Schriftliche Bestätigung für Verträge am Telefon gefordert
Der Anrufer ist freundlich und weist auf ein bestehendes Vertragsverhältnis hin. Soll dieser Vertrag verlängert oder beendet werden, fragt er. "Um das Notwendige zu veranlassen, werden in diesen Fällen auch die angeblich schon vorliegenden Bankverbindungsdaten abgefragt, damit sie im System abgeglichen werden können", berichte die Verbraucherzentrale Brandenburg. Danach wird fleißig vom Konto abgebucht, obwohl der Angerufene keinen Vertrag geschlossen hat.
Dreist sei, wenn sich die Anrufer sogar als Verbraucherschützer ausgeben, die Kunden vor lästiger Werbung bewahren wollen und nach einem ganz ähnlichen Schema Verträge unterschieben. Solche Anrufe gebe es auch zu Gewinnspielen und Lotterien oder für Zeitschriften- Abos.
Empfehlung: Schriftliche Bestätigung erorderlich machen
Eine Grafik der Verbraucherzentrale Brandenburg zeigt, dass 2009 die meisten Bürger Nachfragen aus dem Themenbereich Telefon und Internet stellten.
Grafik: Verbraucherzentrale Brandenburg
Zum Schutz gegen diese Abzocke am Telefon sei eine Verschärfung
des Gesetzes erforderlich, sagte der Geschäftsführer der märkischen
Verbraucherschützer, Rainer Radloff, am Mittwoch in Potsdam bei einer
Bilanz für 2009. "Wir Verbraucherzentralen fordern die Wirksamkeit am
Telefon geschlossene Verträge zwingend an eine schriftliche
Bestätigung des Verbrauchers zu knüpfen." Denn verbotene Werbeanrufe
seien 2009 das Hauptärgernis für die Konsumenten gewesen. Sie stünden
bei den Verbraucherproblemen auf Platz eins.
Opfer dreister Telefonabzocke seien vor allem ältere Menschen. Es sei zu beobachten, dass die Betrüger in Brandenburg sehr aggressiv vorgingen. An einer Umfrage hätten sich knapp 4 200 Märker beteiligt. Jeder Dritte habe angegeben, es seien bei verbotenen Werbeanrufe Verträge untergeschoben worden. Der Anrufer müsse laut Gesetz am Anfang klar machen, dass es sich um Werbung handele.
Politiker unterstützen Forderung
Die Politik steht nach Angaben von Verbraucherschutzstaatssekretär Daniel Rühmkorf an der Seite der Konsumentenschützer und strebt eine Verbesserung der Rechtslage an. Die vor einem Jahr verabschiedeten gesetzlichen Vorgaben würden nicht ausreichen. Auf der Konferenz der Verbraucherschutzminister im September in Potsdam soll dies thematisiert werden. Rühmkorf sagte, Rechtsverletzungen zulasten der Konsumenten dürften sich nicht länger lohnen.
Es sollen gesetzliche Regelungen mehr bekanntgemacht werden. Wenn weiterhin versucht werde, illegal Verträge am Telefon abzuschließen, müssten die Verbraucher wissen, dass sie dagegen vorgehen können, sagte der Staatssekretär. "Auch wenn sie sich zunächst darauf eingelassen haben."
Anzahl der Beratungen beim Verbraucherschutz nimmt zu
Die Verbraucherzentrale hat in Brandenburg 13 Beratungsstellen und zehn sogenannte Stützpunkte. 16 Beratungsstellen seien optimal, meinte Radloff, aber im Moment nicht zu finanzieren. Im vergangenen Jahr seien unter anderem 38 000 Beratungen (2008: 35 000) erfolgt und 86 mal wettbewerbsrechtliche Schritte gegen Unternehmen eingeleitet worden. Allerdings fehlen die finanziellen Mittel, um die Unternehmen per Klage zu einem anderen Verhalten zu zwingen. Der Rechtsweg ist sehr teuer und dauert zum Teil auch sehr lange.
Schwerpunkte des Verbraucherschutzes im vergangenen Jahr seien auch Abzocke im Internet. Beratungen zu Telekommunikationsverträgen hätten zugenommen und würden auch komplizierter. Viel Arbeit hätten auch Versicherungs- und Energieverträgen bereitet. Zum Ärgernis überhöhte Preise von Energieversorgern hieß es, ein schärferes Vorgehen der Landeskartellbehörde in diesem Bereich sei wünschenswert. Streit gebe es mit drei märkischen Anbietern. Ziel sie die rechtliche Durchsetzung fairer Geschäftsbedingungen. Als Erfolg wurde gewertet, die Versorger hätten für Kunden nachteilige Vertragsklauseln streichen müssen.