BNetzA: Höhere TAL-Mietpreise für Telekom-Konkurrenz
Die Bundesnetzagentur hat neue Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitung vorgelegt.
Foto: Picture Alliance / dpa
Während in Mainz noch mit Milliarden um sich geworfen wird, hat der Gastgeber
Bundesnetzagentur neue Entgelte für die Miete der „letzten Meile“ zur Konsultation vorgestellt: Die Preise steigen.
Es ist vorgesehen, dass die Deutsche Telekom ab dem 1. Juli von ihren Wettbewerbern für die Miete der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) am Hauptverteiler (HVt-TAL) monatlich 11,19 Euro verlangen darf. Derzeit werden dafür noch 10,02 Euro im Monat fällig. Der Hauptverteiler (HVt) ist der zentrale Punkt im Netz der Telekom, ab dem die einzelnen Kupferleitungen zu den Endkunden führen.
Das Entgelt für den Zugang zur TAL an einem Kabelverzweiger (KVz-TAL), also von den Verteilerkästen am Straßenrand, soll künftig 7,05 Euro betragen, bisher waren es 6,77 Euro monatlich.
Mit dem monatlichen "Überlassungsentgelt" werden in erster Linie die erforderlichen Investitionen beispielsweise für das Material und die Verlegung der "letzten Meile" abgedeckt.
Was würde ein Neubau kosten?
Die Bundesnetzagentur hat neue Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitung vorgelegt.
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Die Bundesnetzagentur geht in ihrer Kalkulation davon aus, was es kosten würde, wenn die Deutsche Telekom zu heute gültigen Preisen ihr Netz komplett frisch aufbauen müsste.
Die "maßgeblichen Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung für die Anmietung der TAL" wurde mit einem Kostenmodell des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) ermittelt. Zur Berechnung verwendete die Netzagentur von der Telekom eingereichte Kostenunterlagen.
Weil die Tiefbaupreise, die Kupferpreise, die Stundensätze für Montagearbeiten und die Preise bei Vergabe an Auftragnehmer gestiegen sind, schlug sich das auch auf die Preise für die „letzten Meile“ durch.
Kostensenkend hätte die erstmalige Berücksichtigung einer anteiligen oberirdischen Verlegung der „letzten Meile“ und eine weitergehende Berücksichtigung von inzwischen vollständig abgeschriebenen Kabelkanalanlagen und -schächten, die für den Glasfaserausbau wiederverwendet werden können, sein können. Doch diese kompensieren nach Ansicht der Regulierer die Kostensteigerungen dieses Mal nicht.
Der Preisanstieg bei der Leitung zum KVz (KVz-TAL) fällt geringer aus als bei der HVt-TAL. Dies rühre daher, weil die oberirdische Verlegung im Verzweigerkabelbereich einen erheblich höheren Anteil hat und die betreffende Reduzierung des Investitionswertes den KVz-TAL-Preis deshalb in stärkerem Maße beeinflusst.
Weitere Entgelte vorgeschlagen
Neben den Entgelten für den Zugang zur „letzten Meile“ hat die Bundesnetzagentur heute auch neue Entgelte ab dem 1. Juli für den Zugang von Wettbewerbern zur Anschlussinfrastruktur der Telekom vorgeschlagen. Sofern Wettbewerber für die Anbindung eines Kabelverzweigers auf ein Kabelleerrohr der Telekom zurückgreifen, sollen sie dafür monatlich 0,06 Euro pro Meter eines Viertelrohres zahlen – statt bislang 0,04 Euro.
Die Anbindung eines Kabelverzweigers mit unbeschalteter Glasfaser soll künftig 13,61 Euro im Monat kosten statt bisher 46,76 Euro kosten.
Das monatliche Überlassungsentgelt für einen Einbauplatz in einem Multifunktionsgehäuse – das sind spezielle Kabelverzweiger, in die auch aktive Technik eingebaut werden kann – soll künftig 86,91 Euro betragen statt bisher 90,14 Euro.
Dieser Preis bildet die Ausgangsgröße für die Aufteilung unter sämtlichen Nutzern eines Multifunktionsgehäuses einschließlich der Telekom, sodass ein Wettbewerber alleine maximal die Hälfte des Betrags zu entrichten hat; bei der Nutzung eines Multifunktionsgehäuses durch drei Unternehmen muss dann lediglich ein Drittel usw. bezahlt werden.
Verfahren der Beschlusskammer
Die Vorschläge sollen eine Laufzeit von drei Jahren haben. Interessierte Parteien können sich die Details auf der Webseite der Netzagentur anschauen und bis zum 24. April schriftlich Stellung nehmen.
Anschließend werden die Entwürfe der Europäischen Kommission, dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt werden, die dann innerhalb eines weiteren Monats Stellungnahmen abgeben können. Sofern die Europäische Kommission keine ernsthaften Bedenken gegen die Entscheidungen äußert, könnten sie ab dem 1. Juli endgültig in Kraft treten.
VATM lehnt Preiserhöhungen ab
Die erste Stellungnahme liegt uns schon vor vom Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), worin die wesentlichen Wettbewerber der Deutschen Telekom im Festnetz zusammengeschlossen sind.
Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM kann nicht nachvollziehen, warum die Bundesnetzagentur eine Erhöhung der monatlichen TAL-Entgelte von teilweise mehr als 10 Prozent im Vergleich zu den bisherigen Entgelten in Betracht zieht. Die Entgelte befänden sich damit immer noch auf einem "überhöhtem Niveau". Und weiter: "Für altes Kupferkabel zahlen wir unverändert die Kosten für den hypothetischen kompletten Neubau der angemieteten sogenannten letzten Meile bis zum Kunden." Schon in der Vergangenheit hätten die EU-Kommission und verschiedene Studien für ein anderes Kostenberechnungsmodell plädiert. Es sei weiterhin eine Neujustierung des Preissetzungsmodells dringend erforderlich, die deutlich stärker abgeschriebene Netzteile berücksichtigt und auf ein glasfaserbasiertes Netz abstellt. Ansonsten würden steigende Kosten bei Tiefbau, Kupfer und Personal sowie eine weiter sinkende Anzahl abgenommener Leitungen auch in Zukunft für steigende Entgelte sorgen.
Die Preiserhöhung sei "Gift für den von der Politik mit größtem Nachdruck geforderten Glasfaserausbau mit dem Ziel der Flächendeckung bis zum Jahr 2025", denn die weiterhin die Kupfer-TAL für ihre Bestandskunden nachfragenden Unternehmen müssen ihre gesamten Investitionsmittel für den Glasfaserausbau bündeln können. Notfalls sei der Gesetzgeber gefragt, um Spielraum für eine neue Kostenberechnung zu schaffen. Steigende Entgelte dürften nicht aus hypothetischen und für die Praxis völlig irrelevanten Neubau-Daten von veralteten Kupfer-Infrastruktur herrühren.
Die angedachte TAL-Kosten Erhöhung brächte der Telekom Einnahmen von rund 650 Millionen Euro, alleine die Erhöhung betrage mehr als 60 Millionen Euro im Jahr. Sie würden dem Gesamtmarkt für den Glasfaserausbau entzogen werden, ohne dass bei der Telekom reale Mehrkosten entgegenstünden. Durch die Regulierung erzielte Mehreinnahmen der Telekom sollten daher dem Digitalfonds für den Glasfaserausbau in ländlichen Gebieten zugeschlagen werden, schlägt der VATM vor.