EU-Roaming

Pflicht: Netzbetreiber müssen Groß­kunden-Roaming bieten (Update)

Die europäischen Netzbetreiber rechnen die im EU-Roaming verbrauchten Einheiten untereinander zu Großhandelspreisen ab. Die BNetzA zwang nun einen deutschen Netzbetreiber, der nicht mitmachen wollte.
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BNetzA zwingt deutschen Netzbetreiber zum Großhandels-Roaming BNetzA zwingt deutschen Netzbetreiber zum Großhandels-Roaming
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Für Verbraucher ist das Roaming innerhalb der EU prinzipiell eine feine Sache, denn zu den Kosten des deutschen Tarifs dürfen keine Zusatzkosten mehr berechnet werden. Etwas komplexer ist die Sache allerdings für die Netzbetreiber, denn diese müssen die Konditionen untereinander in Großhandels-Verträgen aushandeln. Auch diese Großhandelspreise hat die EU reguliert, insbesondere beim Daten-Roaming.

Laut einer Mitteilung der Bundesnetzagentur gab es in Deutschland nun einen Fall, in dem ein nicht namentlich genannter deutscher Netzbetreiber bei diesem Prozedere nicht mitmachen wollte.

Deutscher Netzbetreiber muss ein Angebot machen

BNetzA zwingt deutschen Netzbetreiber zum Großhandels-Roaming BNetzA zwingt deutschen Netzbetreiber zum Großhandels-Roaming
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Bei dem geschilderten Fall habe ein deutscher Mobilfunknetzbetreiber den Antrag eines französischen Unternehmens auf Vorlage eines Vertragsentwurfs zum Großhandels-Roaming abgelehnt. Das französische Unternehmen ist laut der BNetzA als virtueller Mobilfunknetzbetreiber in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten tätig und soll weltweit Mobilfunkdienste in den Bereichen Machine-to Machine (M2M) und Internet-of-Things (IoT) anbieten.

Der deutsche Netzbetreiber begründete seine Ablehnung damit, dass das französische Unternehmen seine SIM-Karten zur Identifikation seiner Kunden unter anderem mit besonderen, von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) zugeteilten Nummern (901 IMSI) ausstattet. Diese global zugeteilten Nummern würden nicht in den Geltungsbereich der EU-Roaming-Verordnung fallen, behauptete der Netzbetreiber.

Die Bundesnetzagentur hat in einem Streitbeilegungsverfahren das deutsche Unternehmen nach vorheriger Rücksprache mit dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) verpflichtet, dem französischen IoT/M2M-Provider innerhalb eines Monats den Entwurf eines Vertrags über den Zugang zum regulierten Großkunden-Roaming vorzulegen. Dabei musste dem französischen Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt werden, die mobile Landeskennung "901 IMSI" zu verwenden. Über die konkreten Bedingungen, also über die inhaltliche Ausgestaltung des Vertragsangebots, hatte die Regulierungsbehörde aber nicht zu entscheiden. Der Vertrag wird momentan von beiden Parteinen noch im Einzelnen ausgehandelt.

"Die Entscheidung setzt einen wichtigen Impuls für Wettbewerb und Innovationen auf den Vorleistungsmärkten gerade auch in den Bereichen wie dem Internet der Dinge oder der Kommunikation zwischen Maschinen", kommentierte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, die Entscheidung.

Update 26. Juni: Transatel und o2

Heute hat der französische MVNO Transatel mitgeteilt, dass er es war, der sich diesbezüglich an die Bundensnetzagentur gewandt hatte. Es ging um das Verhalten von o2. Die Diskussionen über die Sache sollen 18 Monate gedauert haben. Trotz dieses Erfolgs bleibe Deutschland "der Markt mit der höchsten Eintrittsbarriere für innovative IoT-Unternehmen, was sowohl für Europa als auch die deutschen Verbraucher von Nachteil ist".

Transatel hat seit seiner Gründung im Jahr 2000 nach eigenen Angaben mehr als 150 MVNO-Marken (Mobile Virtual Network Operators) auf den Markt gebracht. Seit 2014 bietet Transatel eine Mobilfunk-Vernetzungs-Lösung für das Internet der Dinge an. Diese eSIM-kompatible Technologie wird von Automobilunternehmen, Laptop- und Tablet-Herstellern sowie in der Luftfahrtbranche eingesetzt. Ende des Updates.

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