Themenspezial: Verbraucher & Service Kabelanschluss

Politik will Kabelgebühren aus Nebenkosten streichen

Ins Wohn­zimmer führen zwei Leitungen: Für den Telefon- und für den TV-Kabel­anschluss. Die Gebühr für den Kabel­anschluss wird über die Miet­neben­kosten abge­rechnet. Unge­recht, meinen nicht nur die DSL-Anbieter. Die Politik denkt über eine Geset­zesän­derung nach.
Von Marc Hankmann

Deutsch­land ist Mieter­land. Über die Hälfte der deut­schen Bevöl­kerung (laut Statista 57 Prozent) leben nicht in den eigenen vier Wänden. In den meisten Fällen exis­tiert in Miets­häusern ein Kabel­anschluss, dessen monat­liche Kosten in der Nebenkostenab­rechnung auf alle Mieter umge­legt werden. Das regelt § 2 Nr. 15b der Betriebs­kosten­verord­nung. Dieser Passus könnte jedoch gestri­chen werden, denn die Front gegen diese Umla­gefä­higkeit ist groß.

Einge­schränkte Wahl­frei­heit

Allen voran setzt die Deut­sche Telekom ihre Lobby­isten dafür ein, die Umla­gefä­higkeit der Kabel­anschluss­gebühren zu kippen. Sie spricht vom Neben­kosten­privileg für Ka­belnetzbetreiber. Dabei geht es nicht nur um das TV-Angebot, sondern auch um den Inter­netzu­gang. Da der Mieter bereits für den Kabel­anschluss bezahle, habe er wenig Veran­lassung, den Anbieter zu wech­seln, argu­mentiert die Telekom.

Damit ist sie nicht allein. Auch die Mono­polkom­mission kriti­siert die Umlagefähig­keit, die sich ihrer Ansicht nach mit dem Tele­kommu­nika­tions­gesetz (TKG) beißt. Laut TKG dürfen mit Verbrau­chern keine Tele­kommu­nika­tions­verträge geschlossen wer­den, die länger als zwei Jahre laufen. Die Lauf­zeit von Miet­verträgen verstößt gegen diese Rege­lung. Der Mieter hat zudem keine Möglich­keit, die Kabelanschlussgebüh­ren nicht zu zahlen, selbst wenn er den Anschluss gar nicht nutzt.

Kabel Fernsehen Internet Telefonie Längst wird über den Kabelanschluss neben Fernsehen auch Internet und Telefonie angeboten. Für einen fairen Wettbewerb dürften die Kabelgebühren nicht über die Nebenkosten abgerechnet werden, meinen die DSL-Anbieter.
Vodafone
Die Argu­mente finden beim Bundes­wirt­schafts­minis­terium (BMWi) Gehör. In sei­nem Eckpunk­tepa­pier zur Novel­lierung des TKG spricht das BMWi von einer einge­schränkten Wahl­frei­heit für den Mieter. Um nicht gleich­zeitig für den Kabel- und den DSL-Inter­netan­schluss zahlen zu müssen, würden Mieter eher den Inter­netzu­gang übers Kabel wählen, wenn dieser ohnehin schon vorliegt, wird argu­mentiert. Darüber hinaus bezieht sich das BMWi auf euro­päische Rege­lungen, nach denen keine Hin­dernisse bestehen dürfen, die einen Verbrau­cher von einem Vertrags­wechsel oder einer Vertrags­kündi­gung abhalten. Kabel Fernsehen Internet Telefonie Längst wird über den Kabelanschluss neben Fernsehen auch Internet und Telefonie angeboten. Für einen fairen Wettbewerb dürften die Kabelgebühren nicht über die Nebenkosten abgerechnet werden, meinen die DSL-Anbieter.
Vodafone

Warnung vor höheren Kosten für Mieter

Im Herbst will das Wirt­schafts­minis­terium einen Entwurf zum TKG vorlegen. In diesem Rahmen könnte § 2 Nr. 15b der Betriebs­kosten­verord­nung gestri­chen werden. Die Kabel­netz­betreiber prognos­tizieren für Mieter jedoch höhere Kosten, wenn die Umla­gefä­higkeit der Kabel­gebühren wegfällt. Über soge­nannte Mehr­nutzer­verträge kön­nen die Netz­betreiber Wohnungs­unter­nehmen den Kabel­anschluss güns­tiger anbie­ten. Ohne Umla­gefä­higkeit müssten die Kabel­netz­betreiber Einzel­verträge mit den Mietern abschließen, die teurer sind. Während über die Neben­kosten in der Regel ein Betrag unter zehn Euro abge­bucht wird, kann der Einzel­anschluss bis zu 20 Euro im Monat kosten.

Da der Kabel­anschluss zur Gebäude- bzw. Wohnungs­ausstat­tung gehöre, könne sich ein einzelner Mieter nicht vor den Betriebs­kosten drücken, argu­mentieren die Ka­belnetzbetreiber. Mieter im Erdge­schoss müssen auch die Kosten für einen Aufzug mitbe­zahlen, auch wenn sie den gar nicht nutzen. Hinzu kommt ein sozialer Aspekt: Für Trans­feremp­fänger wie zum Beispiel Hartz-IV-Haus­halte kann das Sozi­alamt die Miet­neben­kosten über­nehmen. Fiele die Umla­gefä­higkeit der Kabelanschlussgebüh­ren weg, müssten finan­ziell schwach aufge­stellte Haus­halte mehr fürs Fern­sehen zah­len. Letzt­endlich stellt sich die Frage, wem die einge­schränkte Wahl­frei­heit des Mie­ters schadet: Dem Kabel­netz­betreiber, der Telekom oder dem Mieter selbst.

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