sei der Verbrau­cher­schutz ein wich­tiges Anliegen, über die konkrete Umset­zung liefen derzeit die Abstim­mungen. Dabei gehe es insbe­sondere darum, "faire und unbü­rokra­tische Lösungen" zu finden, hieß es dazu. Nach den bereits hier vorge­stellten Plänen von Minis­terin Lambrecht soll unter anderem die maxi­male Lauf­zeit von Verträgen etwa für Handy­verträge, Fitness­studios oder Zeitungs-Abos auf höchs­tens ein Jahr nach Unter­schrift oder Vertrags­beginn begrenzt werden. Auch Kündi­gungs­fristen würden deut­lich verkürzt. Mit einer Frist von einem Monat zum Vertrags­ende wären diese Verträge künftig kündbar. Wer diesen Termin verpasst hätte, könnte dann nach einem weiteren Monat kündigen.

Aktu­elle Mindest­lauf­zeit: 24 Monate

Verbraucherministerin Lambrecht hat ein Gesetz vorgelegt, das im Wirtschaftsministerium festhängt Verbraucherministerin Lambrecht hat ein Gesetz vorgelegt, das im Wirtschaftsministerium festhängt
Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Aktuell ist die Mindest­lauf­zeit 24 Monate und es muss bis 3 Monate vor dem Ablauf­datum gekün­digt worden sein. Wer das "verschläft", ist mindes­tens ein weiteres Jahr gebunden und muss wieder 3 Monate vor dem neuen Ablauf­datum gekün­digt haben.

"Undurch­sich­tige Vertrags­struk­turen und Kosten­fallen sind leider immer noch an der Tages­ordnung", sagte Fechner der Deut­schen Presse-Agentur. Lange Vertrags­lauf­zeiten und auto­mati­sche Verlän­gerungen von Verträgen seien nicht im Sinne der Verbrau­cher und verhin­derten oft einen Wechsel zu besseren Ange­boten.

Mobil­funk­fach­handel fürchtet Einbruch

Der Mobil­funk­fach­handel lebt von Provi­sionen, die vom Anbieter bei Abschluss eines Vertrages dem Händler gutge­schrieben werden. Viele Händler verwenden die Provi­sion, um dem Kunden ein neues Handy güns­tiger anbieten zu können. Einige Händler zahlen auch einen Teil dieser Provi­sion an den Kunden direkt aus, obwohl das von den Anbie­tern nicht gerne gesehen wird. Hohe Provi­sionen sorgen aber auch dafür, dass Verkäufer ihren Kunden irgend­welche teuren Verträge aufdrängen, um die teil­weise völlig über­zogenen Vorgaben des Chefs und/oder des Anbie­ters erfüllen zu können und ihren Job zu retten.

Branche muss umdenken

Es ist einleuch­tend, dass die Provi­sionen nach der Geset­zesän­derung deut­lich gesenkt werden müssten. Wenn ein Kunde nur noch ein Jahr bleibt, hat der Anbieter an diesem Kunden weniger verdient, als wenn er zwei Jahre bleibt und viel­leicht noch die Kündi­gung vergisst und somit erst nach drei oder mehr Jahren gehen kann. Schließt der Kunde einen Vertrag mit Handy ab, zahlt er frei­willig monat­lich mehr, um sein Handy als Raten­kredit abzu­zahlen. Wird die Kündi­gung verpasst, zahlt der Kunde ohne eigent­liche Gegen­leis­tung den höheren Betrag weiter, was den Anbieter sicher­lich auch freut.

Alle diese Finan­zierungs­modelle würden im Falle des neuen Gesetzes wegfallen. Wie man mit dem neuen Gesetz leben könnte, hat o2 mit seinem o2 You-Modell bereits vorge­führt: Der Vertrag wird dann rabat­tiert, wenn der Kunde auch ein Handy in einem recht­lich sepa­raten Kredit­vertrag bei o2 kauft. Der Kunde kann monat­lich kündigen, der Rabatt fällt dann sofort weg. Der Handy­raten­kauf­vertrag muss weiter bedient werden, kann aber auch mit einer Schluss­zahlung beendet werden.

Da der Kunde jeder­zeit monat­lich "weg kann", besteht für ihn kein Druck mehr. Außerdem: Zufrie­dene Kunden werden bleiben. Unklar bleibt, wie der Fach­handel mit Laden­geschäften oder im Internet an diesem neuen Modell sinn­voll betei­ligt werden kann. Einige Netz­betreiber zahlen ihren Händ­lern für jeden Kunden, den er betreut, schon heute einen extra Bonus. Der Vorteil: Der Kunde hat einen Ansprech­partner vor Ort, der Händler kann dem Kunden viel­leicht eine Tasche oder etwas ganz anderes verkaufen und die Anbieter-Hotline bleibt für andere Anrufer frei.

Neues Gesetz könnte Fort­schritt bringen

Das neue Gesetz wäre also durchaus zu begrüßen und könnte nach einer kurzen Über­gangs- und Anpas­sungs­zeit neue Impulse im Markt schaffen. Heute meiden viele Kunden die Geschäfte aus pani­scher Angst, über den Tisch gezogen zu werden. Viel­tele­fonie­rende Kunden schließen mitunter ungüns­tige Prepaid-Verträge ab, weil auch sie Angst haben, in einem Lauf­zeit­vertrag gefangen zu sein.

Eins ist absolut klar: Ein Kunde, der zufrieden ist, schließt seinen Vertrag einmal ab und bleibt. Das ist für den Anbieter viel lohnender als in aufwen­digen Rabatt-Schlachten verzwei­felt nach Neukunden zu suchen, die es eigent­lich gar nicht mehr gibt.

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