Digitale Dividende 1 & 2

LTE- und 5G-Ausbau dank Digitaler Dividende

Die Digi­tale Divi­dende 1 hat den Weg bereitet für mobilen Inter­netzu­gang. Mit der Digi­talen Divi­dende 2 sollte flächen­deckendes LTE reali­siert werden.
Von Julian Ruecker /

Infos zur Digitalen Dividende Infos zur Digitalen Dividende (Symbolbild)
Foto: Telefonica
Die "Weißen Flecken" des Inter­netemp­fangs galten in Deutsch­land spätes­tens seit Ende 2012 nach der dama­ligen Defi­nition als weit­gehend geschlossen. Das bedeu­tete, dass in allen Bundes­ländern über 90  Prozent der Haus­halte mindes­tens durch Internet per Funk eine Verbin­dung von 1 MBit/s oder mehr zur Verfü­gung stand. Dieser Ausbau­stan­dard resul­tierte unter anderem aus der Digi­talen Divi­dende 1, bei der Funk­frequenzen des Anten­nenfern­sehens in einer Auktion der Bundes­netz­agentur (BNetzA) 2010 für die mobile Inter­netnut­zung umver­teilt wurden. Mit einer erneuten Frequenz­verstei­gerung 2015 konnten die Mobil­funk­anbieter aber­mals zusätz­liche Frequenz-Bänder erstei­gern. Die durch die Umstel­lung auf DVB-T2 frei­werdenden Frequenzen der Digi­talen Divi­dende 2, haben so bis 2018 den Weg bereitet um deutsch­land­weit 98 Prozent der Haus­halte mit einer durch­schnitt­lichen LTE-Verbin­dung von mindes­tens 10 MBit/s zu versorgen. Die voraus­sicht­lich nächste Verstei­gerung weiterer Frequenzen soll 2024 statt­finden.

Digi­tale Divi­dende 1: "Mehr Breit­band auf dem Land"

Infos zur Digitalen Dividende Infos zur Digitalen Dividende (Symbolbild)
Foto: Telefonica
Als Digi­tale Divi­dende wurde das Frei­werden von Fre­quen­zen bezeichnet, die zuvor zur ana­logen terres­trischen Aus­strah­lung des Fernseh­signals genutzt wurden. Mit der Digi­tali­sierung des Funk­signals durch die Über­tragungs­tech­nologie DVB-T resul­tierte eine Effizienz­steigerung, die eine neue Vertei­lung der betrof­fenen Frequenzen gestat­tete. Dieser "Frequenz­gewinn" betraf das UHF-Band zwischen 790 und 862 MHz, das im Mai 2010 gemeinsam mit weiteren Frequenz-Blöcken, unter anderem aus früherer mili­täri­scher Nutzung, verstei­gert wurde. Die Nutzungs­rechte für die ins­gesamt 72 MHz wurden auf 15 Jahre für insge­samt 3,6 Milli­arden Euro den Mobil­funk-Netz­betrei­bern Deut­sche Telekom, Voda­fone und o2 zuge­spro­chen.

Auflage der Bundes­netz­agentur gegen­über den Netz­betrei­bern war es, zu gewähr­leisten, dass länd­liche Regionen Zugang zu mobilem Internet bekommen. Daher auch der Slogan der BNetzA: "Mehr Breit­band auf dem Land". Konkret bedeu­tete dies, dass Gemeinden mit geringer Einwoh­nerzahl durch eine Sende­anlage mit einer Mindest­leis­tung von 10 MBit/s versorgt werden mussten, bevor größere Ortschaften erschlossen werden durften. Mit dieser Auflage sollte das digi­tale Gefälle zwischen Stadt und Land verrin­gert und Haus­halten ein Breit­band-Inter­netzu­gang ermög­licht werden, in denen der DSL-Ausbau auf Grund einer dezen­tralen Vertei­lung seiner­zeit schwerer zu reali­sieren war.

Digi­tale Divi­dende 2: Versor­gungs­pflichten der Netz­betreiber

Kopf eines LTE-Mobilfunk-Masts Kopf eines LTE-Mobilfunk-Masts
Bild: E-Plus
Die nächste Frequenz­verstei­gerung der Bundes­netz­agentur fand im Juni 2015 statt, in der es unter anderem um eine weitere Umver­teilung der Frequenz-Nutzung im UHF-Band ging. Durch die Umstruk­turie­rung des digi­talen Anten­nenfern­sehens von DVB-T auf DVB-T2, die zwischen 2017 und 2019 umge­setzt wurde, war es möglich, das 700-MHz-Band (694 bis 790 MHz) für Mobil­funk umzu­widmen. Bei dieser Auktion fiel das Inter­esse der Mobil­funk-Anbieter an den zusätz­lichen Frequenzen jedoch wesent­lich geringer aus als noch fünf Jahre zuvor. So erstei­gerten die Deut­sche Telekom, Voda­fone und Telefónica (o2 und E-Plus) die Nutzungs­rechte bis 2033 für insge­samt 1 Milli­arde Euro. Im Gegen­satz zu 2010 flossen diese Einnahmen aller­dings direkt in Förder­programme für Glas­faser- und DSL-Ausbau von Bund und Ländern, anstatt dem allge­meinen Bundes­haus­halt zur Verfü­gung zu stehen.

