Themenspezial: Verbraucher & Service Recht

Legal Techs: Mit wenigen Klicks zu seinem Recht?

Ob Miete zu hoch, Flug zu spät oder Internet zu langsam: Neue Online-Portale machen es Verbrau­chern leicht, ihre Rechte durch­zusetzen. Aber die Anbieter bewegen sich in einer Grau­zone.
Von dpa /

Neue Online-Portale, Legal Techs, wollen zum Recht für Verbraucher verhelfen Neue Online-Portale, Legal Techs, wollen zum Recht für Verbraucher verhelfen
picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa
"Wir helfen Mietern. Einfach. Online. Ohne Kosten­risiko." Das verspricht das Inter­netportal Wenigermiete.de seinen Nutzern. Das Berliner Start-up ficht juris­tische Strei­tigkeiten mit dem Vermieter aus. Dabei ist umstritten, ob es dafür über­haupt eine recht­liche Grund­lage gibt. Seit heute klärt das der Bundes­gerichtshof (BGH) in Karls­ruhe. Auf sein Urteil wartet eine ganze Branche. Das soll am 27. November verkündet werden. (Az. VIII ZR 285/18)

Was genau macht Wenigermiete.de?

Der Rechts­dienst­leister nimmt Miet­erhö­hungen, Kündi­gungen und Reno­vierungs­klau­seln unter die Lupe. In dem Fall vor dem BGH geht es um Ansprüche eines Berliner Mieters wegen der Miet­preis­bremse. Die erste Prüfung läuft über einen Online-Rechner auf der Inter­netseite: Der Nutzer gibt seine Daten ein, ein Algo­rithmus ermit­telt die orts­übliche Vergleichs­miete. Kommt heraus, dass der Mieter mehr Miete zahlt als erlaubt, kann er Wenigermiete.de mit der Durch­setzung beauf­tragen. Ein Honorar wird nur fällig, wenn dabei am Ende für den Mieter etwas heraus­springt. "Das heißt: Keine Vorab­zahlung wie beim Anwalt", steht promi­nent auf der Start­seite des Portals.

Wo ist das Problem?

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Wer Rechts­dienst­leis­tungen erbringen darf, ist gesetz­lich gere­gelt. Anbieter wie Wenigermiete.de waren damals noch nicht auf dem Markt, für sie sind die Rege­lungen nicht ausdrück­lich gemacht. Die meisten Unter­nehmen der Legal-Tech-Branche behelfen sich deshalb mit einer Inkas­soli­zenz, die zum Einziehen fremder Forde­rungen berech­tigt. Klas­sischer­weise sind das nicht bezahlte Rech­nungen. Ob ein Geschäfts­modell wie das von Wenigermiete.de von so einer Lizenz gedeckt ist, ist hoch­ums­tritten und bisher nicht geklärt.

Was heißt das für betrof­fene Nutzer?

In dem Fall, der nun in Karls­ruhe entschieden wird, hat das Berliner Land­gericht die Klage gegen den Vermieter abge­wiesen. Wenigermiete.de sei nicht befugt, die Ansprüche geltend zu machen. Das Portal sei schwer­punkt­mäßig gar kein Inkas­soun­ternehmen, sondern leiste ohne Erlaubnis Rechts­bera­tung im Internet. Die Richter störten sich unter anderem an dem Online-Rechner. Er rechne nicht nur nach Schema F, sondern berück­sich­tige auch schon die Beson­derheiten des Einzel­falls. In der Frage besteht aber nicht einmal am Land­gericht Einig­keit: Andere Kammern haben mit dem Modell von Wenigermiete.de kein Problem.

Welche Konse­quenzen hat das BGH-Urteil für die Branche?

Andere Anbieter, die Flug­gast­rechte einklagen, Lebens­versi­cherungen rück­abwi­ckeln oder Hartz-IV-Wider­sprüche durch­boxen, stehen vor ähnli­chen Fragen. Auch Myright, das im Diesel­skandal Zehn­tausende Auto­käufer gegen Volks­wagen vertritt, beob­achtet den Ausgang genau. Wegen der unter­schied­lichen Rechts­gebiete und Geschäfts­modelle wird man das Urteil aber nicht in allen Punkten verall­gemei­nern können.

Wie geht es jetzt weiter?

In der heutigen Verhand­lung haben die BGH-Richter ange­deutet, dass sie den Begriff Inkasso eher groß­zügig auslegen wollen. Im Kern scheine es ja immer um Geld­forde­rungen zu gehen. Die Abwehr einer Kündi­gung durch den Vermieter wäre nach dieser Logik aller­dings eher Rechts­bera­tung. Und auch sonst bleiben viele schwie­rige Detail­fragen. Das Urteil soll deshalb erst am 27. November verkündet werden. Wenigermiete.de ist sicher­heits­halber auf den Ernst­fall vorbe­reitet: "Wir könnten unsere Struktur inner­halb weniger Tage anpassen und das Angebot unein­geschränkt weiter­führen", sagt Gründer Daniel Halmer. Aus seiner Sicht sei die Verhand­lung aber "sehr positiv" verlaufen.

Was bedeutet das alles für die Verbrau­cher?

"Bevor wir am Markt waren, gab es keine Miet­preis­fälle. Jetzt gibt es Zehn­tausende", meint Halmer. Am BGH geht es um knapp 25 Euro weniger Miete im Monat. Nach Halmers Ansicht ist das Justiz­system für solche vergleichs­weise kleinen Ansprüche nicht ausge­legt. "Die meisten Verbrau­cher machen aus diesem Grund ihre Rechte schlicht und ergrei­fend nicht geltend."

Die Bundes­rechts­anwalts­kammer sieht das anders. Kläger könnten zum Beispiel Prozess­kosten­hilfe bean­tragen, und es gebe ein gutes System von Rechts­schutz­versi­cherungen. "Auch dadurch wird Zugang zum Recht gewähr­leistet", sagt Präsi­dent Ulrich Wessels. "Sich bei einer Rechts­dienst­leis­tung allein auf Algo­rithmen zu verlassen, scheint uns im Sinne des Mandanten- und Verbrau­cher­schutzes nicht der rich­tige Weg zu sein."

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