Editorial: Ein Schritt vor, ein Schritt zurück
Freies WLAN in Halle/Saale
Bild: dpa
Der Gesetzgeber kann sich nicht entscheiden, was ihm wichtiger ist:
Der besonders freie und einfache Zugang seiner Bürger zu Internet und
Telekommunikation, oder die besonders intensive Überwachung der
elektronischen Kommunikation, um seine Bürger vor all den bösen
Dingen zu schützen, die via Telekommunikation verabredet werden
können. In diesem hin und her wurde jüngst die
Registrierungspflicht für Prepaid-Karten
eingeführt, also die Kontrolle verschärft. Nun folgt die nächste
Maßnahme, aber in die entgegengesetzte Richtung: Vergangenen Freitag
hat der Bundesrat eine
Änderung des Telemediengesetzes abgenickt,
die ausdrücklich das Betreiben unverschlüsselter öffentlicher
WLAN-Hotspots erlaubt.
Drogendealer, die die Details einer bevorstehenden Lieferung absprechen wollen, machen das also sinnvollerweise künftig nicht per offiziell registrierter Prepaid-SIM-Karte, sondern per anonymem VoIP-Anruf über öffentliche WLAN-Hotspots. Es stellt sich also die Frage, was die ganze Vorratsdatenspeicherung überhaupt noch bringen soll, wenn anonyme Telekommunikation quasi überall möglich ist. Außer den dümmsten Tätern dürfte man mit der Vorratsdatenspeicherung sicher so gut wie niemanden mehr finden.
Am Ende bleibt das Gefühl, dass die verschiedenen Maßnahmen vor allem Populismus sind: Politiker wollen dem Volk zeigen, dass sie etwas tun, indem sie die "Sicherheit verbessern" (also mehr Überwachung), oder indem sie "den Internetzugang unterwegs verbessern", also genau die Registrierungspflicht wieder abschaffen. So wird zweimal "gute Politik" verkauft, obwohl in Summe (ungefähr) eine Nullsumme erreicht wird: Ein Schritt vor, ein Schritt zurück.
Ärgernis für Abmahnanwälte
Freies WLAN in Halle/Saale
Bild: dpa
Nur für eine kleine Berufsgruppe dürften die beiden genannten
Änderungen mehr als eine Nullsumme darstellen: Abmahnanwälten, die für
die Musik- und Filmindustrie Urheberrechtsverletzungen verfolgen, droht
herber Einnahmenverlust. Denn der Abgemahnte kann sich ja künftig
quasi immer darauf herausreden, ein öffentliches WLAN betrieben zu
haben, und nicht zu wissen, wer die Urheberrechtsverletzung begangen
hat. Dann kann ihn der Abmahnanwalt zwar zwingen, eine Portsperre
für Tauschbörsen einzurichten. Aber Rechtsanwaltsgebühren oder gar
eine Zwangslizenz für die illegal erworbenen Inhalte können sie
nicht mehr verlangen.
Ein Revival der Tauschbörsennutzung ist in Deutschland dennoch nicht zu erwarten. Denn der Wegfall der Störerhaftung beseitigt nicht die Abmahngefahr, sie erhöht nur die Chancen des Abgemahnten, sich erfolgreich zu verteidigen. Die Mehrheit der Nutzer, die hohen Ticketpreisen im Kino und langen Zeiträumen bis zur Veröffentlichung der legalen Streams entkommen wollen, wird daher auch künftig auf anonyme Filehoster und Streaming-Kataloge klicken. Bei diesen gilt ja: Die Abmahngefahr für die Nutzer ist so gut wie null. Und für jeden Betreiber, der ausgehoben wird, tauchen sofort zwei neue auf.
Entsprechend stark wird auch künftig der Druck der Lobbyisten auf die Politiker hin zu einem weiteren Ausbau der Internet-Überwachung sein. Hoffen wir, dass die Politik diesmal standhält.