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Falsche Rechnungen: So reagieren Sie richtig

Fast jedem Verbrau­cher ist es schon einmal passiert: Der Provider schickt eine Rech­nung, die unbe­rech­tigte Forde­rungen enthält. Wir geben konkrete Tipps, wie Sie darauf am besten reagieren.
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Falsche Rechnungen: So reagieren Sie richtig Falsche Rechnungen: So reagieren Sie richtig
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Fast jedem Verbrau­cher ist es schon einmal passiert, dass ihm Rech­nungen ins Haus flat­tern, die unbe­rech­tigte Forde­rungen enthalten. So kann es sein, dass auf der Tele­fonrech­nung Posten auftau­chen, die der Kunde nicht selbst verur­sacht hat. Oder es landen gar Mahnungen von gänz­lich unbe­kannten Firmen im Brief­kasten. Dabei raten die Verbrau­cher­zentralen je nach Absender der Rech­nung bzw. Mahnung zu einem unter­schied­lichen Vorgehen. Im Folgenden haben wir für Sie einige Tipps zusam­menge­fasst, wie Sie am besten auf falsche Rech­nungen und Mahnungen reagieren.

Rech­nungs­strei­tigkeiten mit seriösen Unter­nehmen

Handelt es sich um ein Schreiben eines seriösen Unter­nehmens, mit dem der Verbrau­cher eine Vertrags­bezie­hung hat, so sollte er auf die Forde­rung schnell schrift­lich reagieren, um den Fehler aus der Welt zu schaffen. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass die Abbe­stel­lung einer Mobil­funk-Option oder eines Abon­nements per Telefon oder Web-Formular gar nicht oder verspätet im Buchungs­system des Unter­nehmens hinter­legt wurde. Wichtig hierbei: Bezahlen Sie in jedem Fall die Entgelte, die Ihrer Meinung nach korrekt abge­rechnet sind, und halten Sie nur die zu viel abge­rech­neten Beträge zurück. Teilen Sie dem Anbieter schrift­lich genau mit, welche Rech­nungs­posten Sie zurück­weisen und begründen Sie, warum die Rech­nung Ihrer Meinung nach fehler­haft ist.

Achtung: Über die Tele­fonrech­nung, egal ob für den Fest­netz-, Internet- oder den Mobil­funk-Anschluss, können auch Leis­tungen von Dritt­anbie­tern abge­rechnet werden. Stammt die unbe­rech­tigte Forde­rung von einem Dritt­anbieter, so können Sie sich natür­lich auch an diesen wenden, um den Sach­verhalt zu klären. Zunächst ist aber der eigene Provider in der Pflicht, die Einwen­dung gegen die Rech­nung zu prüfen und die Rech­nung zu korri­gieren. Teilen Sie darum unbe­dingt zuerst Ihrem Tele­fonan­bieter mit, warum Sie nur einen Teil der Rech­nung bezahlt haben. Falls noch nicht geschehen: Lassen Sie eine Dritt­anbie­tersperre für den Vertrag setzen. Falsche Rechnungen: So reagieren Sie richtig Falsche Rechnungen: So reagieren Sie richtig
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Lieber per Brief kommu­nizieren als per Hotline

Die schrift­liche Form (per Brief, gege­benen­falls sogar Einschreiben mit oder ohne Rück­schein) ist meis­tens Erfolg verspre­chender als ein Anruf bei der Hotline oder eine E-Mail. Die Kommu­nika­tion per Telefon, Chat und E-Mail haben die Tele­kommu­nika­tions­anbieter im Regel­fall an Call-Center ausge­lagert, weshalb die Weiter­leitung von Infor­mationen an Buch­haltung und Mahn­wesen mithin verschlun­gene Wege nimmt. Bei einem per Einschreiben mit Rück­schein versandten Brief wird es für den Provider schon schwerer zu behaupten, er habe den Wider­spruch nicht erhalten.

