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Portierung: Die kostenlose Rufnummernmitnahme

Wer seinen Mobil­funk-Anbieter wech­selt, kann seine Handy-Rufnummer kostenlos zum neuen Anbieter mitnehmen. Wir zeigen Ihnen, wie das Verfahren funk­tio­niert.
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Wer einen Vertrag mit einem Mobilfunk­anbieter abschließt, bekommt für sein Handy auto­matisch eine passende Rufnummer des Netz­betrei­bers zuge­teilt. Was aber tun, wenn zuvor bereits ein Vertrag bei einem anderen Anbieter bestand und die alte Handy-Nummer bei­behalten werden soll?

Hier hilft die Rufnummern­portierung: Sie bezeichnet die Mitnahme der bishe­rigen Rufnummer bei einem Wechsel des Tele­kommuni­ka­tions­anbieters. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei der Portie­rung beachten müssen.

Portie­rung bei Anbie­ter­wechsel vor Vertrags­ende

Sie wollen Ihren Mobilfunk­anbieter wech­seln, obwohl der alte Vertrag noch nicht abge­laufen ist, und trotzdem Ihre gewohnte Ruf­nummer behalten? Das ist möglich. Durch die TKG-Novelle im Jahr 2012 müssen die Mobil­funk­anbieter heut­zutage ihren Kunden die Mitnahme einer Ruf­nummer zu einem anderen Anbieter auch dann ermög­lichen, wenn ihr Vertrag noch länger läuft - die soge­nannte vorzei­tige Portie­rung.

In diesem Fall erhält der Kunde für seinen alten Vertrag eine neue Rufnummer, kann aber in der Regel die alte SIM-Karte zunächst weiter nutzen. Für die Verwen­dung der portierten Rufnummer ist nach Abschluss der Portie­rung natür­lich die SIM-Karte des neuen Anbie­ters erfor­der­lich. Die Service­nummern des bishe­rigen Anbie­ters können dann nicht mehr verwendet werden.

Bean­tragt ein Prepaid-Kunde aller­dings die Portie­rung seiner Rufnummer, wird dies vom Provider meist als Desin­ter­esse inter­pre­tiert, die Prepaid­karte weiter zu nutzen. Meist kündigt dann der Anbieter die Prepaid­karte und schaltet diese ab, was jeder­zeit mit vier­wöchiger Frist möglich ist, da Prepaid­karten keine Lauf­zeit haben.

Wenn Sie mehr über die Rufnum­mern­mit­nahme vor Vertrags­ende wissen wollen, berät Sie unser spezi­eller Ratgeber zu diesem Thema. Portierung: Die Handynummer zum neuen Anbieter mitnehmen Portierung: Die Handynummer zum neuen Anbieter mitnehmen
Bild: teltarif.de

Lebens­langes Nutzungs­recht

Der Service der Portie­rung geht zurück auf den 1. November 2002. Seitdem sind die Mobil­funk­anbieter dazu verpflichtet, ihren Kunden die Rufnummern­mitnahme zu bieten. Im Mobil­funk-Sektor wird das Verfahren als Mobile Number Porta­bility (MNP) bezeichnet.

Damals hatte die Vorgän­ger­insti­tution der heutigen Bundesnetz­agentur, die Regulierungs­behörde für Tele­kom­muni­kation und Post (RegTP), jedem Mobil­funk-Kunden ein lebens­langes Nutzungs­recht auf seine Rufnummer zuge­spro­chen. Somit "gehört" eine Handy-Nummer nicht dem jewei­ligen Anbieter, sondern dem Kunden. Die Richt­linien der Anbieter für die Rufnummern­mitnahme sind also kein freund­liches Entgegen­kommen der Provider, sondern basieren auf gesetz­lichen Vorgaben.

Seit Dezember 2021: Portie­rung muss kostenlos sein

Das seit 1. Dezember geltende Telekom­muni­kati­ons­moder­nisie­rungs­gesetz beinhaltet einen wich­tigen Passus: Die Rufnum­mern­por­tie­rung wurde kostenlos. Das gilt sowohl für Portierungs­vor­gänge von Fest­netz­num­mern als auch von Mobil­funk-Rufnum­mern. Die Bundesnetz­agentur muss also sicher­stellen, dass Endnut­zern für die Rufnum­mern­mit­nahme keine direkten Entgelte mehr berechnet werden.

Zuvor gab es seit April 2020 bereits eine Decke­lung der bis zu diesem Termin teils noch horrenden Portie­rungs­gebühren von um die 30 Euro bei einzelnen Anbie­tern: Von April 2020 bis November 2021 durften nur noch maximal 6,82 Euro für einen Portie­rungs­vor­gang berechnet werden - und seither eben gar nichts mehr. Missverständnis: Interne Portierung ist nicht reguliert Missverständnis: Interne Portierung ist nicht reguliert
Foto/Grafik/Montage: teltarif.de, Logo: fraenk

Anbie­ter­wechsel ist Wechsel des Unter­neh­mens

Miss­ver­ständ­nisse gab und gibt es bei der Portie­rung immer wieder bei dem Begriff des Anbie­ter­wech­sels: Laut Defi­nition der Bundesnetz­agentur und laut Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz ist damit der Wechsel des Unter­neh­mens, also des Vertrags­part­ners gemeint.

