Zu Teuer

Landgericht: 01806-Hotline von Sky ist zu teuer

Seit langen ärgern sich Verbraucher über teure Hotline-Rufnummern. Jetzt hat das Münchner Landgericht geurteilt.
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Das Landgericht München hat über die 01806-Hotline des TV-Anbieters Sky geurteilt: Zu teuer. Das Landgericht München hat über die 01806-Hotline des TV-Anbieters Sky geurteilt: Zu teuer.
Foto: Sky, Grafik/Montage: teltarif.de
Schon lange sind Verbrauchern und Verbraucherschützern die Sondervorwahlen 0180x ein Dorn im Auge. Der Grund: Kein Mensch weiß aus dem Kopf so genau, was ein Anruf dorthin kostet, und wenn doch, dann ist es viel mehr, als es kosten dürfte.

Geteilte Kosten - lange her

Das Landgericht München hat über die 01806-Hotline des TV-Anbieters Sky geurteilt: Zu teuer. Das Landgericht München hat über die 01806-Hotline des TV-Anbieters Sky geurteilt: Zu teuer.
Foto: Sky, Grafik/Montage: teltarif.de
Als die 0180-Rufnummern vom damaligen Postminister Schwarz-Schilling aus der Taufe gehoben wurde, war Telefonieren in Deutschland generell noch teuer. Die Idee dieser Rufnummern war die Kostenteilung. Der Anrufer sollte einen Teil tragen, der Angerufene den Rest.

Im Zeitalter von Flatrates hat sich das längst überlebt. Geblieben sind hohe Tarife für diese Nummern, speziell vom Handy, die sich heute nicht mehr plausibel begründen lassen. Vom heimischen Festnetz gibt es eine Staffelung zwischen 3,9 Cent und 14 Cent pro Minute oder maximal 20 Cent pauschal pro Anruf. Damit könnte man leben, nur vom Handy dürfen die gleichen Anrufe unerklärlicherweise "maximal" 42 Cent pro Minute oder bei 01806 "maximal" 60 Cent pro Anruf kosten. Interessanterweise schöpfen (fast) alle Mobilfunkanbieter diese Tarife aus, eine löbliche Ausnahme bietet Vodafone bei seinen "Zu Hause"-Tarifen (als Festnetzersatz), aber auch nur dort.

Kein Service unter 0180

Lange wurden 0180-Rufnummern gerne als Service-Nummern für Hotlines verwendet, um nach außen ein einheitliches Bild zu schaffen und im Hintergrund je nach Wochentag, Uhrzeit oder Lastanstieg die Gespräche auf verschiedene Call-Center verteilen zu können. Längst kann der gleiche Service unter einer "normalen" Festnetznummer geleistet werden, oder wenn es auf Kundenfreundlichkeit ankommt, unter der für den Anrufer kostenlosen 0800- oder 00800-Vorwahl. Aber nicht alle Unternehmen möchten diesen Service bieten. Schon 2017 hatte der Europäische Gerichtshof zu 0180-Rufnummern geurteilt. Nun traf es den Fernsehanbieter Sky.

Sky-Kundenservice unter der Vorwahl 01806

Der Fernsehsender Sky verwendet als Kundenservicehotline aktuell die Vorwahl 01806. Und dagegen hat die Verbraucherzentrale in Bayern erfolgreich geklagt.

Für die Inanspruchnahme einer Kundenservicehotline dürfen keine Kosten anfallen, die über einen gewöhnlichen Flatrate-Tarif hinausgehen, stellte das Landgericht München I nun mit Urteil vom 01.08.2018 (Az. 37 O 15341/17) fest. Die Verbraucherzentrale Bayern hatte gegen den Pay-TV-Anbieter Sky geklagt. Wer dessen kostenpflichtige 01806-Kundenservicehotline anruft, hatte pauschal 20 Cent je Anruf aus dem deutschen Festnetz zu bezahlen oder 60 Cent je Anruf aus dem Mobilfunknetz. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Bayern übersteigen diese Kosten das Entgelt für die bloße Nutzung des Telekommunikationsdienstes, was rechtlich unzulässig ist.

Dieser Auffassung folgte auch das LG München. Die Richter urteilten, dass die Kosten, die für die Servicehotline veranschlagt wurden, zu hoch seien. Das Gericht berücksichtigte europarechtliche Vorgaben, wonach zur Beurteilung der üblichen Kosten auf den Grundtarif abzustellen ist. Hierunter sind nach Ansicht des Gerichts die gängigen Telefonkosten eines Nutzers zu verstehen. Da diese heutzutage regelmäßig auf Flatrate-Tarifen beruhten, überschreiten die veranschlagten Entgelte nach Ansicht des LG München I die üblicherweise anfallenden Telefonkosten.

Noch nicht rechtskräftig

Die Sache hat im Moment noch einen kleinen Haken: Das Urteil des LG München I ist noch nicht rechtskräftig. „Wir begrüßen die Entscheidung, denn zusätzlich anfallende Kosten für eine Kundenservicehotline können Verbraucher von der Ausübung ihrer Rechte abhalten“, so Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Es bleibt abzuwarten, ob Sky gegen das Urteil Berufung einlegt. Bis dahin empfehlen wir unsere Seite www.0180.info, wo Sie "Ersatzrufnummern" zum normalen Festnetztarif für die noch genutzten 0180-Rufnummern finden und selbst eintragen können. Unser 0180-Telefonbuch gibt es auch als Smartphone-App.

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