Sperre

Rechtliche Grauzone: Alternatives Entfernen des SIM-Locks

Den SIM-Lock vorzeitig zu entsperren, war meist nicht billig. Wer beim Unlock seines Smart­phones sparen will, kann auf inof­fizi­elle Methoden setzen. Doch ist der Unlock auf eigene Faust über­haupt legal?
Von Ralf Trautmann / Julian Ruecker

SIM-Lock entfernen Die rechtliche Grauzone:
Alternatives Entfernen des SIM-Locks
Grafik: Image licensed by Ingram Image, Foto/Montage: teltarif.de
Wer in der Vergan­gen­heit einen Mobil­funk­vertrag oder ein Prepaid-Paket mit Smart­phone bestellt hat, konnte mit dem soge­nannten SIM-Lock konfron­tiert werden. Dabei handelte es sich um eine Sper­rung, die dafür sorgte, dass das Gerät während der Lauf­zeit des Vertrags oder sogar darüber hinaus nur mit der mitge­lieferten SIM-Karte funk­tio­nierte (oder beim Net-Lock eben nur in einem bestimmten Mobil­funk­netz).

Zwar hat diese früher weit verbrei­tete Praxis weit­gehend ausge­dient und nicht nur die drei großen Netz­betreiber verzichten seit Jahren gänz­lich auf SIM-/Net-Lock, jedoch können immer noch verein­zelt ältere modi­fizierte Geräte in Umlauf sein, die über SIM-/Net-Lock verfügen. Eine vorzei­tige Entsper­rung ist zwar in der Regel möglich, aber nicht gerade billig.

Güns­tiger und schneller lässt sich die lästige SIM-Blockade auf inof­fizi­ellem Wege umgehen - aller­dings nicht ohne Risiko.

Anwalt mahnt: Garantie kann durch inof­fizi­elle Frei­schal­tung erlö­schen

SIM-Lock entfernen Die rechtliche Grauzone:
Alternatives Entfernen des SIM-Locks
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"In Deutsch­land ist das straf­recht­lich eine Grau­zone", sagt Anwalt Boris Arend aus Berlin. Wenn der Ein­zel­ne das selbst durch­führe, sei dies nicht rele­vant: "Pro­ble­ma­tisch wird es nur, wenn man das ge­werb­lich macht." Denn dann können noch Tat­be­stän­de aus an­deren Rechts­ge­bie­ten als dem Straf­recht grei­fen. Ein wei­teres Pro­blem beim Kna­cken des Schloss-Codes: Die Gewähr­leis­tung kann er­lö­schen.

Ist das Tele­fon also kaputt, be­steht mögli­cher­wei­se kein An­spruch mehr auf Er­satz oder Repa­ratur. "Viel­leicht bekommt man sogar im Shop ein Neues - wenn das ent­sperr­te Ge­rät aber einge­schickt wird, kann man leicht erken­nen, dass an der Soft­ware mani­pu­liert wurde", so Arend. Unzu­läs­sig ist hier­zulande auch, eine Anlei­tung zum Ent­sperren ins Inter­net zu stel­len - das Ab­rufen einer sol­chen An­lei­tung hat aller­dings keine Kon­se­quen­zen.

Online-Unter­nehmen bieten Frei­schalt-Service für SIM-Lock-Handys

Es gibt spezi­elle Anbieter, die Codes zur Entsper­rung nahezu aller auf dem Markt befind­lichen Smart­phones im Angebot führen - zu den größten gehört wohl Unlocking.com, mit deren Codes nach Unter­neh­mens­angaben in den vergan­genen Jahren mehrere Millionen Smart­phones in fast allen Ländern der Welt entsperrt wurden.

Das Verfahren ist simpel: Der Kunde über­mit­telt dem Unter­nehmen seine IMEI-Nummer, eine indi­vidu­elle Iden­tifi­kati­ons­nummer, die zum Frei­schalten des SIM-Locks benö­tigt wird. Bei den meisten Tele­fonen lässt sich die IMEI per Tasten­code abrufen. Wählen Sie dazu *#06# auf Ihrem Handy oder Smart­phone. Nach Über­mitt­lung der IMEI erhält der Kunde einen Entsperr-Code per E-Mail, mit dem sich das Gerät für andere SIM-Karten frei­schalten lässt. Die Preise vari­ieren je nach Anbieter und Handy-Modell.

