Themenspezial: Verbraucher & Service Mit Kabel-BW-Statement

Kabel BW räumt Sonderkündigungsrecht für Tarife mit Telefonie ein

Rechte für eine Tarif-Kündigung in den AGB verankert
Von Marleen Frontzeck-Hornke

Sonderkündigungsrecht bei Kabel BW Sonderkündigungsrecht bei Kabel BW
Bild: Kabel BW Unitymedia
Der Kabel-Internet-Anbieter Kabel BW erhöht wie berichtet ab dem 1. April einige Tarife für Telefongespräche. Dadurch werden vor allem Telefonate ins Ausland teurer. Die neuen Preise gelten laut Kabel BW für alle Bestands- und Neukunden mit Breitband-Anschluss bei Unitymedia sowie Kabel BW und sollen im Zuge der Zusammenlegung beider Unternehmen für Einheitlichkeit sorgen. Im Januar äußerte sich Kabel BW auf Anfrage von teltarif.de noch in der Form, dass das Unternehmen trotz der Tarif-Änderungen keinen Grund für ein Sonderkündigungsrecht sieht.

Nun ist Kabel BW zurückgerudert und definiert in den AGB die mögliche Inanspruchnahme eines Sonderkündigungsrechtes mit den folgenden Worten unter dem Punkt 2.4: "Kabel BW wird dem Kunden beabsichtigte Anpassungen nach Ziffern 2.1 bis 2.3 mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail oder schriftlich mitteilen. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich, gelten die Änderungen als genehmigt und werden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens Vertragsbestandteil. Kabel BW wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf diese Folgen besonders hinweisen."

Als Gründe für das Sonderkündigungsrecht des Kunden nennt Kabel BW eine erhebliche Abweichung der bei Vertragsabschlusses vereinbarten Leistungsbeschreibungen oder "bei technischen Neuerungen für die geschuldeten Leistungen oder wenn Dritte, von denen Kabel BW zur Leistungserbringung notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern." Außerdem behält sich das Unternehmen weiterhin vor, "das Produkt- und Dienstleistungsangebot jederzeit zu ändern. Handelt es sich bei den Änderungen um solche wesentlicher Art, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu."

Bekannte Fälle in denen das Sonderkündigungsrecht angeboten wurde

Sonderkündigungsrecht bei Kabel BW Sonderkündigungsrecht bei Kabel BW
Bild: Kabel BW Unitymedia
Wer das Sonderkündigungsrecht von Kabel BW in Anspruch nehmen möchte, wird in der aktuellen Rechnung durch diese wichtige Information darauf aufmerksam gemacht: "Wir haben Sie bereits über die neue Preisliste für Telefonverbindungen, Tarifoptionen sowie Serviceentgelte ab dem 1. April 2013 informiert. Durch diese Anpassung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht der betroffenen Produkte zum 31. März 2013 zu, das Sie innerhalb von sechs Wochen ab Erhalt dieser Rechnung geltend machen können. Die neue Telefonpreisliste ist bereits jetzt unter www.kabelbw.de/preisliste einsehbar."

Wir haben von Lesern Hinweise erhalten, bei welchen Tarifen Kabel BW mit der Februar-Rechnung über die Änderungen informiert hat. Dies betrifft beispielsweise konkret die CleverFlatPower für monatlich 39,90 Euro. Der Kabel-Tarif beinhaltet eine Internet-Flatrate mit einer Bandbreite von bis zu 100 MBit/s im Download sowie eine Telefon-Flat für unbegrenzte Gespräche ins deutsche Festnetz. Ebenfalls uns genannt wurde die CleverFlat Starter, die eine 10-MBit/s-Internet-Flatrate und Festnetz-Flatrate für 19,90 Euro pro Monat mitbringt.

Wer kann das Sonderkündigungsrecht nun genau in Anspruch nehmen?

Teltarif.de hat in der Pressestelle von Kabel BW nachgefragt, welche Kunden nun genau das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen können. Ein Sprecher des Unternehmens äußerte sich wie folgt: "Durch die Preisanpassungen räumen wir unseren Kunden in Baden-Württemberg ein Sonderkündigungsrecht für jene Produkte ein, bei denen Telefonie ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist. Dazu gehören beispielsweise die von Ihnen genannten Produkte CleverFlatPower und CleverFlat Starter, aber auch Produkte wie die Clever Flat Entertainment. Für den reinen Kabelanschluss gibt es kein Sonderkündigungsrecht." Eine Übersicht zu den Kabel-BW-Tarifen erhalten Sie auf unserer Anbieter-Seite.

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