Handy verloren oder gestohlen: So reagieren Sie richtig
In unserer Einführung zum Thema Handy-Verlust haben wir Ihnen bereits Tipps gegeben, mit welchen präventiven Maßnahmen Sie sich auf einen eventuellen Handy-Verlust vorbereiten können - jetzt zeigen wir Ihnen, was Sie im Falle des Falles beachten sollten.
Will man den größten Schaden vermeiden, ist es bei Verlust oder Diebstahl des Handys das Wichtigste, möglichst schnell eine Service-Hotline des Anbieters anzurufen und dort die SIM-Karte sperren zu lassen. So vermeidet man zumindest, dass jemand auf dem eigenen Vertragskonto Kosten verursacht oder Anrufe und SMS von den eigenen Kontakten erhält.
Ist das Handy weg, beginnt der Ärger
Bild: picture alliance/dpa
Will man nicht den Anbieter wechseln, kann man
gleich auch Ersatz für die verloren gegangene SIM-Karte bestellen, die man dann
nach wenigen Tagen in der Post hat und anschließend freischalten lässt. Die gewohnte
Rufnummer bleibt dabei erhalten. Die Sperrung ist bei den Service-Hotlines der
Anbieter jederzeit möglich. Allerdings: Auch hier nimmt man sich die Möglichkeit,
mit einem ehrlichen Finder Kontakt aufzunehmen. Daher sollte man zumindest versuchen,
vor der Sperrung sein eigenes Handy einmal anzurufen und/oder zu orten, wie ebenfalls in unserer Einführung zum Thema Handy-Verlust beschrieben. Bei einem vermutlichen
Diebstahl ist es jedoch umso wichtiger, schnell zu handeln.
Sperrnummern der Netzbetreiber im Überblick
Telekom | Vodafone | o2 | |
Sperrmöglichkeiten | |||
Eigenes Netz | 2202 | Postpaid: 1212 Prepaid: 0172 229 0 229 |
1414 |
Dt. Festnetz | 0800 330 2202 | 0800 172 12 12 | 089 7879 7940 0 |
Aus dem Ausland | +49 800 330 2202 | Postpaid: +49 172 12 172 12 Prepaid: +49 172 229 0 229 |
+49 89 7879 7940 0 |
Online | Kundencenter | MeinVodafone | Mein o2 |
Kosten | |||
Sperre | 9,95 Euro | k. A. | Online: 4,99 Euro Kundenbetreuung: 9,99 Euro |
neue SIM-Karte | Postpaid: 29,95 Euro, Prepaid: 20,50 Euro |
Postpaid: 9,90 Euro, Prepaid: 5,00 Euro |
Postpaid: 29,99 Euro, Prepaid: 9,98 Euro |
Notwendige Angaben | |||
zur Identifizierung | Rufnummer und Kartennummer oder Kundenkennwort |
Kunden-Kennwort oder Rufnummer und Teilnehmer-Kennwort, im Vodafone-Shop: Handynummer für Handy-Sperrung: IMEI-Nummer |
Rufnummer und persönliches Kundenkennwort |
Stand: Juli 2023 |
Versicherung könnte Handy ersetzen
Des Weiteren ist es bei einem Diebstahl sinnvoll, diesen bei der Polizei anzuzeigen. Wenn etwa mit dem Handy oder der SIM-Karte Schindluder getrieben wird (zum Beispiel Identitätsdiebstahl), kann man nach einer Anzeige nachweisen, dass das Gerät zum fraglichen Zeitpunkt bereits gestohlen gemeldet war. Bei der Anzeige müssen Sie die vorab notierte IMEI-Nummer angeben.
Bei einer erfolgten Anzeige zahlt möglicherweise die Versicherung den Schaden. Wenn das Handy bei einem Wohnungseinbruch gestohlen wurde, ist die Hausratversicherung zuständig. Manche Kunden haben mit dem Mobilfunkvertrag auch eine Versicherung fürs Handy abgeschlossen - finanziell lukrativ ist das aber meist nicht.
Wer sich sicher ist, dass er sein Handy nur liegengelassen hat, sollte beim Fundbüro nachfragen. Die Deutsche Bahn etwa unterhält ein eigenes Fundbüro. Allerdings wird in der Regel nur die Hälfte der dort abgegebenen Handys abgeholt.
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