Das sagt ein Rechtsanwalt zur Preiserhöhung bei Kabel Deutschland
Rechtsanwalt äußert sich zu den AGB von Kabel Deutschland
Bild: Kabel Deutschland
Kabel Deutschland hat vor kurzem angekündigt, die Preise einiger Kabel-Internet-Tarife zu erhöhen,
um welche es sich dabei genau handelt wurde zu diesem Zeitpunkt noch nicht genannt.
Daraufhin haben wir direkt beim Kabelnetzbetreiber nachgefragt, welche Tarife nun konkret betroffen sind.
Jetzt bleibt natürlich noch die rechtliche Frage offen, ob die AGB von Kabel Deutschland
im Rahmen der Preiserhöhung den gesetzlichen Bedingungen entsprechen.
Dazu haben wir bei der Kanzlei Dr. Rudel, Schäfer & Partner nachgefragt und vom Rechtsanwalt Matthias Böse eine Einschätzung erhalten. Außerdem wird an dieser Stelle aus rechtlicher Sicht geklärt, ob Kabel Deutschland dazu verpflichtet ist, den betroffenen Kunden ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Der Rechtsanwalt Böse ist der Meinung, dass man grundsätzlich zwischen der Wirksamkeit der AGB von Kabel Deutschland und der Anpassung im Einzelfall unterscheiden müsse.
Wirksamkeit der AGB
Rechtsanwalt äußert sich zu den AGB von Kabel Deutschland
Bild: Kabel Deutschland
Laut Böse wurden die Preisanpassungsklauseln bereits mehrfach in der Rechtsprechung bewertet.
Dabei bestehen folgende grundlegende Voraussetzungen:
Hierzu sagt Matthias Böse: "Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kabel Deutschland erfüllen diese Voraussetzungen fast vollständig. Lediglich die Transparenz der Änderungsklausel ist fraglich, da Kabel Deutschland in Ziff. 11.2. nur Beispiele möglicher Kostenelemente benennt, diese aber nicht abschließend aufzählt. Eindeutig unwirksam ist diese Regelung aber nicht."
Anpassung im konkreten Fall
Böse ist der Auffassung, dass "Kabel Deutschland gegenüber den Kunden - zumindest auf Rückfrage - die behaupteten Kostensteigerungen" darzulegen hat. "Wie detailliert dies erfolgen muss, ist umstritten. Der schlichte Hinweis auf Kostenerhöhungen beim Betrieb der Kabelnetze, ohne deren Anteil an den Gesamtkosten anzugeben, dürfte aber unzulässig sein. Auch dürfen nur Kostensteigerungen weitergegeben werden, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. Für erst vor kurzem abgeschlossene Verträge ist daher kritisch zu prüfen, ob sich tatsächlich seit Vertragsschluss solche Kostensteigerungen ergeben haben, dass sie die geplante Preissteigerung rechtfertigen", so Böse.
Dies rät der Rechtsanwalt den Betroffenen: "Den betroffenen Kunden ist daher zu raten, bei Kabel Deutschland - möglichst schriftlich - eine Darlegung der Details zur Preiserhöhung (Gewichtung der Kostenelemente, Höhe der Kostensteigerung, Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Kostensteigerung, Nachfrage zu Kostensenkungen) zu verlangen. Sie sollten zudem darauf hinweisen, dass Sie mit der Preiserhöhung derzeit nicht einverstanden sind. Aufgrund der unklaren Rechtslage ist aber davon abzuraten, Zahlungen einzubehalten."