Entsperr-Codes: Kaufen erlaubt, Verkaufen strafbar

Da diese Unter­nehmen außer­halb Deutsch­lands sitzen, ist der Kauf recht­lich unbe­denk­lich. Wer im Ausland den Code zum Entsperren seines Smart­phones anfor­dert, kann dafür in Deutsch­land nicht belangt werden. Sehr wohl strafbar ist aller­dings die fach­kun­dige Entsper­rung durch frühere Mitar­beiter der Provider-Shops - denn sie dürfen Betriebs­geheim­nisse wie diese nicht ausplau­dern, geschweige denn kommer­ziell verwerten. Und die Gerichte machen Ernst: Ein Händler in Deutsch­land, der Unlock-Codes verkauft hatte, wurde unlängst zu einer Bewäh­rungs­strafe mit Geld­auf­lage verur­teilt. Mitt­ler­weile ist dies aller­dings durch den Wegfall von SIM-/Net-Lock-Geräten irrele­vant geworden.

Die Geset­zes­lage in Sachen SIM-Lock ist inter­national unter­schied­lich. In Finn­land ist die Handy-Sperre komplett verboten, in Ungarn dagegen ist die Sperre Stan­dard und der Unlock gene­rell strafbar. Die meisten Länder aller­dings halten es ähnlich wie es in Deutsch­land üblich war und erlauben einen SIM-Lock, der nach dem Ende der Mindest­ver­trags­lauf­zeit auf Kunden­wunsch hin aufge­hoben wird.

Gefähr­liche Alter­native: Jail­break für iPhone und iPad

iPhone Jailbreak SIM-Lock Das Apple iPhone mit Jailbreak vom SIM-Lock befreien
Bild: teltarif.de
Die ersten iPhones wurden in Deutsch­land offi­ziell nur mit SIM-Lock und in Verbin­dung mit einem Telekom-Vertrag ange­boten. Mitt­ler­weile werden die teuren Kult-Tele­fone jedoch auch hier­zulande immer SIM-Lock-frei ange­boten. Wer dennoch ein älteres oder ein im Ausland erwor­benes iPhone besitzt, das mit einer SIM-Lock-Sperre versehen ist, kann diese durch einen soge­nannten Jail­break umgehen - das heißt, über das inof­fizi­elle Entfernen von Nutzungs­beschrän­kungen. Dies ist bei iPhones Voraus­set­zung, um anschlie­ßend über eine spezi­elle Anwen­dung den SIM-Lock zu entfernen.

Der Begriff Jail­break ("Gefäng­nis­aus­bruch") wird bisweilen synonym mit dem Aufheben des iPhone-SIM-Locks verwendet. Genau­genommen ist dies jedoch nicht richtig. Ein Jail­break verän­dert das iOS-Betriebs­system dahin­gehend, dass der Nutzer erwei­terte Zugriffs­rechte erhält, die er im Auslie­ferungs­zustand des Geräts nicht hatte. So kann zum Beispiel auch Soft­ware auf das Gerät gespielt werden, die von Apple eigent­lich nicht frei­gegeben wurde. Weitere Infor­mationen finden Sie auf unserer Info-Seite zum Jail­break für das iPhone.

Unlock mit Risiken: Rooten von Android-Smart­phones

Was der Jail­break für das iPhone, das ist bei Android-Smart­phones das Rooten. Root-Zugriff bedeutet, dass der Nutzer volle Zugriffs- und Schreib­rechte auf das Android-System erhält. Ein geroo­tetes Handy oder Tablet kann unter anderem anschlie­ßend mit spezi­ellen Anwen­dungen vom SIM-Lock befreit werden. Für Samsung-Galaxy-Geräte gibt es zum Beispiel die App GalaxSIM Unlock.

Achtung: Vor allem für uner­fah­rene Nutzer bergen Jail­break und Rooten ein großes Risiko. Wich­tige System­dateien können gelöscht werden und die Garantie durch den Hersteller verloren gehen. Vor dem Jail­break bezie­hungs­weise Root sollte daher immer ein System-Backup durch­geführt werden. So kann das Gerät in den Ausgangs­zustand zurück­gesetzt werden.

Wem ein inof­fizi­eller Unlock nicht geheuer ist, der kann die SIM-Sperre auch auf konven­tio­nellem Wege besei­tigen, sofern das noch ange­boten wird. Wie dies funk­tio­niert, erklären wir in unserem einlei­tenden Ratgeber zum Thema SIM-Lock.

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