TV-Kabel-Gebühren: Vodafone warnt vor Preissteigerung
Christoph Clément aus der Geschäftsführung von Vodafone Deutschland
MH Media
Wer zur Miete wohnt und vom Vermieter einen Kabelanschluss in seiner Wohnung erhält, zahlt die Grundgebühren
für diesen Anschluss über die Nebenkostenabrechnung, ganz gleich ob er Kabelfernsehen nutzt oder nicht. Den
Kritikern, allen voran der Deutschen Telekom, ist diese gesetzlich geregelte
Umlagefähigkeit ein Dorn im Auge. Sie sprechen vom Nebenkostenprivileg, das den Wettbewerb verzerre.
Mieter neigten eher dazu, den Internetzugang eines Kabelnetzbetreibers zu wählen als den eines DSL-Anbieters,
weil sie ohnehin schon für den Kabelanschluss zahlen, so die Argumentation.
Christoph Clément aus der Geschäftsführung von Vodafone Deutschland
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Im Rahmen der Novelle des Telekommunikationsgesetzes wird nun über die Abschaffung der Umlagefähigkeit
diskutiert. Die Kabelnetzbetreiber wollen sie beibehalten, denn sie befürchten, dass gerade kleine und
mittelständische Netzbetreiber von einer Streichung der Umlagefähigkeit bedroht seien. Diese Unternehmen,
die insbesondere Kabelnetze in Wohnblöcken betreiben, sogenannte Inhouse-Netze, hätten ohne die
Umlagefähigkeit keine Möglichkeit, die Investitionen in Inhouse-Netze zu refinanzieren. Außerdem müssten
sie ihre Produkte wie etwa einen Internetzugang direkt dem Mieter anbieten, wodurch sie im direkten
Wettbewerb mit der Telekom stünden. Angesichts der Marketing-Power des TK-Konzerns keine rosigen
Aussichten für einen mittelständischen Netzbetreiber.
Kosten könnten im Monat auf 100 Euro steigen
Unterstützung erhalten die kleinen und mittelständischen Kabelnetzbetreiber nun von prominenter Seite. Auf dem Gigabit-Symposium vergangene Woche in Berlin sprach sich Christoph Clément aus der Geschäftsführung von Vodafone Deutschland für die Beibehaltung der Umlagefähigkeit aus. „Durch die Umlagefähigkeit der Kabelanschlussgebühren ist es gelungen, die Preise für Fernsehen niedrig zu halten“, sagte Clément. Er verwies auf den Modernisierungsbedarf der Inhouse-Netze, denn wenn die Glasfaser bis an die Häuser geführt wird, muss sie irgendwann auch bis in die Wohnungen reichen, um ihr volles Potenzial zu entfalten. „Für die Aufrüstung der Inhouse-Netze sind hohe Investitionen notwendig“, sagte Clément in Berlin.
Diese Investitionen könnten die kleinen und mittelständischen Kabelnetzbetreiber nur über die Umlage der Kabelanschlussgebühren in den Nebenkosten refinanzieren, argumentiert das Mitglied der Vodafone-Geschäftsführung. „Fällt die Umlagefähigkeit weg, könnten die Kosten für Mieter um 100 Euro steigen“, warnte Clément auf dem Symposium. „Das ist gerade in sozial schwachen Gegenden nicht zu machen.“
Politische Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen
Nadine Schön aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
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Nach Angaben von Clément befänden sich rund 15 Millionen Mietwohnungen in größeren Wohnblöcken. Sie
beträfe eine etwaige Kostensteigerung. Und nicht nur das: „Wenn für Haushalte der TV-Empfang
zu teuer wird, laufen die Öffentlich-Rechtlichen Gefahr, ihren Auftrag nicht mehr erfüllen zu
können“, erklärte Clément in Berlin. ARD, ZDF und Deutschlandradio müssen als öffentlich-rechtliche
Anstalten eine Grundversorgung mit ihrem Programmangebot sicherstellen, heißt: von möglichst vielen
Menschen in Deutschland möglichst einfach empfangen werden können. Was Clément allerdings verschweigt:
Es gibt Alternativen zum Kabel wie etwa DVB-T2 oder Satellitenfernsehen. Der digital-terrestrische
Empfang ist allerdings nicht überall möglich und Vermieter müssten für Umrüstungen auf
Satellitenfernsehen zunächst investieren.
Noch ist das letzte Wort in der Diskussion um die Umlagefähigkeit der Kabelanschlussgebühren nicht gesprochen, wie Nadine Schön, Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, auf dem Gigabit-Symposium in Berlin bestätigte. „Die politische Meinungsbildung ist hierzu noch nicht abgeschlossen“, sagte Schön.
Derweil beschäftigen sich auch die Gerichte mit der Umlagefähigkeit. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs klagte gegen eine Wohnbaugesellschaft, weil Mieter den Kabelanschluss nicht kündigen können, wenn sie ihn nicht nutzen, um so die Kosten zu sparen. Auch die Wettbewerbszentrale argumentiert mit einem verzerrten Wettbewerb zwischen Kabel- und DSL-Internetanbietern. Das Landgericht Essen wies die Klage zurück. Nun beschäftigt sich das Oberlandesgericht Hamm mit dem Fall.