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Verbraucherzentrale NRW: Mehr Beschwerden über Werbeanrufe

Neues Verbraucherschutzgesetz gegen Telefonwerbung noch nicht in Kraft
Von dpa / Ralf Trautmann

Die Beschwerden über lästige Werbeanrufe haben bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (vznrw) in den vergangenen Wochen stark zugenommen. Seit Mitte Mai seien 10 000 Beschwerden über illegale Werbeanrufe eingegangen ­ rund 25 Prozent mehr als sonst, teilten die Verbraucherschützer heute in Düsseldorf mit. Die lästigen Werber drückten bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung noch einmal besonders heftig auf die Telefontasten. Das Gesetz sei zehn Wochen nach seiner Verabschiedung im Bundesrat noch immer nicht in Kraft.

"Ein Schelm, der Böses dabei denkt, dass ein wichtiges Gesetz für Verbraucherinnen und Verbraucher so lange braucht, um wirksam in Gang gesetzt zu werden. Das schleppende Verfahren ist ein augenfälliges Zeichen von nachlässigem Verbraucherschutz", sagte Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, in einer Mitteilung. Er sprach in dem Zusammenhang von einer "schwerfälligen Ministerialbürokratie".

Verbraucherschützer: "Wirksamste Maßnahme fehlt"

Werbeanrufe ohne Einwilligung von potenziellen Kunden seien zwar bereits seit Jahrzehnten verboten. Gegen das unzulässige Treiben habe das bisherige Gesetz jedoch kaum etwas ausgerichtet. Mit den neuen Regeln sollen einige Schlupflöcher geschlossen werden. So seien Anrufe zu Werbezwecken künftig nur noch gestattet, wenn Verbraucher der Kontaktaufnahme vorher ausdrücklich und nachweislich zugestimmt hätten, erläuterte die Verbraucherzentrale NRW. Das Verbergen der Rufnummer könne mit bis zu 10 000 Euro Bußgeld geahndet werden.

Die wirksamste Maßnahme fehle jedoch, bedauert Verbraucherschützer Müller: "Eine schriftliche Bestätigung des Vertragsabschlusses wird in der Gesetzesnovelle leider nicht berücksichtigt." Diese Länder- Forderung war in das neue Bundesgesetz nicht aufgenommen worden.

Ein Sprecher des Bundespräsidialamtes sagte auf Anfrage der dpa, das Gesetz liege erst seit gut einer Woche dort vor und werde nun geprüft. Die durchschnittliche Prüfungszeit eines Gesetzes bis zur Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten liege bei vier bis sechs Wochen.

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