Teurer

BNetzA: Höhere TAL-Mietpreise für Telekom-Konkurrenz

Regelmäßig legt die Bundesnetzagentur neue Mietpreise für die Leitungen auf der "letzte Meile" fest. Diese müssen private Telkos an die Telekom für ihre Kunden bezahlen, die aktuell (nicht mehr) direkt bei der Telekom sind.
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Die Bundesnetzagentur hat neue Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitung vorgelegt. Die Bundesnetzagentur hat neue Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitung vorgelegt.
Foto: Picture Alliance / dpa
Während in Mainz noch mit Milli­arden um sich geworfen wird, hat der Gast­geber Bundes­netz­agentur neue Entgelte für die Miete der „letzten Meile“ zur Konsul­ta­tion vorge­stellt: Die Preise steigen.

Es ist vorge­sehen, dass die Deut­sche Telekom ab dem 1. Juli von ihren Wett­be­wer­bern für die Miete der Teil­neh­mer­an­schluss­lei­tung (TAL) am Haupt­ver­teiler (HVt-TAL) monat­lich 11,19 Euro verlangen darf. Derzeit werden dafür noch 10,02 Euro im Monat fällig. Der Haupt­ver­teiler (HVt) ist der zentrale Punkt im Netz der Telekom, ab dem die einzelnen Kupfer­lei­tungen zu den Endkunden führen.

Das Entgelt für den Zugang zur TAL an einem Kabel­ver­zweiger (KVz-TAL), also von den Vertei­ler­kästen am Stra­ßen­rand, soll künftig 7,05 Euro betragen, bisher waren es 6,77 Euro monat­lich.

Mit dem monat­li­chen "Über­las­sungs­ent­gelt" werden in erster Linie die erfor­der­li­chen Inves­ti­tionen beispiels­weise für das Mate­rial und die Verle­gung der "letzten Meile" abge­deckt.

Was würde ein Neubau kosten?

Die Bundesnetzagentur hat neue Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitung vorgelegt. Die Bundesnetzagentur hat neue Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitung vorgelegt.
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Die Bundes­netz­agentur geht in ihrer Kalku­la­tion davon aus, was es kosten würde, wenn die Deut­sche Telekom zu heute gültigen Preisen ihr Netz komplett frisch aufbauen müsste.

Die "maßgeb­li­chen Kosten der effi­zi­enten Leis­tungs­be­reit­stel­lung für die Anmie­tung der TAL" wurde mit einem Kosten­mo­dell des Wissen­schaft­li­chen Insti­tuts für Infra­struktur und Kommu­ni­ka­ti­ons­dienste (WIK) ermit­telt. Zur Berech­nung verwen­dete die Netz­agentur von der Telekom einge­reichte Kosten­un­ter­lagen.

Weil die Tief­bau­preise, die Kupfer­preise, die Stun­den­sätze für Monta­ge­ar­beiten und die Preise bei Vergabe an Auftrag­nehmer gestiegen sind, schlug sich das auch auf die Preise für die „letzten Meile“ durch.

Kosten­sen­kend hätte die erst­ma­lige Berück­sich­ti­gung einer antei­ligen ober­ir­di­schen Verle­gung der „letzten Meile“ und eine weiter­ge­hende Berück­sich­ti­gung von inzwi­schen voll­ständig abge­schrie­benen Kabel­ka­nal­an­lagen und -schächten, die für den Glas­fa­ser­ausbau wieder­ver­wendet werden können, sein können. Doch diese kompen­sieren nach Ansicht der Regu­lierer die Kosten­stei­ge­rungen dieses Mal nicht.

Der Preis­an­stieg bei der Leitung zum KVz (KVz-TAL) fällt geringer aus als bei der HVt-TAL. Dies rühre daher, weil die ober­ir­di­sche Verle­gung im Verzwei­ger­ka­bel­be­reich einen erheb­lich höheren Anteil hat und die betref­fende Redu­zie­rung des Inves­ti­ti­ons­wertes den KVz-TAL-Preis deshalb in stär­kerem Maße beein­flusst.

Weitere Entgelte vorge­schlagen

Neben den Entgelten für den Zugang zur „letzten Meile“ hat die Bundes­netz­agentur heute auch neue Entgelte ab dem 1. Juli für den Zugang von Wett­be­wer­bern zur Anschluss­in­fra­struktur der Telekom vorge­schlagen. Sofern Wett­be­werber für die Anbin­dung eines Kabel­ver­zwei­gers auf ein Kabel­le­er­rohr der Telekom zurück­greifen, sollen sie dafür monat­lich 0,06 Euro pro Meter eines Vier­tel­rohres zahlen – statt bislang 0,04 Euro.

Die Anbin­dung eines Kabel­ver­zwei­gers mit unbe­schal­teter Glas­faser soll künftig 13,61 Euro im Monat kosten statt bisher 46,76 Euro kosten.

