Themenspezial: Verbraucher & Service Missbrauchspotenzial

mobilcom-debitel: SIM-Karte lässt sich ohne Verifizierung sperren

Eine SIM-Karte lässt sich bei mobilcom-debitel ohne eine Verifizierung sperren. Doch ist dieses Vorgehen aus Datenschutz-Sicht in Ordnung?
Von Daniel Rottinger

Sperrung der SIM ist ohne Identifizierung möglich Sperrung der SIM ist ohne Identifizierung möglich
Bild: teltarif/mobilcom-debitel
Wer sein Handy durch Diebstahl oder andere Umstände verliert, sollt umgehend die SIM-Karte bei seinem Provider sperren lassen, um Kosten durch missbräuchliche Nutzung zu vermeiden. Im Fall von mobilcom-debitel läuft die Sperrung der SIM-Karte am Telefon komplett automatisch ab, ohne dass der Nutzer einen Verifizierungsprozess durchläuft - Missbrauchspotenzial inklusive.

Karten-Sperrung: DAS COSTA GANZ VIEL

Sperrung der SIM ist ohne Identifizierung möglich Sperrung der SIM ist ohne Identifizierung möglich
Bild: teltarif/mobilcom-debitel
Anfang vergangener Woche ist uns auf der CeBIT 2016 ein Smartphone samt eingelegter SIM-Karte (mobilcom-debitel) abhandengekommen. Nachdem wir den Verlust des Geräts bemerkt hatten, wendeten wir uns an die MD-Telefon-Hotline (040/555541000), um dort die SIM-Karte sperren zu lassen. Zunächst wird der Nutzer von einer Computerstimme dazu aufgefordert seine Rufnummer über die Telefontastatur einzugeben. Ist die Eingabe korrekt, wird man in das Kundenmenü weitergeleitet und kann durch Drücken der Taste 1 die SIM-Karte sperren lassen. Vor der eigentlichen Sperrung wird der Nutzer zunächst auf die Kosten in Höhe von 14,95 Euro hingewiesen. Durch erneutes Betätigen der Taste 1 wird dann die Sperrung tatsächlich durchgeführt. Abschließend kann man direkt eine neue SIM-Karte ordern (25,95 Euro) oder diesen Punkt überspringen. Danach endet das Gespräch, sofern der Nutzer nicht zu einem Kundenberater verbunden werden möchte.

Zu unserer Verwunderung ist die Sperrung problemlos auch durch Dritte möglich, sofern diese die Rufnummer eines mobilcom-debitel-Kunden kennen. Da die Handy-Rufnummer heutzutage oft auch als Festnetz-Ersatz verwendet wird, ist sie unter anderem einem großen Personenkreis bekannt. Die Sperrung der SIM-Karte durch einen Fremden ist in zweifacher Hinsicht ärgerlich: Einerseits wird die Kommunikationsmöglichkeit schlagartig unterbunden und anderseits kommen erhebliche Kosten auf den Nutzer zu.

mobilcom-debitel: Identifikation ist leider nicht möglich

Wir haben der Pressestelle von mobilcom-debitel unseren Fall geschildert und um ein Statement gebeten. Der Konzern bestätigt die von uns geschilderte Vorgehensweise und erklärt, dass es aufgrund des automatischen Prozesses leider nicht möglich sei, eine Identifikation durchzuführen. Da es im Fall eines Diebstahls der SIM-Karte schnell gehen müsse, stelle mobilcom-debitel seinen Kunden die automatische Möglichkeit der SIM-Karten-Sperrung zur Verfügung. "Dies dient vor allem einer kurzfristigen Umsetzung der gewünschten Sperrung der SIM-Karte, um weitere Kosten zu vermeiden" erklärt eine Sprecherin des Konzerns weiter.

Auf das von uns angesprochene Missbrauchspotenzial nimmt der Konzern wie folgt Stellung: "Generell gehen wir nicht davon aus, das die SIM Karte von fremden Personen gesperrt wird". Dem Anbieter seien dazu auch keine entsprechenden Fälle bekannt. Allerdings gebe es in einer solchen Situation die Möglichkeit, nach der Prüfung des Einzelfalls, die Kosten für die Sperrung erlassen zu bekommen.

So sieht ein Verbraucherschützer die Sperr-Praxis von mobilcom-debitel

Wir haben Boris Wita von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein um eine datenschutzrechtliche Einschätzung gebeten. Wita hält eine solche Praxis aus Sicht der Verbraucher- bzw. Datenschützer für "bedenkenswert" - gerade vor dem Hintergrund eines Missbrauchs. "Man stelle sich einmal vor, dass ein Dritter nur durch Nennung der Rufnummer den Anschluss sperren lassen kann".

Er hält die Aussage von mobilcom-debitel bezüglich des geringen Missbrauch-Charakters für nicht glaubwürdig: "Dass es hier bislang keine Missbrauchsfälle gegeben haben soll, ist kaum zu glauben und wohl eher eine Schutzbehauptung". Er gibt zudem zu bedenken, dass bei sonstigen Änderungen (Adresse, EVN, Tarif) über die Hotline, in der Regel die Nennung zum Beispiel des persönlichen Passwortes erforderlich sei.

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