Der Kunde sollte Rech­nungen und Briefe auf keinen Fall in den Papier­korb werfen, solange der Rech­nungs­streit nicht beigelegt ist. Die Schreiben können im Fall eines Gerichts­verfah­rens oder auch einer außer­gericht­lichen Schlich­tung ein wich­tiges Beweis­mate­rial darstellen. Falls der Gläu­biger auf seiner Forde­rung besteht und einen Rechts­anwalt oder ein Inkasso-Unter­nehmen einschaltet, sollte der Verbrau­cher selbst nach Rechts­bera­tung bei der örtli­chen Verbrau­cher­zentrale oder einem Rechts­anwalt suchen. Hat man eine Recht­schutz­versi­cherung, muss diese vor dem Aufsu­chen eines Rechts­anwalts einge­schaltet werden. Gege­benen­falls hilft die Versi­che­rungs­gesell­schaft bei der Suche nach einem fach­lich kompe­tenten Anwalt. Darüber hinaus bieten viele Amts­gerichte kosten­freie Bera­tungs­hilfe­stunden an.

Hinweise für Rech­nungs­strei­tigkeiten mit der Telekom haben für Sie in einem geson­derten Ratgeber zusam­menge­fasst, der auch den Fall von falschen Rech­nungs­posten für Call-by-Call- oder Internet-by-Call-Dienste berück­sich­tigt.

Gericht­liches Mahn­verfahren: Rasche Reak­tion notwendig

Falls Sie einen gericht­lichen Mahn­bescheid erhalten, erheben Sie zügig Wider­spruch gegen die Forde­rung. Ziehen Sie eine kompe­tente Rechts­bera­tung hinzu, entweder bei der Verbrau­cher­zentrale oder einem Rechts­anwalt. Rasches Handeln ist hierbei wichtig, denn bereits zwei Wochen nach Zugang des gericht­lichen Mahn­bescheids kann der Gläu­biger einen gericht­lichen Voll­stre­ckungs­bescheid bean­tragen. Dieser ist wesent­lich schwerer abzu­wehren als ein Mahn­bescheid und bringt in der Regel einen baldigen Besuch des Gerichts­voll­ziehers mit sich.

Unse­riöse Zahlungs­auffor­derungen: Online-Kosten­fallen und Schock-Inkasso

Etwas anders gela­gert ist der Fall bei Forde­rungen unse­riöser Unter­nehmen. Es gibt zahl­lose Maschen, mit denen Verbrau­cher dazu gebracht werden sollen, Geld­beträge zu über­weisen, obwohl sie niemals wissent­lich eine Leis­tung bestellt haben bezie­hungs­weise einen Vertrag einge­gangen sind. Hierzu gehören etwa die berüch­tigten Online-Kosten­fallen. Solche Ange­bote sind meist mit einem Stern­chen versehen, das auf einen kaum auffind­baren Text verweist, der darüber infor­miert, dass mit einem Anruf oder etwa einer SMS auto­matisch ein Vertrag geschlossen werde. Wer in die Falle tappt, dem wird bald darauf mit bedroh­lich klin­genden Anwalts­schreiben und Inkasso-Forde­rungen Angst einge­jagt. Viele bezahlen daraufhin, um sich weiteren Ärger zu ersparen.

Nicht durch Drohungen von Anwälten und Inkas­sobüros einschüch­tern lassen

Doch man sollte weder bezahlen noch "sicher­heits­halber" eine Kündi­gung des teuren Vertrages abschi­cken. Wenn ohnehin kein gültiger Vertrag geschlossen wurde, kann dieser auch nicht gekün­digt werden. Manch ein unse­riöses Unter­nehmen belässt es auch schlicht bei der Drohung und würde für eine unbe­rech­tigte Forde­rung niemals vor Gericht ziehen.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die Forde­rung des Inkasso-Unter­nehmens schrift­lich zurück­weisen. Die Verbrau­cher­zentrale stellt dazu Muster­briefe bereit. Zudem sollten Betrof­fene einen Nach­weis einfor­dern, der belegt, dass der angeb­liche Vertrag über­haupt zustande gekommen ist. Betrugs­versuche dieser Art sind in der Regel bei den Verbrau­cher­zentralen bekannt, die auch helfen können, wenn man eine Straf­anzeige erwägt.

In zahl­rei­chen Meldungen und Ratge­bern finden Sie bei teltarif.de Tipps und Hinter­grund-Infos, um als Verbrau­cher gut infor­miert zu sein.