Themenspezial: Verbraucher & Service vzbv

EU verschlechtert Recht beim An­bieter­wechsel - nur Panikmache?

In einem Gastbeitrag auf heise online schürt eine vzbv-Referentin Ängste vor einer Verschlechterung verbraucherrechtlicher Standards in Deutschland, beispielsweise bei Anschluss-Ausfällen oder beim Anbieterwechsel. Ist die Panikmache angebracht?
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Wird durch die EU wirklich deutsches Recht beim Anbieterwechsel ausgehöhlt Wird durch die EU wirklich deutsches Recht beim Anbieterwechsel ausgehöhlt?
Bild: dpa
Dass die EU mit dem europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation den Rechtsrahmen für den europaweiten Tele­kommuni­kations­markt an die aktuellen Markt­ent­wicklungen an­passen und zwischen den Mitg­lieds­staaten ver­ein­heit­lichen möchte, ist seit beinahe einem Jahr bekannt. Die Umsetzung der Richtlinie in geltendes Recht nimmt heise online zum Anlass, eine Referentin des vzbv in einem Gastbeitrag ungefiltert zu Wort kommen zu lassen.

Unter dem Titel "EU erschwert Telefonanbieterwechsel - für immer Telekom?" schürt Lina Ehrig, Leiterin des Teams Digitales und Medien beim vzbv, mehr oder weniger berechtigte Ängste, durch die Neuerungen könnten deutsche Standards beim Verbraucherschutz ausgehöhlt werden. Es geht beispielsweise um in Deutschland verbriefte Rechte für Kunden beim Anbieterwechsel oder bei Anschluss-Ausfällen. Ist das Ganze vielleicht nur Panikmache?

Wird deutsches Recht beim Anbieterwechsel wirklich abgeschafft?

Wird durch die EU wirklich deutsches Recht beim Anbieterwechsel ausgehöhlt Wird durch die EU wirklich deutsches Recht beim Anbieterwechsel ausgehöhlt?
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Schon die reißerische Überschrift des Beitrags hält nicht, was sie verspricht, denn die im Titel erwähnte Deutsche Telekom wird im weiteren Verlauf des Artikels gar nicht mehr genannt. Außerdem suggeriert der Titel fälsch­licher­weise, dass nach dem neuen EU-Recht gar kein Anbieterwechsel mehr möglich ist. Angesprochen wird aber die Problematik, dass nach einem Umzug des Verbrauchers gegebenenfalls die Leistung des bisherigen Anbieters am neuen Ort gar nicht mehr zur Verfügung steht. Hier hätte die Juristin ruhig die Kabelnetzbetreiber nennen können, die regional mittlerweile eine mindestens ebenso starke monopolartige Stellung einnehmen wie die Telekom.

Die Verbandssprecherin vermutet grundsätzlich immer sofort Verschlechterungen für deutsche Kunden, wenn die EU eine Sache gar nicht reguliert, die momentan im strengeren deutschen Recht bereits geregelt ist. Nach jetzigem deutschen Recht gebe es für den Kunden in dem Fall, dass der bisherige Anbieter am neuen Ort nicht liefern kann, ein Sonderkündigungsrecht, außerdem beginne die Vertragslaufzeit nicht von neuem. Obwohl der Kodex der EU Anbietern hierzu keinerlei Vorgaben macht, befürchtet die Autorin: "Im schlechtesten Fall müssten Verbraucher ihren alten Telefonvertrag also für die gesamte Vertragslaufzeit bezahlen, obwohl sie ihn nicht benutzen können."

Tritt deutsches Recht bei Nichtregulierung automatisch außer Kraft?

"Die Vollharmonisierung des EU-Telekommunikationsmarkts bringt für deutsche Verbraucher also nur Verschlechterungen. Wenn sie so kommt, wie befürchtet, bleibt ein wackeliges Gerüst zurück, das den deutschen Schutzstandard weit absenkt", prognostiziert die Sprecherin. Doch stimmt es wirklich, dass die Bundesregierung "die Aushöhlung der Verbraucherrechte und Absenkung des Schutzniveaus billigend in Kauf" nimmt?

Der EU-Kodex zielt zunächst einmal darauf ab, dass in der gesamten EU gemeinsame Mindeststandards gelten, was für einige Mitgliedsstaaten mit schwächerem Verbraucherschutz zunächst erst einmal eine Herausforderung darstellen dürfte. Wie die Autorin darauf kommt, dass strengeres Verbraucherrecht in Deutschland automatisch wieder abgeschafft werden müsse, wenn die EU zu einem konkreten Fall gar nichts regelt, begründet sie allerdings nicht.

Auch bei der Zeitspanne der Versorgungsunterbrechung bei einem Anbieterwechsel betreibt die Sprecherin etwas Haarspalterei. In Deutschland gelte momentan eine maximal erlaubte Unterbrechungszeit von einem Kalendertag, die EU wolle eine Unterbrechung von maximal einem Werktag zulassen. Insbesondere an Wochenenden oder an Feiertagen müssten sich Verbraucher "somit auf wesentlich längere Unterbrechungen" einstellen.

Dabei hat die Juristin übersehen, dass der Samstag in Deutschland in Gerichtsentscheidungen zum Teil als Werktag eingestuft wurde, zum Teil aber auch nicht. Außerdem bieten viele deutsche Provider bei einem rechtzeitigen Umzugsauftrag (z. B. mehrere Wochen vorher) an, dass der Kunde den Tag der Umschaltung frei wählen kann. Es liegt also auch mit im Ermessen des Kunden, einen Tag zu wählen, wo auch am Folgetag bei eventuell auftretenden Problemen ein Techniker kommen und Probleme beheben kann. Außerdem vergeben viele deutsche Provider schon jetzt aus Sicherheitsgründen keine Umschalttermine am Freitag, Samstag oder vor einem Feiertag, weil sie wissen, dass sie am Sonn- oder Feiertag einen eventuellen Fehler nicht beheben können. Dem Kunden wird daher erst der darauffolgende Montag oder "echte" Werktag für die Umschaltung angeboten.

Deutsche Verbraucher dürfen also nach dem Inkrafttreten der neuen EU-Regeln erst einmal getrost abwarten, wie die neue Bundesregierung darauf reagiert und ob sie sich wirklich traut, die jetzigen verbrieften Rechte beim Anbieterwechsel abzuschwächen. Denn wenn die EU zu einem Thema gar nichts reguliert, heißt das nicht unbedingt, dass sofort geltendes deutsches Recht außer Kraft tritt.

Wichtige Tipps lesen Sie in unserem Ratgeber zum Anbieterwechsel.

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