Einer­seits ließ sich die Zurück­haltung der Bieter darauf zurück­führen, dass sich ein weit­reichendes LTE-Signal sowohl im 700-MHz- als auch im 800-MHz-Bereich umsetzen lässt und somit bei den Netz­betrei­bern even­tuell ein gerin­gerer Bedarf für neue Frequenzen bestand. Ande­rerseits ließ sie sich auch auf die neuen Auflagen zurück­führen, die von der BNetzA für die Vergabe beschlossen wurden. Der Ansatz, die Netz­betreiber für eine flächen­deckende Versor­gung Deutsch­lands mit mobilem Breit­band-Internet zu verpflichten, kam auch in 2015 zum Tragen und wurde konse­quent weiter­geführt. Während im Jahr 2010 noch insge­samt eine Netz­abde­ckung von mindes­tens 90 Prozent gefor­dert worden war, war es nunmehr die Versor­gungs­pflicht jedes einzelnen Netz­betrei­bers, bis 2018 mindes­tens 98 Prozent der Haus­halte mit einer Mindest­leis­tung von 50 MBit/s pro Anten­nensektor abge­deckt zu haben. Darüber hinaus wurden die Netz­betreiber in die Pflicht genommen sämt­liche Auto­bahn­trassen und ICE-Stre­cken abzu­decken, sofern dies tech­nisch und recht­lich möglich war.

Tiefe Frequenzen ermög­lichen große Abde­ckung, aber auch Inter­ferenzen

Reichweitenvergleich Reichweitenvergleich bei 700 MHz und 2,1 GHz
Grafik: T-Mobile
Auf der Welt­funk­konfe­renz 2012 und 2015 wurde verein­bart, das 700-MHz-Spek­trum als inter­natio­nalen Stan­dard für lang­wellige LTE-Über­tragung zu fördern. Als nied­rigste Frequenzen für die Umset­zung von Funk­internet ist dieser Bereich beson­ders präde­stiniert, wenig besie­delten Regionen einen Zugang zum Internet zu ermög­lichen. Mit einer deut­lich höheren Aus­breitung als etwa die in Europa für UMTS genutzten Fre­quen­zen um 1,9 und 2,1 GHz oder die kurz­wellige LTE-Vari­ante um 1,8 GHz werden so weniger Sende­anlagen benö­tigt. Während kurz­wellige LTE-Sender eine höhere Leis­tung erbringen können, erzielen LTE-Funk­masten im 700 MHz-Band mit rund 10 km eine maxi­male Reich­weite.

Obwohl die Mobil­funk-Betreiber zuver­sicht­lich waren, die Auflagen zur Versor­gungs­pflicht bis 2018 erfüllen zu können, regte sich Kritik an der Bevor­zugung des 700-MHz-Bands: Erstens waren 2015 noch kaum Handys auf dem Markt, die einen so nied­rigwel­ligen LTE-Empfang unter­stützen und zwei­tens inter­ferierte eine paral­lele Ausstrah­lung des DVB-T-Signals mit der LTE-Über­tragung. Dies galt nicht nur für die bis zu drei­jäh­rige Umbau­phase inner­halb Deutsch­lands, sondern auch für Grenz­regionen zu Ländern, in denen eine DVB-T-Über­tragung auch über 2019 hinaus stan­dard­mäßig im 700-MHz-Bereich reali­siert wird. So kann die Über­tragung eines Fern­sehsi­gnal den LTE-Empfang im Umkreis von mehr als 100 km stören. Unter­stützt wurde die Kritik zusätz­lich von Initia­tiven zur Siche­rung des Funk­spek­trums für die Kultur- und Krea­tivwirt­schaft, da auch die Sende­frequenzen von Funk­mikro­fonen von der Neuver­teilung betroffen waren. Diese fiel schließ­lich jedoch wesent­lich geringer aus als noch 2010, da die Umrüs­tung auf ein neues Frequenz­band von der BNetzA finan­ziell unter­stützt wurde.

Keine feste Band­breite garan­tiert

Auf Grund der Shared-Medium-Eigen­schaft von mobiler Inter­netüber­tragung garan­tiert eine 50 MBit/s starke Sende­anlage keinen einheit­lichen Empfang. Viel­mehr gilt: Ver­ursachen viele Surfer gleich­zeitig viel Traffic, sinkt die Band­breite, die jeder Einzelne zur Ver­fügung hat. Die Anbieter können daher keine fixe Band­breite garan­tieren, doch peilte die Bundes­netz­agentur mit der Auflage der Versorgungs­pflicht eine mini­male Geschwin­digkeit von durch­schnitt­lich 10 MBit/s pro Haus­halt an.

Die Digi­talen Divi­denden I & II spielten eine entschei­dende Rolle für den Ausbau des mobilen Inter­netemp­fangs, indem sie den Netz­betrei­bern die notwen­digen Frequenzen zur Verfü­gung stellten, um eine weit­räumige Abde­ckung zu gewähr­leisten und durch Auflagen der Bundes­netz­agentur die Erschlie­ßung des länd­lichen Raums bevor­zugten. Dadurch wurde die digi­tale Abhän­gigkeit von einem Fest­netz­anschluss verrin­gert und ein Beitrag geleistet, die geogra­fisch bedingte digi­tale Kluft abzu­schwä­chen. Aller­dings kann ein reiner LTE- oder 5G-Empfang eine fehlende DSL- oder Glas­faser­verbin­dung nicht voll­ständig ersetzen, da die bestehenden LTE-Zuhause-Tarife oft mit einem begrenzten Down­load­volumen verbunden sind.