In der Praxis gibt es aber immer wieder auch interne Wechsel zwischen den Marken eines Unter­neh­mens. Das betrifft nicht nur die vielen Marken von Dril­lisch, sondern auch die Marken der freenet-Gruppe oder der drei Netz­betreiber Telekom, Voda­fone und Telefónica. Hierfür gibt es keinen Zwang, über­haupt Rufnum­mern portieren zu müssen. Die Provider machen es auf Kunden­wunsch aber intern meist doch. Laut der Bundesnetz­agentur muss dann auch dieser interne Vorgang der Rufnum­mern­por­tie­rung kostenlos sein.

Der Anbieter darf also für eine interne Portie­rung kein Geld mehr verlangen, für den Tarif- oder Marken­wechsel darf er das aber weiterhin tun. Bei einem internen Marken­wechsel sollte man also immer zuvor ausrechnen, ob die Wech­sel­gebühr die spätere Preis­ersparnis bei der Grund­gebühr über­haupt recht­fer­tigt. Mehr dazu lesen Sie in unserem sepa­raten Ratgeber Interne Portie­rung und Marken-Wechsel: Gratis oder teuer?

Nach der Portie­rung: Die Mailbox und mögliche Probleme

Auch bei der Portie­rung bleibt die Rufnummer der Mailbox unver­ändert, gespei­cherte Infor­mationen können aller­dings nicht zum neuen Anbieter trans­feriert werden. Somit bedarf es einer erneuten Einrich­tung des Anruf­beantworters. Alte Meldungen sowie der Ansa­getext werden gelöscht. Bei einer Abfrage über Kurz­wahl ist jedoch zu beachten, dass hier die Nummer des neuen Anbie­ters verwendet werden muss. Die jewei­lige Kurz­wahl können Sie der nach­fol­genden Tabelle entnehmen.

Anbieter Kurz­wahl
Telekom 3311
Voda­fone 5500
o2 333
Nach der Portie­rung kann das bisher verwen­dete Smart­phone oder Handy in der Regel problemlos weiter genutzt werden, Aus­nahme bilden hier ledig­lich sehr alte Handy-Modelle, die nur eine Netz­fre­quenz (900 oder 1800 MHz) unter­stützen. Zu beachten ist zudem das Problem einer mög­lichen SIM-Lock-Sperre bei alten Prepaid-Handys.

Auch Netz­vor­wahl bleibt bei Rufnum­mern­mit­nahme erhalten

Bei der Portie­rung bleibt nicht nur die eigent­liche Rufnummer, sondern auch die bishe­rige Netz­vor­wahl erhalten. Dies ist für den Besitzer der Rufnummer natür­lich erst einmal komfor­tabel, da die Rufnummer komplett gleich bleibt: Also Anschluss­nummer inklu­sive Vorwahl.

Für Anrufer der Nummer hat das aller­dings nicht nur Vorteile: Sie müssen sich zwar keine neue Nummer merken, können aber auch nicht mehr anhand der Vorwahl erkennen, bei welchem Netz­betreiber sich die Rufnummer befindet.

Vor der Einfüh­rung der Rufnummern­portierung war es recht einfach zu erkennen, in welchem Netz ein Mobil­funk­kunde tele­foniert. So gehörte eine 0171 zum Telekom-Netz, eine 0172 zu Voda­fone und eine 0179 ins o2-Netz. Durch die Portie­rung ist es möglich, dass eine Rufnummer, die mit 0171 beginnt, nicht mehr im Telekom-Netz, sondern zum Beispiel im Voda­fone-Netz einge­bucht ist. Dies brachte zunächst unter Umständen uner­war­tete Mehr­kosten mit sich: Konnte ein Anrufer aufgrund seines Mobil­funk­ver­trags bisher Telekom-Anschlüsse beson­ders günstig errei­chen, konnte der Anruf nun teurer werden, da statt­dessen ins Voda­fone-Netz tele­foniert wurde.

Bei Unsi­cher­heiten bezüg­lich der Netz­zuge­hörig­keit können Kunden daher die Option der Anbieter nutzen, über Kurz­wahlen, per SMS oder auf anderen Wegen das zuge­ord­nete Netz jeder Mobil­funk-Rufnummer zu erfragen. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die verschie­denen Vorgehens­weisen bei den Netz­betrei­bern, inklu­sive anfal­lender Kosten - die Service-Provider bieten unter Umstän­den abwei­chende Möglich­keiten zur Abfrage. Zudem gibt es mitt­ler­weile auch einzelne Apps und einen Webdienst, mit denen die Netz­abfrage gestartet werden kann.

In der Praxis ist das heut­zutage in neueren Tarifen aber so gut wie nicht mehr rele­vant, da die meisten Handy-Nutzer ohnehin eine Allnet-Flat­rate haben. Und auch bei Tarifen mit Abrech­nung pro Minute (beispiels­weise Prepaid-Basis­tarife), gibt es kaum noch eine Unter­schei­dung beim Minu­ten­preis in verschie­dene Netze.

Über­sicht der Netz-Abfrage-Möglich­keiten bei den Netz­betrei­bern

Anbieter kosten­lose Kurz­wahl SMS
Telekom 4387 SMS mit Rufnummer an Kurz­wahl 4387
- Kosten: 19 Cent
Voda­fone 12313 nicht möglich
o2 nicht möglich SMS mit "NETZ Rufnummer"
an Kurz­wahl 4636
- Kosten: wie SMS