Rundfunkbeitrag: Zweitwohnung mit Formular befreien
Die GEZ stellt online ein Formular zur Befreiung der Zweitwohnung zur Verfügung.
dpa
Für den Zweitwohnsitz muss nach einer Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts kein Rundfunkbeitrag bezahlt werden.
Betroffene können die Befreiung jetzt beantragen: Der Beitragsservice
von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat ein Antragsformular auf seiner
Website (www.rundfunkbeitrag.de) zur Verfügung gestellt. Wer keinen
Internetzugang hat, kann sich das Formular auch zusenden lassen.
Rückwirkend bis zum 18. Juli möglich
Die GEZ stellt online ein Formular zur Befreiung der Zweitwohnung zur Verfügung.
dpa
Das ausgefüllte Antragsformular muss zusammen mit den erforderlichen
Nachweisen per Post oder Fax an den Beitragsservice geschickt werden.
Als Nachweis ist eine Meldebescheinigung nötig, aus der die Anmeldung
der Hauptwohnung und der Nebenwohnungen sowie das jeweilige
Einzugsdatum hervorgehen. Die Hauptwohnung wie auch die
Nebenwohnungen müssen auf den Antragsteller angemeldet sein. Die
Befreiung gilt nur für den Antragsteller selbst.
Volljährige Mitbewohner in einer Nebenwohnung sind verpflichtet, sich beim Beitragsservice zu melden, damit ihre Beitragspflicht geprüft werden kann. Werden die Voraussetzungen erfüllt, ist die Befreiung grundsätzlich rückwirkend zum 18. Juli möglich. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet.
In einer weiteren Meldung berichten wir ausführlich über das Urteil und warum der Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist.