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Netzbetreiber: Tarifwechsel während der Vertragslaufzeit

Tarif­wechsel während der Vertrags­lauf­zeit sind bei den Netz­betrei­bern in der Regel an bestimmte Kondi­tionen geknüpft. In einem Über­blick zeigen wir Ihnen, welche Rege­lungen und Gebühren bei welchem Anbieter gelten.
Von / Tim Weber

Mobilfunk-Netzbetreiber Die Mobilfunk-Netzbetreiber knüpfen an einen Tarifwechsel in der Regel bestimmte Bedingungen
Foto/Montage: teltarif.de, Logos: Anbieter
Häufig genug stellen Kunden mit Lauf­zeit­ver­trag schon während der Mindest­lauf­zeit fest, dass es güns­tiger wäre, den Tarif zu wech­seln. So kann es sein, dass sie einen Mobil­funk-Tarif gewählt haben, der für ihre Nutzungs­gewohn­heiten nicht mehr ausreicht, weil das Inklusiv-Volumen inzwi­schen zu gering ist, oder der Mobil­funk­pro­vider in der Zwischen­zeit einen neuen Tarif im Angebot hat, der viel attrak­tiver erscheint.

Ein Tarif­wechsel ist jedoch nicht immer so unkom­pli­ziert möglich. Daher haben wir uns bei den drei großen Netz­betrei­bern umge­sehen, wann und unter welchen Bedin­gungen Kunden mit einem (Post­paid-)Lauf­zeit­ver­trag ihren Tarif wech­seln können. Weiterhin haben wir geprüft, ob und welche Gebühren beim Tarif­wechsel anfallen und ob sich dabei die Mindest­ver­trags­lauf­zeit verlän­gert. Wir stellen Ihnen die Kondi­tionen bei Voda­fone, o2 und Telekom vor. Mobilfunk-Netzbetreiber Die Mobilfunk-Netzbetreiber knüpfen an einen Tarifwechsel in der Regel bestimmte Bedingungen
Foto/Montage: teltarif.de, Logos: Anbieter

Darauf sollten Sie achten

Die Netz­betreiber bieten zumeist unter­schied­liche Bedin­gungen für einen Wechsel in einen gleich­wer­tigen oder güns­tigeren Tarif (Down­grade) sowie den Wechsel in einen teureren Tarif (Upgrade) an. Das Upgrade ist dabei in der Regel jeder­zeit und kosten­frei möglich. Für ein Down­grade können zeit­liche Sperren bestehen und Wech­sel­gebühren von 50 Euro und mehr anfallen.

Vor einem Tarif­wechsel sollte der Kunde in Erfah­rung bringen, ob sich dadurch die Mindest­ver­trags­lauf­zeit verlän­gert, bzw. diese durch den neuen Tarif noch einmal neu beginnt. Dies ist bei den Netz­betrei­bern für Upgrades und Down­grades unter­schied­lich gere­gelt. Bei Tarifen ohne monat­liche Grund­gebühr ist die Vertrags­lauf­zeit für den Kunden seit Inkraft­treten der TKG-Novelle hingegen nicht mehr so rele­vant, denn seither ist eine vorzei­tige Rufnum­mern­por­tie­rung möglich. So kann der Kunde seine Rufnummer aus dem bestehenden Vertrag zu einem anderen Anbieter mitnehmen, auch wenn der alte Vertrag noch läuft.

Beim Erwerb eines subven­tio­nierten Smart­phones oder Tablets zusammen mit einem Lauf­zeit­ver­trag können nach einem Tarif­wechsel die Vertrags­lauf­zeiten für das Gerät und den Mobil­funk­ver­trag vonein­ander abwei­chen. Dies kann ab dem Zeit­punkt sein, zu dem der Netz­betreiber wieder ein neues subven­tio­niertes Gerät anbietet.

