Themenspezial: Verbraucher & Service Gesundheit

E-Patientenakte: Impfausweis in der App

Ab 2021 soll jeder gesetz­lich Versi­cherte per App Zugriff auf die eigenen Pati­enten­daten bekommen, die bisher beim Arzt im Akten­schrank schlum­mern. Wie genau diese "elek­troni­sche Pati­enten­akte" funk­tionieren soll, wird nun immer klarer.
Von dpa /

ePA - die elektronische Patientenakte ab 2021 ePA - die elektronische Patientenakte ab 2021
Bild: gematik GmbH
Das Bundes­gesund­heits­minis­terium treibt die Pläne zur Einfüh­rung der soge­nannten elek­troni­schen Pati­enten­akte am 1. Januar 2021 weiter voran. Am Donnerstag gab Minister Jens Spahn (CDU) den Entwurf für ein "Pati­enten­daten-Schutz­gesetz" zur Abstim­mung in die Bundes­regie­rung. Das Gesetz soll sicher­stellen, dass die Daten, die Pati­enten in die neue elek­troni­sche Akte eintragen lassen können, sicher sind.

"Gesund­heits­daten sind wahr­schein­lich die sensi­belsten persön­lichen Daten, die es gibt", sagte Gesund­heits­minister Jens Spahn (CDU) am Donnerstag in Berlin. "Ziel ist, dass elek­troni­sche Pati­enten­daten nicht in falsche Hände geraten. Ziel ist es aber auch, Pati­entinnen und Pati­enten die Chance zu geben, ihre Daten auch vernünftig nutzen zu können."

Medi­zini­sche Vorge­schichte immer dabei

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Ab dem 1. Januar 2021 sollen Ärzte und Kran­kenhäuser auf Wunsch der Pati­enten für diese eine elek­troni­sche Akte anlegen können. Dort können Rönt­genbilder, ärzt­liche Befunde, Behand­lungs­berichte oder Angaben über regel­mäßig einge­nommene Medi­kamente hinter­legt werden. Die Pati­enten sollen auf diese Daten dann aber auch selbst Zugriff bekommen und zwar über eine Smart­phone-App, die ihnen von ihrer Kran­kenkasse zur Verfü­gung gestellt wird. Zusätz­lich können Pati­enten eigene Daten eintragen, wie Werte von Blut­zucker­messungen. Die Idee: Jeder hätte damit, egal wo er behan­delt wird, seine medi­zini­sche Vorge­schichte immer mit dabei.

Erstel­lung einer Akte bleibt frei­willig

Spahn verwies am Donnerstag aber darauf, dass die Erstel­lung einer solchen E-Akte frei­willig sei. Auch werden nicht gleich mit dem Start 2021 alle Funk­tionen vorhanden sein. Erst ab 2022 können auch Impf­daten, das Zahn-Bonus­heft, der Mutter­pass oder das gelbe U-Heft für Kinder in der Pati­enten­akte hinter­legt werden. Eben­falls erst ab 2022 wird es möglich sein, für jedes einzelne Doku­ment in der Akte fest­zulegen, welcher Arzt darauf Zugriff haben soll und welcher nicht. In der Anfangs­phase können Pati­enten dem Arzt nur die ganze Akte zur Einsicht frei­geben oder gar nichts. Der Vorstand der Deut­schen Stif­tung Pati­enten­schutz, Eugen Brysch, nannte das am Donnerstag einen "Geburts­fehler". So schaffe Gesund­heits­minister kein Vertrauen bei den Pati­enten, kriti­sierte er.

Zur Frage, wie gut die eigenen Gesund­heits­daten gesi­chert sein können, wenn sie über eine App auf dem Handy abrufbar sind, sagte Spahn, die Apps der Kran­kenkassen müssten den höchsten Sicher­heits­ansprü­chen Rech­nung tragen. Er verwies als Beispiel auf andere Anwen­dungen, wie das Online-Banking auf dem Smart­phone mit soge­nannter Zwei-Faktor-Authen­tifi­zierung, wo ein Zugriff auf das Konto nur mit Pin-Nummer oder Finger­abdruck und zusätz­licher Trans­akti­onsnummer (TAN) möglich ist.

Ab 2023 sollen Versi­cherte die Daten auf ihrer Pati­enten­akte auch frei­willig für Forschungs­zwecke zur Verfü­gung stellen können. Geplant ist außerdem die Einfüh­rung einer App für Rezepte. Ärzte sollen die Verschrei­bung künftig direkt auf das Handy des Pati­enten schi­cken können, zum Beispiel, wenn ein neues Rezept für ein Dauer­medi­kament nötig wird. Die Rezept-App soll unab­hängig von der E-Pati­enten­akte sein und im Laufe des Jahres 2021 zur Verfü­gung gestellt werden.

Die Bereit­schaft, solche Ange­bote zu nutzen, scheint da: Eine Umfrage des Digi­talver­bands Bitkom hatte im vorigen Jahr ergeben, dass fast zwei Drittel der Bevöl­kerung E-Akten "auf jeden Fall" oder "eher" nutzen würden.

Erklär­video zur geplanten elek­troni­schen Pati­enten­akte

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