Themenspezial: Verbraucher & Service Nach Umstellung

Telekom: Keine Probleme bei Call by Call über All-IP

Ist nach der Umstellung auf All-IP Call by Call weiterhin möglich? Die Telekom ist dazu verpflichtet, doch Nutzer melden Probleme. Wir haben bei der Telekom nachgefragt.
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Telekom verneint Probleme bei Call by Call über All-IP Telekom verneint Probleme bei Call by Call über All-IP
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Bis zum Jahr 2018 plant die Deutsche Telekom, alle Festnetzanschlüsse auf All-IP umzustellen. Dies muss nicht bedeuten, dass alle Kunden eine Änderungskündigung bekommen. Wer schon jetzt mit seinem Anschluss umzieht oder eine Tarifänderung bucht, wird in der Regel auf All-IP der Telekom umgestellt.

In den vergangenen Monaten erreichten teltarif.de vereinzelt Leserzuschriften von Telekom-Kunden, deren Anschluss auf All-IP umgestellt wurde. Von wirklich gravierenden Problemen nach der Umstellung ist dort eher selten zu lesen. Ein Problem, über das aber vermehrt Kunden berichten, ist, dass offenbar Call by Call nach der Umstellung nicht mehr funktioniert.

Call by Call wird von vielen Kunden gerne weiterhin genutzt, um günstiger zu Mobilfunkanschlüssen oder ins Ausland zu telefonieren. Viele teltarif.de-Leser berichten darüber, dass sie dazu regelmäßig den Call-by-Call-Tarifrechner oder die von teltarif.de für Tageszeitungen bereitgestellten CbC-Tarifübersichten nutzen.

Einige Telekom-Nutzer melden Probleme nach Umstellung

Telekom verneint Probleme bei Call by Call über All-IP Telekom verneint Probleme bei Call by Call über All-IP
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Ein Telekom-Nutzer schrieb an den Netzbetreiber (der Schriftverkehr liegt teltarif.de vor): "Am 7. Oktober 2015 wurde unser bisheriger Telekom-Telefonanschluss von Ihnen auf IP-Telefonie umgestellt (Vertrag Magenta Zuhause M) und funktioniert. Was seither jedoch nicht mehr gewährleistet ist und eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt, ist die nicht mehr bestehende Möglichkeit, eine Call-by-Call-Vorwahl beim Führen von Auslandsgesprächen in Anspruch zu nehmen. Bei jeder versuchten Auslandsanwahl erfolgt die Ansage: 'die gewählte Rufnummer ist ungültig'".

Dies teilte uns eine andere teltarif.de-Leserin mit: "Die Telekom hat offenbar bei mir die Möglichkeit gesperrt, mit Call-by-Call ins Ausland zu telefonieren. Es läuft bei jeder Vorwahl, die ich versuche, eine Ansage, dass die gewählte Vorwahl von meinem Ortsnetz aus nicht zu erreichen sei. Ich bin auf IP umgestellt. Was kann ich machen?" Wenige Stunden später konnte sie aber vermelden: "Das Call-by-Call funktioniert gottseidank bei mir wieder. Entweder lag eine kurzfristige Störung auf der Leitung [vor] oder ich habe mich kontinuierlich vertippt, was ich eigentlich nicht denke."

Dies deutet darauf hin, dass die Probleme offenbar nicht dauerhaft, sondern wohl nur temporär bestehen. Grundsätzlich ändert sich durch die Umstellung auf All-IP im Übrigen nichts an der Verpflichtung für die Telekom, weiterhin Call by Call und Preselection anzubieten.

Telekom kann Probleme nicht nachvollziehen

teltarif.de fragte nach den anhaltenden Leserzuschriften bei der Telekom an, wie es bei All-IP-Anschlüssen um die Verfügbarkeit von Call by Call bestellt sei. Die Telekom antwortete darauf:

Wir können die Aussage nicht nachvollziehen: Preselection und CbC funktionieren am IP-basierten Anschluss ohne Einschränkung. Eine bestehende Preselection wird bei Wechsel auf den IP-basierten Anschluss mittlerweile automatisch übernommen.

Falls Probleme mit Call by Call am IP-Anschluss auftreten, haben Kunden also nur die Möglichkeit, sich bei der Hotline der Telekom oder des eigenen Providers zu beschweren und auf eine Verfügbarkeit des Dienstes zu pochen. Falls Telefonate ins Ausland oder zu Mobilfunkanschlüssen aufgrund von technischen Problemen über das Telekom-Netz geführt werden müssen, sollte man sich diese Telefonate notieren (Tag, Uhrzeit, Gesprächsziel, Dauer) und die (höheren) Kosten dafür von der Telekom zurückfordern.

Darüber hinaus sollten betroffene Kunden sich bei der Bundesnetzagentur beschweren. Dies empfiehlt Rechtsanwalt Dr. Marc Schütze von der Kanzlei Juconomy Rechtsanwälte. Möglich ist diese Eingabe bei der BNetzA unter Beschwerdeformular Rufnummernmissbrauch oder per E-Mail an rufnummernmissbrauch@bnetza.de, beispielsweise mit der Betreffzeile "Telekom verhindert die richtige Nutzung der CbC-Betreiberkennzahl". Auch eine zusätzliche Meldung an den CbC-Anbieter, den man eigentlich verwenden wollte, wäre eine gute Idee, damit dieser entsprechende Schritte beim Netzbetreiber einleiten kann.

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