Die Tarif­wechsel-Kondi­tionen der Netz­betreiber im Über­blick

  Voda­fone Telekom o2
Upgrade jeder­zeit jeder­zeit  2) jeder­zeit
Down­grade nach 21. Monat nach 12. Monat auf Anfrage 3)
Wech­sel­gebühr bei
Down­grade
- 49,95 auf Anfrage 3)
Lauf­zeit­ver­län­gerung
bei Down­grade
auf 24 Monate 1) - auf Anfrage 3)
Stand: Juli 2022, Preise in Euro.
1) Beginn einer neuen Mindest­ver­trags­lauf­zeit.
2) Ein kosten­loser Tarif­wechsel ist jeder­zeit möglich, wenn der neue Tarif mindes­tens 5 Euro teurer ist als Ihr gegen­wär­tiger.
3) Die Details und Möglich­keiten zum Tarif­wechsel müssen bei der Kunden­betreuung erfragt werden.

Vor kosten­pflich­tigem Down­grade nach­rechnen

Kunden, die in einen kosten­güns­tigeren Tarif wech­seln möchten, sollten genau prüfen, ob sich dieser Vorgang wirk­lich für sie lohnt. Denn Tarif­wechsel-Willige sollten nicht allein die monat­liche Grund­gebühr im Auge haben, sondern verglei­chen, wie hoch ihr Rech­nungs­betrag mit dem aktu­ellen Nutzungs­ver­halten bzw. dem benö­tigten High­speed-Volumen im alten und im neuen Tarif ausfällt. Hinzu kommt bei den Kosten für den neuen Tarif auch noch die Wech­sel­gebühr.

Rechnung prüfen und mit aktuellen Tarifen vergleichen Wenn der Rechnungscheck ergibt, dass aktuelle Tarife günstiger sind
Foto: contrastwerkstatt -fotolia.com
Denn bei einer Tarif­wech­sel­gebühr in Höhe von knapp 50 Euro und einer verblei­benden Mindest­ver­trags­lauf­zeit von einem Jahr lohnt sich eine Umstel­lung nur, wenn der Kunde mit dem neuen Tarif monat­lich mindes­tens etwa 4 Euro sparen würde. Sind beim Tarif­wechsel 100 Euro fällig, so muss die Ersparnis über die Rest­lauf­zeit von einem Jahr mindes­tens knapp 8,50 Euro im Monat betragen, um die Tarif­wech­sel­gebühr amor­tisieren zu können.

Auf diese Weise wird ein Tarif­wechsel finan­ziell immer unat­trak­tiver, je näher das Ende der Vertrags­lauf­zeit rückt. Möchte man ohnehin bei seinem bishe­rigen Mobil­funk-Anbieter bleiben, kann auch eine früh­zei­tige Vertrags­ver­län­gerung eine Alter­native sein (meist ab dem 19. Vertrags­monat möglich).

Immerhin: Bei allen Anbie­tern kann zumin­dest ein Upgrade ohne Auswir­kungen auf die Mindest­ver­trags­lauf­zeit durch­geführt werden. Über­raschend ist das aller­dings nicht, denn dadurch erhöht sich in der Regel die Grund­gebühr, sodass der Anbieter auch mehr an diesem Kunden verdient.

Ein Tipp aus unserer Erfah­rung

Man sollte sich bei einem Tarif­wechsel darüber im Klaren sein, dass die Netz­betreiber ein reines Down­grade (bei gleich­blei­bender Vertrags­lauf­zeit) nicht gerne gewähren. Sie werden meis­tens versu­chen, den Vertrag, im Rahmen der Kontakt­auf­nahme durch den Kunden, zu verlän­gern oder den Kunden von einem Upgrade zu über­zeugen.

Handy-Verträge mit insge­samt mehr als 24 Monaten Lauf­zeit sind zwar eigent­lich verboten. Wenn der Kunde aber ausdrück­lich einer vorzei­tigen Vertrags­ver­län­gerung zustimmt und damit beispiels­weise auch die Möglich­keit bekommt, ein Handy zu vergüns­tigten Kondi­tionen zu erwerben, ist auch eine Vertrags­lauf­zeit mit mehr als 24 Monaten gestattet. Wer das nicht möchte, sollte gege­benen­falls lieber darauf verzichten, von sich aus den Vertrag vorzeitig zu verlän­gern.

Wer den Provider ohnehin zum (baldigen) Ende der Vertrags­lauf­zeit wech­seln möchte, sollte es sich gut über­legen, ob er am Vertrag noch etwas ändern möchte. Die jeweils güns­tigsten Handy-Tarife finden Sie stets in unserem Handy-Tarife-Vergleich.