Urteil

Betreiber illegaler Sky-Streaming-Plattform verurteilt

Wer das Sky-Angebot ohne Genehmigung ins Internet streamt, muss mit Strafverfolgung rechnen. Nun hat es einen Betreiber und dessen Dienstleister getroffen, wie Sky mitteilt.
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Sky berichtet von Piraterie-Urteil Sky berichtet von Piraterie-Urteil
Bild: Sky
Wegen illegalen Live-Streamings von Bundesliga-Übertragungen von Sky Deutschland ins Internet wurden bereits im Jahr 2014 zwei Personen verurteilt. Nun teilt Sky mit, dass erneut ein Betreiber einer derartigen Plattform verurteilt wurde.

Getroffen hat es dieses Mal den Betreiber der illegalen Plattform Stream4u.tv und dessen technischen Dienstleister. Das Landgericht Hamburg verurteilte die Angeklagten zu über 18 000 Euro Schadensersatz.

Mittäterschaft des Dienstleisters gerichtlich festgestellt

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Trotz des eingangs genannten Urteils ist das jetzige Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 310 O 221/14) laut Sky die "erste zivilrechtliche Verurteilung zu Schadens­er­satz wegen illegalen Sky-Streamings im Rahmen einer Gesamtschuld." Das bedeutet: Der Lieferant haftet wegen Beihilfe als Gesamtschuldner (nach § 830 II BGB) ebenfalls für den vollen Betrag. Denn die gelieferte Hardware sei zur illegalen Verbreitung von Sky-Inhalten genutzt worden und das sei dem Dienstleister bekannt gewesen, so das Gericht.

In Zukunft müssen also technische Dienstleister, die über die illegale Nutzung ihrer Dienste informiert werden (beispielsweise von Sky), reagieren und die Leistung baldmöglichst einstellen. Ansonsten setzen sie sich einem erheblichen Haftungsrisiko aus. Der genaue Wortlaut des BGB-Paragrafen lautet:

(1) Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. Das Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat.
(2) Anstifter und Gehilfen stehen Mittätern gleich.

Thomas Stahn, Director Anti-Piracy & Technology bei Sky Deutschland bewertet das Urteil wie folgt: "Die Verurteilung ist eine Warnung für alle Beteiligten an der illegalen Verbreitung von Sky-Inhalten. Im Gegensatz zum Strafrecht haftet jeder Gehilfe auch alleine für den vollen Schaden des Verletzten - unabhängig davon, ob er von dem illegalen Geschäft profitiert hat oder nicht."

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