Brandbrief

Betriebsräte der Mobilfunker warnen vor National Roaming

Das gibt's nicht oft: Die Betriebsräte von drei im Wettbewerb stehenden Unternehmen tun sich zusammen und wenden sich an die Abgeordneten von SPD und CDU.
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Im Bundestag (das Bild zeigt das Europaparlement) soll übermorgen ein neues Gesetz beraten werden, das nationales Roaming verpflichtend machen soll. Das könnte Arbeitsplätze kosten. Im Bundestag (das Bild zeigt das Europaparlement) soll übermorgen ein neues Gesetz beraten werden, das nationales Roaming verpflichtend machen soll. Das könnte Arbeitsplätze kosten.
Bild: Picture Alliance / dpa
Die Diskus­sion um das natio­nale Roaming spitzt sich zu. Jetzt warnen die Betriebs­rats­chefs der Konkur­renten Telekom, Voda­fone und Telefónica in seltener Einmü­tig­keit: Verpflich­tendes National-Roaming könnte Zehn­tau­sende Jobs kosten.

Betriebs­räte schreiben Brand­brief

Im Bundestag (das Bild zeigt das Europaparlement) soll übermorgen ein neues Gesetz beraten werden, das nationales Roaming verpflichtend machen soll. Das könnte Arbeitsplätze kosten. Im Bundestag (das Bild zeigt das Europaparlement) soll übermorgen ein neues Gesetz beraten werden, das nationales Roaming verpflichtend machen soll. Das könnte Arbeitsplätze kosten.
Bild: Picture Alliance / dpa
Dazu haben die Betriebs­rats­chefs der Netz­be­treiber einen "Brand­brief" an die Frak­ti­ons­chefs von Union und SPD geschickt, berichtet das in Düssel­dorf erschei­nende Handels­blatt, und warnen eindring­lich vor der Einfüh­rung von verpflich­tendem Roaming im deut­schen Mobil­funk. „Die Pläne zum lokalen Roaming gefährden eine fünf­stel­lige Zahl an Arbeits­plätzen“, heißt es in dem Schreiben, das dem Handels­blatt vorliegt.

Eigent­lich stehen die drei Unter­nehmen in starkem Wett­be­werb. Für das Schreiben haben sich die Arbeit­neh­mer­ver­treter der drei Konkur­renten aber zusam­men­getan. Sie warnen, das verpflich­tendes Teilen von Infra­struktur, also soge­nanntes "Roaming", den Netz­ausbau in Deutsch­land hemmen würde und zu Lohn­dum­ping in der Branche führen könnte.

Vor der Neufas­sung des Gesetzes

Hinter­grund des Schrei­bens ist die anste­hende Ände­rung des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setzes (TKG). Die erste Lesung soll über­morgen im Bundestag statt­finden. Poli­tiker aus Union und SPD wollten mit dem Gesetz Mobil­funk­be­treiber dazu verpflichten, in Funk­lö­chern ihre Infra­struktur zu teilen. Konkret sollen etwa Kunden von Telefónica das Netz von Telekom oder Voda­fone nutzen können, sollte ihr Anbieter keine Verbin­dung zur Verfü­gung stellen. Die dafür zu verrech­nenden Preise würden von der Bundes­netz­agentur fest­ge­setzt und dürften somit recht niedrig sein. Dadurch würde die Lust einzelner Netz­be­treiber sinken, selbst das Netz auszu­bauen und "teure" Anbieter könnten ihren Kunden nicht mehr vermit­teln, warum ihr Netz besser (und deshalb teurer) ist, wenn Kunden von preis­werten Anbie­tern via natio­nales Roaming die gleiche Netz­ver­sor­gung anbieten können.

Betriebs­räte und Manager sind sich einig

Nicht nur die Betriebs­räte, auch die Manager der drei Unter­nehmen wehren sich gegen die Entschei­dung. „Verpflich­tendes Roaming kommt einer Enteig­nung gleich“, sagte Telefónica-Deutsch­land­chef Markus Haas dem Handels­blatt. Auch Telekom und Voda­fone hatten sich gegen Roaming ausge­spro­chen. Im kommenden Jahr findet die Vergabe der Frequenzen für den nächsten Mobil­funk­stan­dard 5G statt. Die Betreiber kriti­sieren schon länger, dass die Diskus­sion um verpflich­tendes Roaming Unsi­cher­heiten schaffen könnten, die den Ausbau von 5G lähmten.

Eine Verän­de­rung der Geset­zes­lage würde auch bereits erfolgte Inves­ti­tionen in sonst schlecht versorgten Regionen in Frage stellen. Einige Netz­be­treiber hatten deswegen schon mit einer Klage gedroht, welche die geplante Auktion aufhalten und damit den eigent­lich für 2020 geplanten Start­termin für 5G in Deutsch­land in Frage stellen würde.

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