Ehemalige Gefahr

Dialer: Ein Relikt der Anfangsjahre im Internet

Dialer stellten zu Zeiten von Analog-Internet und ISDN eine reelle Gefahr für Internet-Nutzer dar. Die Kosten­falle starb mit DSL, TV-Kabel und Flat­rates von selbst aus.
Von / Julian Ruecker

Dialer: Ein Relikt der Internet-Anfangsjahre Dialer: Ein Relikt der Internet-Anfangsjahre
Fotos: Image licensed by Ingram Image/onniechua-fotolia.com/teltarif.de, Montage: teltarif.de
Eine ange­passte Geset­zes­lage und die heutige Domi­nanz von Breit­band­ver­bin­dungen gegen­über Internet by Call über Modem und ISDN haben den Dialer-Betrei­bern in Deutsch­land das Leben sehr schwer bis unmög­lich gemacht - bis 2021 war unter strengen Auflagen nur noch die schmale 0900-9-Gasse (oder, etwas schwerer zu erkennen, 09009 geschrieben) für Dialer geöffnet. Seit dem 01.12.2021 ist ihr Einsatz nach § 114 Abs. 1 TKG unzu­lässig. Die Nummern­gasse 0900-9 dient seitdem, wie -2, -4, -6, -7 und -8, als Reserve. Dialer: Ein Relikt der Internet-Anfangsjahre Dialer: Ein Relikt der Internet-Anfangsjahre
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Radi­kal­lösung: Rufnum­mern­gassen sperren

Für klas­sische Modem- bzw. ISDN-Nutzer war die Gefahr über viele Jahre trotz der neuen Rufnum­mern­gasse dennoch nicht voll­kommen gebannt, und wer sich absi­chern wollte, musste über den Einsatz von Schutz­soft­ware nach­denken. Dazu waren sowohl spezi­elle Anti-Spyware-Programme als auch viele Anti­viren-Schutz­pro­gramme geeignet. Auch die Micro­soft-eigene Lösung "Windows Defender" für Windows-Systeme fand Dialer, zudem waren weitere Anti-Spyware-Programme verfügbar, die diesen Funk­tions­umfang mit abdeckten.

Wer eine neuere Windows-Vari­ante (ab Windows Vista) nutzte, wurde zudem durch ein ausge­klü­gel­teres Rech­tesystem und Rück­fragen besser gegen Dialer geschützt. Nütz­lich war auch, die Sicher­heits­ein­stel­lungen im benutzten Browser auszu­schöpfen: So empfahl es sich, keine auto­mati­schen Down­loads zuzu­lassen - heut­zutage eine Stan­dard­ein­stel­lung. Seit längerem waren auch schon Programme auf dem Markt, die es erlaubten, über die ISDN-Hard­ware gezielt Rufnum­mern zu sperren. Für das äußerst seltene Szenario, das trotz Breit­band zusätz­lich ein Modem oder eine ISDN-Karte zum Beispiel zum Faxen betrieben wurde, war im Zweifel während des Surfens im Internet die Tren­nung der Schmal­band-Hard­ware vom Tele­fon­anschluss sinn­voll.

DFÜ-Netz­werk musste kontrol­liert werden

Doch abseits dieser Vorkeh­rungen lohnte es sich, auf weitere Details zu achten: Eine regel­mäßige Kontrolle der DFÜ-Netz­werk-Einstel­lungen und ein kurzer Check bei jeder Einwahl, welcher Anbieter aktuell genutzt wird, waren selbst­ver­ständ­lich. Hatte sich im Ordner DFÜ-Netz­werk eine neue Verbin­dung instal­liert, von der nicht bekannt war, woher sie stammt, sollte sie besser gelöscht werden. Hierbei galt aber, dass durch die Lösch­aktion auch Beweise für ein even­tuelles Vorgehen gegen den Dialer-Betrüger vernichtet wurden.

Bei manchem Link im Internet war zudem Vorsicht geboten: Es gab Seiten, bei denen die Chance, sich einen Dialer einzu­fangen, signi­fikant erhöht war - gesunder Menschen­ver­stand half hierbei weiter.

Auch die gründ­liche Durch­sicht der monat­lichen Tele­fon­rech­nung war wichtig - wer ohnehin hohe Rech­nungen hatte, bemerkte den einen oder anderen klei­neren Dial­erbe­trug am Ende gar nicht. Wichtig war in diesem Zusam­men­hang auch, für den Tele­fon­anschluss einen Einzel­ver­bin­dungs­nach­weis (EVN) zu beauf­tragen. Der Tele­fon­anbieter muss einen solchen EVN in unge­kürzter Stan­dard­form kostenlos zur Verfü­gung stellen. Erfah­rungs­gemäß taten sich die Anbieter schwer, wenn ein solcher Nach­weis nach­träg­lich verlangt wurde, also nachdem ein mögli­cher Betrug aufge­fallen war. In diesem Fall durfte der Anbieter für den Aufwand auch ein Entgelt berechnen. Wenn von Anbie­ter­seite kein Nach­weis über die Verbin­dung mehr möglich war, musste der strit­tige Betrag unter bestimmten Umständen nicht gezahlt werden - dies galt aber natür­lich zum Beispiel nicht, wenn der Nutzer auf die direkte Löschung von Verbin­dungs­daten bestanden hatte.

Dialer einge­fangen: So war das Proze­dere

Das Wich­tigste war, dass Betrof­fene beweis­sichere Unter­lagen sicher­stellten und sammelten. Dazu gehörten die Tele­fon­rech­nung und Einzel­ver­bin­dungs­nach­weise. Wenn der Internet-Nutzer noch wusste, auf welcher Seite er sich den Dialer "gefangen" haben könnte, musste er sich die Seite notieren oder spei­chern, wenn möglich mit Screen­shots. Die Dialer­daten­bank der Bundes­netz­agentur exis­tiert für Archiv-Recher­chen inzwi­schen aller­dings nicht mehr.

Betrof­fene Kunden mussten dann Einspruch gegen die Tele­fon­rech­nung beim Netz­betreiber erheben. Um unge­wollte Mahnungen und nega­tive Konse­quenzen zu vermeiden, war es wichtig, die nicht frag­lichen Beträge auf der Rech­nung zu bezahlen und nur die bean­stan­deten Rech­nungs­posten einzu­behalten.

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