Interconnection: BNetzA senkt Kosten für Mobilfunkgespräche
Die BNetzA hat die Entgelte für den Mobilfunk-Interconnect neu festgelegt.
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Die Bundesnetzagentur hat die Interconnection-Kosten für Gespräche in die Mobilfunknetze
neu festgelegt. Die bisherigen regulierten Kosten waren bis 30. November befristet und lagen bei 1,66 Cent pro Minute (netto). Jetzt sind die Kosten weiter gesunken.
Relevant sind die Interconnection-Kosten (auch als Terminierungs-Entgelt bezeichnet) dann, wenn ein Gespräch aus dem Festnetz oder von einem Mobilfunknetz in ein anderes Mobilfunknetz übergeben wird. Telefoniert also ein Kunde im Telekom-Netz zu einem Anschluss im Netz von o2, so bekommt o2 von der Telekom diese Terminierungskosten für die Gesprächsdauer. Die Kosten sind daher indirekt relevant für die Endkundenpreise. Die Terminierungskosten sind so auf der einen Seite ein Kostenpunkt bei abgehenden Telefonaten, gleichzeitig aber auf der anderen Seite auch eine Einnahmequelle.
Kosten sinken auf bis zu 0,95 Cent netto
Die BNetzA hat die Entgelte für den Mobilfunk-Interconnect neu festgelegt.
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Bei den jetzt vorgelegten Kosten handelt es sich um eine vorläufige Genehmigung aus einem Eilbeschluss der BNetzA.
Er gilt für alle Netzbetreiber inklusive der MVNO-Anbieter.
Demnach fallen bis zum 30. November 1,10 Cent pro Minute netto an. Ab dem 1. Dezember 2017
beträgt der Interconnect dann 1,07 Cent pro Minute (netto). Im dritten Jahr liegen die
Terminierungskosten bei 0,95 Cent pro Minute (netto).
Die Mobilfunkanbieter hatten zum Teil deutlich höhere Terminierungsentgelte beantragt. So hatte Telefónica im Hauptantrag ein Entgelt von 4,84 Cent pro Minute (netto) beantragt, die Telekom sprach sich für einen Fortbestand der bis vorgestern geltenden Terminierungsentgelte aus und Vodafone beantrage im Hauptantrag Kosten leicht über 2 Cent pro Minute (netto).