Rundfunkbeitrag

Rundfunkbeitrag: Zweitwohnung mit Formular befreien

Nach dem Urteil, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist, kommt der Beitragsservice nun allen Zahlenden mit Zweitwohnungen entgegen. Diese können sogar rückwirkend befreit werden.
Von dpa / Dominik Haag

GEZ Die GEZ stellt online ein Formular zur Befreiung der Zweitwohnung zur Verfügung.
dpa
Für den Zweitwohnsitz muss nach einer Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts kein Rundfunkbeitrag bezahlt werden. Betroffene können die Befreiung jetzt beantragen: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat ein Antragsformular auf seiner Website (www.rundfunkbeitrag.de) zur Verfügung gestellt. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich das Formular auch zusenden lassen.

Rückwirkend bis zum 18. Juli möglich

GEZ Die GEZ stellt online ein Formular zur Befreiung der Zweitwohnung zur Verfügung.
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Das ausgefüllte Antragsformular muss zusammen mit den erforderlichen Nachweisen per Post oder Fax an den Beitragsservice geschickt werden. Als Nachweis ist eine Meldebescheinigung nötig, aus der die Anmeldung der Hauptwohnung und der Nebenwohnungen sowie das jeweilige Einzugsdatum hervorgehen. Die Hauptwohnung wie auch die Nebenwohnungen müssen auf den Antragsteller angemeldet sein. Die Befreiung gilt nur für den Antragsteller selbst.

Volljährige Mitbewohner in einer Nebenwohnung sind verpflichtet, sich beim Beitragsservice zu melden, damit ihre Beitragspflicht geprüft werden kann. Werden die Voraussetzungen erfüllt, ist die Befreiung grundsätzlich rückwirkend zum 18. Juli möglich. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet.

In einer weiteren Meldung berichten wir ausführlich über das Urteil und warum der Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

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