Das monat­liche Über­las­sungs­ent­gelt für einen Einbau­platz in einem Multi­funk­ti­ons­ge­häuse – das sind spezi­elle Kabel­ver­zweiger, in die auch aktive Technik einge­baut werden kann – soll künftig 86,91 Euro betragen statt bisher 90,14 Euro.

Dieser Preis bildet die Ausgangs­größe für die Auftei­lung unter sämt­li­chen Nutzern eines Multi­funk­ti­ons­ge­häuses einschließ­lich der Telekom, sodass ein Wett­be­werber alleine maximal die Hälfte des Betrags zu entrichten hat; bei der Nutzung eines Multi­funk­ti­ons­ge­häuses durch drei Unter­nehmen muss dann ledig­lich ein Drittel usw. bezahlt werden.

Verfahren der Beschluss­kammer

Die Vorschläge sollen eine Lauf­zeit von drei Jahren haben. Inter­es­sierte Parteien können sich die Details auf der Webseite der Netz­agentur anschauen und bis zum 24. April schrift­lich Stel­lung nehmen.

Anschlie­ßend werden die Entwürfe der Euro­päi­schen Kommis­sion, dem Gremium Euro­päi­scher Regu­lie­rungs­stellen für elek­tro­ni­sche Kommu­ni­ka­tion (GEREK) und den natio­nalen Regu­lie­rungs­be­hörden der übrigen EU-Mitglied­staaten über­mit­telt werden, die dann inner­halb eines weiteren Monats Stel­lung­nahmen abgeben können. Sofern die Euro­päi­sche Kommis­sion keine ernst­haften Bedenken gegen die Entschei­dungen äußert, könnten sie ab dem 1. Juli endgültig in Kraft treten.

VATM lehnt Preis­er­hö­hungen ab

Die erste Stel­lung­nahme liegt uns schon vor vom Verband der Anbieter von Tele­kom­mu­ni­ka­tions- und Mehr­wert­diensten (VATM), worin die wesent­li­chen Wett­be­werber der Deut­schen Telekom im Fest­netz zusam­men­ge­schlossen sind.

Jürgen Grützner, Geschäfts­führer des VATM kann nicht nach­voll­ziehen, warum die Bundes­netz­agentur eine Erhö­hung der monat­li­chen TAL-Entgelte von teil­weise mehr als 10 Prozent im Vergleich zu den bishe­rigen Entgelten in Betracht zieht. Die Entgelte befänden sich damit immer noch auf einem "über­höhtem Niveau". Und weiter: "Für altes Kupfer­kabel zahlen wir unver­än­dert die Kosten für den hypo­the­ti­schen kompletten Neubau der ange­mie­teten soge­nannten letzten Meile bis zum Kunden." Schon in der Vergan­gen­heit hätten die EU-Kommis­sion und verschie­dene Studien für ein anderes Kosten­be­rech­nungs­mo­dell plädiert. Es sei weiterhin eine Neujus­tie­rung des Preis­se­t­zungs­mo­dells drin­gend erfor­der­lich, die deut­lich stärker abge­schrie­bene Netz­teile berück­sich­tigt und auf ein glas­fa­ser­ba­siertes Netz abstellt. Ansonsten würden stei­gende Kosten bei Tiefbau, Kupfer und Personal sowie eine weiter sinkende Anzahl abge­nom­mener Leitungen auch in Zukunft für stei­gende Entgelte sorgen.

Die Preis­er­hö­hung sei "Gift für den von der Politik mit größtem Nach­druck gefor­derten Glas­fa­ser­ausbau mit dem Ziel der Flächen­de­ckung bis zum Jahr 2025", denn die weiterhin die Kupfer-TAL für ihre Bestands­kunden nach­fra­genden Unter­nehmen müssen ihre gesamten Inves­ti­ti­ons­mittel für den Glas­fa­ser­ausbau bündeln können. Notfalls sei der Gesetz­geber gefragt, um Spiel­raum für eine neue Kosten­be­rech­nung zu schaffen. Stei­gende Entgelte dürften nicht aus hypo­the­ti­schen und für die Praxis völlig irrele­vanten Neubau-Daten von veral­teten Kupfer-Infra­struktur herrühren.

Die ange­dachte TAL-Kosten Erhö­hung brächte der Telekom Einnahmen von rund 650 Millionen Euro, alleine die Erhö­hung betrage mehr als 60 Millionen Euro im Jahr. Sie würden dem Gesamt­markt für den Glas­fa­ser­ausbau entzogen werden, ohne dass bei der Telekom reale Mehr­kosten entge­gen­stünden. Durch die Regu­lie­rung erzielte Mehr­ein­nahmen der Telekom sollten daher dem Digi­tal­fonds für den Glas­fa­ser­ausbau in länd­li­chen Gebieten zuge­schlagen werden, schlägt der VATM vor.

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