Urteil

Kim Dotcom darf wegen Betrugs ausgeliefert werden

Seine Plattform Megaupload soll den illegalen Austausch von geschütztem Material im Internet ermöglicht haben. Kläger in den USA warfen Kim Dotcom Verstöße gegen das Urheberrecht vor und forderten seine Auslieferung. Nun soll er überstellt werden.
Von dpa / Paulina Heinze

Kim Dotcom Kim Dotcom darf in die USA ausgeliefert werden
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Der umstrittene deutsche Internet­unternehmer Kim Dotcom und drei seiner Mitarbeiter dürfen in die USA ausgeliefert werden. Das entschied heute das oberste Gericht in Neuseeland. Die US-Ankläger hatten dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload und seinen ehemaligen Kollegen Mathias Ortmann, Bram van der Kolk und Finn Batato ursprünglich Copyright-Betrug in großem Stil vorgeworfen. Der illegale Austausch von geschütztem Material soll Copyright-Besitzer um eine halbe Milliarde Dollar geprellt haben.

Der Richter in Auckland urteilte heute, dass Dotcom und seine Mitarbeiter nach neuseeländischem Recht zwar nicht wegen Urheberrechts­verletzung ausgeliefert werden könne, wohl aber wegen Betruges. Die Anwälte des Unternehmers nannten die Entscheidung "zutiefst enttäuschend". Sie kündigten an, Berufung einlegen zu wollen. "Wir geben uns noch lange nicht geschlagen", sagte Anwalt Ron Mansfield in einer Stellungnahme.

Streitpunkt: Urheberrechtsverletzung in Neuseeland

Kim Dotcom Kim Dotcom darf in die USA ausgeliefert werden
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In einem Interview mit dem New Zealand Herald wertete Dotcom, der als Kim Schmitz in Kiel geboren wurde, das Gerichts­urteil dennoch als Erfolg. Das Gericht habe bestätigt, dass eine Urheberrechts­verletzung nach neuseeländischem Recht keine Auslieferung rechtfertige. "Wir haben gewonnen. Und das ist eine Blamage für Neuseeland", so der Unternehmer. Weder er selbst noch seine Mitarbeiter hätten neuseeländische Gesetze gebrochen. "Jetzt versuchen sie es durch die Hintertür, indem sie sagen, es sei ein Betrugsfall."

Auf Twitter führte Dotcom noch andere Gründe für die Gerichts­entscheidung an. "Es ist ein politischer Fall. Es ist ein politisches Urteil", sagte der Unternehmer bei Twitter.

Streitpunkt in dem Fall war unter anderem, ob eine Verletzung des Urheberrechts in Neuseeland strafbar sei. Dotcoms Verteidiger hatten argumentiert, der Unternehmer und seine Mitarbeiter könnten nicht wegen einer Copyright-Verletzung in die USA ausgeliefert werden, wenn es sich nicht um eine Straftat handle. Das Gericht entschied nun, dass es sich dennoch um Betrug gehandelt habe. Und dieser rechtfertige eine Auslieferung.

Dotcom hatte immer wieder erklärt, er habe die Plattform nur zur Verfügung gestellt, könne für das Verhalten der Nutzer aber nicht verantwortlich gemacht werden. Der 43-Jährige, der über die deutsche und finnische Staats­bürgerschaft verfügt, lebt seit vielen Jahren in Neuseeland. Bei einem Schuldspruch droht ihm in den USA eine lange Haftstrafe.

Im Sommer des vergangenen Jahres teilte Kim Dotcom über seinen Twitter-Account mit, Anfang 2017 eine Neuauflage von Megaupload zu starten. Ob es tatsächlich zu einer Wieder­veröffentlichung kommt, ist jedoch fraglich.

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