LTE- und 5G-Ausbau dank Digitaler Dividende
Infos zur Digitalen Dividende (Symbolbild)
Foto: Telefonica
Die "Weißen Flecken" des Internetempfangs galten in Deutschland spätestens seit Ende 2012 nach der damaligen Definition als weitgehend geschlossen. Das bedeutete, dass in allen Bundesländern
über 90 Prozent der Haushalte mindestens durch Internet per Funk eine Verbindung von 1 MBit/s oder mehr zur Verfügung stand.
Dieser Ausbaustandard resultierte unter anderem aus der Digitalen Dividende 1, bei der Funkfrequenzen des Antennenfernsehens in einer Auktion der
Bundesnetzagentur (BNetzA) 2010
für die mobile Internetnutzung umverteilt wurden. Mit einer erneuten Frequenzversteigerung 2015 konnten die
Mobilfunkanbieter abermals
zusätzliche Frequenz-Bänder ersteigern. Die durch die Umstellung auf DVB-T2 freiwerdenden Frequenzen der
Digitalen Dividende 2, haben so
bis 2018 den Weg bereitet um deutschlandweit 98 Prozent der Haushalte mit einer durchschnittlichen
LTE-Verbindung von mindestens 10 MBit/s zu versorgen. Die voraussichtlich nächste
Versteigerung weiterer Frequenzen soll 2024 stattfinden.
Digitale Dividende 1: "Mehr Breitband auf dem Land"
Infos zur Digitalen Dividende (Symbolbild)
Foto: Telefonica
Als Digitale Dividende wurde das Freiwerden von Frequenzen bezeichnet, die zuvor zur analogen
terrestrischen Ausstrahlung des Fernsehsignals genutzt wurden. Mit der Digitalisierung des Funksignals durch die
Übertragungstechnologie DVB-T
resultierte eine Effizienzsteigerung, die eine neue Verteilung der betroffenen Frequenzen gestattete. Dieser "Frequenzgewinn" betraf
das UHF-Band zwischen 790 und 862 MHz, das im Mai 2010 gemeinsam mit weiteren Frequenz-Blöcken, unter anderem
aus früherer militärischer Nutzung, versteigert wurde. Die Nutzungsrechte für die insgesamt 72 MHz wurden auf 15 Jahre für insgesamt
3,6 Milliarden Euro den Mobilfunk-Netzbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone
und o2 zugesprochen.
Auflage der Bundesnetzagentur gegenüber den Netzbetreibern war es, zu gewährleisten, dass ländliche Regionen Zugang zu mobilem Internet bekommen. Daher auch der Slogan der BNetzA: "Mehr Breitband auf dem Land". Konkret bedeutete dies, dass Gemeinden mit geringer Einwohnerzahl durch eine Sendeanlage mit einer Mindestleistung von 10 MBit/s versorgt werden mussten, bevor größere Ortschaften erschlossen werden durften. Mit dieser Auflage sollte das digitale Gefälle zwischen Stadt und Land verringert und Haushalten ein Breitband-Internetzugang ermöglicht werden, in denen der DSL-Ausbau auf Grund einer dezentralen Verteilung seinerzeit schwerer zu realisieren war.
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Digitale Dividende 2: Versorgungspflichten der Netzbetreiber
Kopf eines LTE-Mobilfunk-Masts
Bild: E-Plus
Die nächste Frequenzversteigerung der Bundesnetzagentur fand im Juni 2015 statt, in der es unter anderem um eine weitere Umverteilung der
Frequenz-Nutzung im UHF-Band ging. Durch die Umstrukturierung des digitalen Antennenfernsehens von DVB-T auf DVB-T2, die zwischen 2017 und 2019
umgesetzt wurde, war es möglich, das 700-MHz-Band (694 bis 790 MHz) für Mobilfunk umzuwidmen. Bei dieser Auktion fiel das Interesse der
Mobilfunk-Anbieter an den zusätzlichen Frequenzen jedoch wesentlich geringer aus als noch fünf Jahre zuvor. So ersteigerten die Deutsche Telekom,
Vodafone und Telefónica (o2 und E-Plus) die Nutzungsrechte bis 2033 für insgesamt 1 Milliarde Euro. Im Gegensatz
zu 2010 flossen diese Einnahmen allerdings direkt in Förderprogramme für Glasfaser- und DSL-Ausbau von Bund und Ländern, anstatt dem allgemeinen
Bundeshaushalt zur Verfügung zu stehen.
