Strafzahlung

Lycamobile Belgien: Strafe wegen Roaming-Gebühr

Lycamobile hat laut der belgischen Post- und Telekommunikationsbehörde BIPT EU-Regeln zum Roaming verletzt, und soll nun 25.000 Euro Strafe bezahlen.
Von Paol Hergert

Lycamobile wird zur Kasse gebeten Lycamobile wird zur Kasse gebeten
Logo: Lycamobile, Foto: Gina Sanders-fotolia.com, Grafik/Montage: teltarif.de
Seit dem 15. Juni 2017 gilt in der Europäischen Union eine Verordnung, die für Mobilfunk-Nutzer das Entstehen von exorbitant hohen Kosten beim Telefonieren und Surfen im EU-Ausland verhindern soll: das sogenannte Roam-Like-At-Home-Prinzip, über welches wir berichtet haben.

Nun ist das britische Tele­kom­munikat­ions­unternehmen Lycamobile, welches in Deutsch­land im Netz von Vodafone betrieben wird, in Belgien mit dem Gesetz aneinander geraten, weil es laut des belgischen Institutes für Post­dienste und Telekommunikation (kurz BIPT) gegen das neue EU-Recht verstoßen hat. Lycamobile, welches in Belgien über den Netzbetreiber Mobistar läuft, wird jetzt im Zuge der Ermittlungen ordentlich zur Kasse gebeten und soll 25 000 Euro Strafe bezahlen. Lycamobile wird zur Kasse gebeten Lycamobile wird zur Kasse gebeten
Logo: Lycamobile, Foto: Gina Sanders-fotolia.com, Grafik/Montage: teltarif.de
Der Grund dafür ist die indirekte Verletzung der EU-Roaming-Regulierungen seitens des Anbieters. Der hatte nämlich seiner Kund­schaft ans Herz gelegt, den teureren Tarif Pay As You Go zu buchen, wenn diese Roaming nutzen wollten. Da für Roaming allerdings keine Zusatzkosten entstehen dürfen, habe dieser Vorschlag (wenn auch auf clevere Art und Weise) gegen das Roam-Like-At-Home-Prinzip der EU verstoßen. Die 25 000 Euro Strafe werden vom BIPT laut der niederländischen Webseite gsmhelpdesk.nl als "administratieve boete", also als Ver­waltungs­buß­geld, eingestuft.

Das Roam-Like-At-Home-Prinzip

Das Roam-Like-At-Home-Prinzip erlaubt es Nutzern, den einheimischen Tarif im gesamten EU-Ausland zu nutzen. Und das gänzlich ohne befürchten zu müssen, dass am Ende horrende Kosten durch Roaming-Gebühren entstehen, wie das noch vor einigen Jahren oft der Fall war. Damit Kunden diese EU-Verordnung nicht missbrauchen können, gibt es eine Missbrauchs-Klausel. So wird beispielsweise verhindert, dass ein in Deutschland wohnhafter Mobilfunk-Nutzer dauerhaft einen weitaus günstigeren Tarif aus dem EU-Ausland verwendet, wie zum Beispiel aus dem skandinavischen Ausland (in dieser Tabelle können Sie sich einen guten Überblick verschaffen). Eine weitere Ausnahme der Regulierung stellen Community-Flatrates dar, mit denen im eigenen Land kostenfrei ins eigene Netz telefoniert werden kann.

Erst kürzlich hatten wir in einem Ländervergleich darüber berichtet, wie Deutschland im internationalen Tarif-Vergleich abschneidet (mit erschreckenden Ergebnissen).

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