Kim Dotcom darf wegen Betrugs ausgeliefert werden
Kim Dotcom darf in die USA ausgeliefert werden
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Der umstrittene deutsche Internetunternehmer Kim
Dotcom und drei seiner Mitarbeiter dürfen in die USA ausgeliefert
werden. Das entschied heute das oberste Gericht in Neuseeland.
Die US-Ankläger hatten dem Gründer der Internet-Tauschplattform
Megaupload und seinen ehemaligen Kollegen Mathias Ortmann, Bram van
der Kolk und Finn Batato ursprünglich Copyright-Betrug in großem Stil
vorgeworfen. Der illegale Austausch von geschütztem Material soll
Copyright-Besitzer um eine halbe Milliarde Dollar geprellt haben.
Der Richter in Auckland urteilte heute, dass Dotcom und seine Mitarbeiter nach neuseeländischem Recht zwar nicht wegen Urheberrechtsverletzung ausgeliefert werden könne, wohl aber wegen Betruges. Die Anwälte des Unternehmers nannten die Entscheidung "zutiefst enttäuschend". Sie kündigten an, Berufung einlegen zu wollen. "Wir geben uns noch lange nicht geschlagen", sagte Anwalt Ron Mansfield in einer Stellungnahme.
Streitpunkt: Urheberrechtsverletzung in Neuseeland
Kim Dotcom darf in die USA ausgeliefert werden
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In einem Interview mit dem New Zealand Herald wertete Dotcom, der
als Kim Schmitz in Kiel geboren wurde, das Gerichtsurteil dennoch als
Erfolg. Das Gericht habe bestätigt, dass eine Urheberrechtsverletzung
nach neuseeländischem Recht keine Auslieferung rechtfertige. "Wir
haben gewonnen. Und das ist eine Blamage für Neuseeland", so der
Unternehmer. Weder er selbst noch seine Mitarbeiter hätten
neuseeländische Gesetze gebrochen. "Jetzt versuchen sie es durch die
Hintertür, indem sie sagen, es sei ein Betrugsfall."
Auf Twitter führte Dotcom noch andere Gründe für die Gerichtsentscheidung an. "Es ist ein politischer Fall. Es ist ein politisches Urteil", sagte der Unternehmer bei Twitter.
Streitpunkt in dem Fall war unter anderem, ob eine Verletzung des Urheberrechts in Neuseeland strafbar sei. Dotcoms Verteidiger hatten argumentiert, der Unternehmer und seine Mitarbeiter könnten nicht wegen einer Copyright-Verletzung in die USA ausgeliefert werden, wenn es sich nicht um eine Straftat handle. Das Gericht entschied nun, dass es sich dennoch um Betrug gehandelt habe. Und dieser rechtfertige eine Auslieferung.
Dotcom hatte immer wieder erklärt, er habe die Plattform nur zur Verfügung gestellt, könne für das Verhalten der Nutzer aber nicht verantwortlich gemacht werden. Der 43-Jährige, der über die deutsche und finnische Staatsbürgerschaft verfügt, lebt seit vielen Jahren in Neuseeland. Bei einem Schuldspruch droht ihm in den USA eine lange Haftstrafe.
Im Sommer des vergangenen Jahres teilte Kim Dotcom über seinen Twitter-Account mit, Anfang 2017 eine Neuauflage von Megaupload zu starten. Ob es tatsächlich zu einer Wiederveröffentlichung kommt, ist jedoch fraglich.