Schadensersatz

Mobilcom-Ausstieg: Klage gegen France Télécom gescheitert

Aktionäre scheitern mit Schadensersatzklage gegen France Télécom
Von Hans-Georg Kluge mit Material von dpa

Die Klage auf Schadensersatz durch die France Télécom ist nun endgültig gescheitert. Die Klage auf Schadensersatz durch die France Télécom ist nun endgültig gescheitert.
Bild: Fineas - Fotolia.com
Aus für die Schadensersatz-Klage von Aktionären der früheren Mobilcom AG: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Rechtsmittel gegen ein entsprechendes Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts nicht zugelassen. Damit sei die Klage gegen die France Télécom rechtskräftig abgewiesen, teilte das OLG heute mit (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.04.2012, Az.: II ZR 229/10).

Die Klage auf Schadensersatz durch die France Télécom ist nun endgültig gescheitert. Die Klage auf Schadensersatz durch die France Télécom ist nun endgültig gescheitert.
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Die Mobilcom und die France Télécom hatten wegen der Versteigerung von UMTS-Lizenzen im Jahr 2000 einen Kooperationsrahmenvertrag geschlossen. Nach Unstimmigkeiten kündigten die Franzosen den Vertrag und unterstützten die Mobilcom nicht mehr finanziell. Dieser drohte eine Insolvenz, die nur mit einem Kredit über 320 Millionen Euro der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau abgewendet werden konnte. Nach einer Vergleichsvereinbarung stieg die France Télécom aus dem UMTS-Geschäft aus, die Franzosen übernahmen ihre Verbindlichkeiten. Diese beliefen sich letztlich auf 6,1 Milliarden Euro. Der französische Konzern habe insgesamt durch sein Mobilcom-Engagement 12 Milliarden Euro verloren. Der französische Staat musste dem Telekommunikationsunternehmen 9 Milliarden Euro Unterstützung gewähren, um den gewaltigen Schuldenberg von damals etwa 70 Milliarden Euro stemmen zu können.

Juristische Auseinandersetzungen

Damit findet nun ein jahrelanges juristisches Ringen ein Ende. Mehrere Gerichte hatten sich seither mit Schadensersatzklagen beschäftigt. Der Firmengründer Gerhard Schmid unterstützte teilweise die Bemühungen und scheiterte selbst mit einer eigenen Klage. Mobilcom konnte ohne die Unterstützung der France Télécom auch sein UMTS-Netz nicht aufbauen und musste die Lizenz zurückgeben und die Investitionen abschreiben. Der französische Konzern hatte den Klagen stets mit Optimismus entgegen gesehen: "Wir sind juristisch in einer sehr soliden Position", sagte der damalige France-Télécom-Vorstand Jean-Francois Pontal bereits 2002 der französischen Zeitung "Le Figaro".

Zwei Aktionärinnen der heutigen Freenet AG wollten zunächst mehr als 5,3 Milliarden Euro Schadensersatz. Nach einer 2009 abgewiesenen Klage forderten sie noch eine Million. Begründung: Die France Télécom habe einen beherrschenden Einfluss auf die Mobilcom gehabt. Das OLG wies die Klage 2010 ab und ließ keine Rechtsmittel zum BGH zu. Die Beschwerde dagegen wurde nun vom BGH zurückgewiesen.

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