10 DSL-Tipps: Speed, Router, Tarife, Probleme lösen
Wer mit dem Angebot seines bestehenden Providers nicht zufrieden ist oder an einen neuen Wohnort zieht, sollte sich über Umzugs- bzw. Kündigungskonditionen seines Anbieters informieren und auch rechtzeitig den DSL-Umzug beantragen bzw. den laufenden Vertrag kündigen. Auch ein anstehender Wohnortwechsel führt nicht automatisch dazu, dass der Provider Sie während der Mindestvertragslaufzeit einfach aus dem Vertrag entlassen muss.
Anschluss-Umzug rechtzeitig vorbereiten
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Andererseits darf der Provider auch nicht einfach mit dem Umzug eine neue Vertragslaufzeit beginnen. Prinzipiell sind abgeschlossene Verträge von beiden Seiten einzuhalten. Der Internetanbieter kann dem Kunden aber die Kosten für den Anschlusswechsel berechnen, allerdings höchstens so viel wie ein Neuanschluss einmalig gekostet hätte. Anders sieht es hingegen aus, wenn der bisherige Anbieter an dem neuen Wohnort keinen Anschluss schalten
kann. In diesem Fall schreibt das Telekommunikationsgesetz (TKG) vor, dass der Kunde mit einer Kündigungsfrist von einem Monat den DSL-Vertrag kündigen kann.
Wer seine bestehende Telefon-Rufnummer bei einem Provider-Wechsel mitnehmen möchte, sollte die Portierung gegenüber seinem neuen Anbieter unbedingt angeben und diesen auch die Kündigungs- und Portierungsformalitäten übernehmen lassen. Wichtig: Beantragen Sie alles schriftlich, damit Sie Belege haben, wenn es später zu Streitigkeiten kommt.
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