Tiefe Frequenzen ermöglichen große Abdeckung, aber auch Interferenzen
Reichweitenvergleich bei 700 MHz und 2,1 GHz
Grafik: T-Mobile
Auf der Weltfunkkonferenz 2012 und 2015 wurde vereinbart, das 700-MHz-Spektrum als internationalen Standard für
langwellige LTE-Übertragung zu fördern. Als niedrigste Frequenzen für die Umsetzung von Funkinternet ist dieser Bereich besonders prädestiniert, wenig
besiedelten Regionen einen Zugang zum Internet zu ermöglichen. Mit einer deutlich höheren Ausbreitung als etwa die in Europa für
UMTS genutzten Frequenzen um 1,9 und 2,1 GHz oder die kurzwellige LTE-Variante um 1,8 GHz werden so weniger Sendeanlagen benötigt.
Während kurzwellige LTE-Sender eine höhere Leistung erbringen können, erzielen LTE-Funkmasten im 700 MHz-Band mit rund 10 km eine maximale
Reichweite.
Obwohl die Mobilfunk-Betreiber zuversichtlich waren, die Auflagen zur Versorgungspflicht bis 2018 erfüllen zu können, regte sich Kritik an der Bevorzugung des 700-MHz-Bands: Erstens waren 2015 noch kaum Handys auf dem Markt, die einen so niedrigwelligen LTE-Empfang unterstützen und zweitens interferierte eine parallele Ausstrahlung des DVB-T-Signals mit der LTE-Übertragung. Dies galt nicht nur für die bis zu dreijährige Umbauphase innerhalb Deutschlands, sondern auch für Grenzregionen zu Ländern, in denen eine DVB-T-Übertragung auch über 2019 hinaus standardmäßig im 700-MHz-Bereich realisiert wird. So kann die Übertragung eines Fernsehsignal den LTE-Empfang im Umkreis von mehr als 100 km stören. Unterstützt wurde die Kritik zusätzlich von Initiativen zur Sicherung des Funkspektrums für die Kultur- und Kreativwirtschaft, da auch die Sendefrequenzen von Funkmikrofonen von der Neuverteilung betroffen waren. Diese fiel schließlich jedoch wesentlich geringer aus als noch 2010, da die Umrüstung auf ein neues Frequenzband von der BNetzA finanziell unterstützt wurde.
Keine feste Bandbreite garantiert
Auf Grund der Shared-Medium-Eigenschaft von mobiler Internetübertragung garantiert eine 50 MBit/s starke Sendeanlage keinen einheitlichen Empfang. Vielmehr gilt: Verursachen viele Surfer gleichzeitig viel Traffic, sinkt die Bandbreite, die jeder Einzelne zur Verfügung hat. Die Anbieter können daher keine fixe Bandbreite garantieren, doch peilte die Bundesnetzagentur mit der Auflage der Versorgungspflicht eine minimale Geschwindigkeit von durchschnittlich 10 MBit/s pro Haushalt an.
Die Digitalen Dividenden I & II spielten eine entscheidende Rolle für den Ausbau des mobilen Internetempfangs, indem sie den Netzbetreibern die notwendigen Frequenzen zur Verfügung stellten, um eine weiträumige Abdeckung zu gewährleisten und durch Auflagen der Bundesnetzagentur die Erschließung des ländlichen Raums bevorzugten. Dadurch wurde die digitale Abhängigkeit von einem Festnetzanschluss verringert und ein Beitrag geleistet, die geografisch bedingte digitale Kluft abzuschwächen. Allerdings kann ein reiner LTE- oder 5G-Empfang eine fehlende DSL- oder Glasfaserverbindung nicht vollständig ersetzen, da die bestehenden LTE-Zuhause-Tarife oft mit einem begrenzten Downloadvolumen verbunden sind.
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