Netzneutralität

Netflix und Co. könnten im Notfall abgeschaltet werden

Stößt die Internet-Infra­struktur aufgrund des gestie­genen Bedarfs wegen der Corona-Epidemie an ihre Grenzen, könnte das Strea­ming über Netflix, YouTube und Co. gestoppt oder nur noch mit begrenzter Daten­rate durchs Netz gelenkt werden.
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Könnte Netflix der Saft abgedreht werden? Könnte Netflix der Saft abgedreht werden?
(c) dpa
"Ich lasse mir doch nicht vorschreiben, wann ich einen Film auf Netflix anschaue und welchen Verbrei­tungsweg ich für Radio oder Fern­sehen nutzen soll". Viele Leser haben ziem­lich empört auf den Appell, das Strea­ming-Verhalten in den Krisen­zeiten zu über­denken und vor allem während der Haupt­geschäfts­zeiten weniger - vor allem über Mobil­funk - zu streamen, reagiert. Aktuell gibt es laut der Telkos wie der Telekom, Voda­fone oder Telefónica auch noch keinen Anlass für Panik, es seien noch genü­gend Netz-Reserven vorhanden.

Aber: Mit einem Daten­durch­satz von neun Terabit pro Sekunde hat der Inter­netknoten DE-CIX in Frank­furt am Main in dieser Woche bereits seinen bislang höchsten Wert erreicht und damit einen neuen Welt­rekord aufge­stellt. Doch damit ist nicht genug, es wird erwartet, dass der Traffic schon in Kürze um 30 Prozent steigen wird. Bei der Telekom habe man daher bereits im Januar die "Notfall- und Pande­miepläne" akti­viert. Oberstes Ziel sei es, "den Betrieb der Infra­struktur sicher­zustellen und aufrecht­zuer­halten".

BNetzA: Netz­neutra­lität könnte bei Bedarf ausge­hebelt werden

Könnte Netflix der Saft abgedreht werden? Könnte Netflix der Saft abgedreht werden?
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Was im Moment noch keiner wahr­haben will: Stößt die Infra­struktur tatsäch­lich an ihre Grenzen, könnte das Strea­ming über Netflix, YouTube und Co. gestoppt oder die Dienste nur noch mit begrenzter Daten­rate durchs Netz gelenkt werden.

Auf Anfrage des Baye­rischen Rund­funks (BR24) erklärt die Bundes­netz­agentur: Soge­nanntes "Verkehrs­manage­ment", also die bevor­zugte Behand­lung von bestimmten Daten­strömen, sei grund­sätz­lich zulässig, solange "objektiv unter­schied­liche tech­nische Anfor­derungen" vorhanden seien. Ein lebens­wich­tiger Daten­austausch zwischen Kliniken ließe sich somit anders kate­gori­sieren als ein Katzen­video auf YouTube – und könne im Ernst­fall auch entspre­chend behan­delt werden.

Zudem sehe die EU-Verord­nung zur Netz­neutra­lität Ausnahmen im Falle von einer "außer­gewöhn­lichen Über­lastung" vor, etwa bei einer "erheb­lichen Zunahme des Netz­verkehrs aufgrund von Notsi­tuationen". Im Ernst­fall werde die Politik eingreifen.

Der BR rät: Wer im Fall der Fälle auf bestimmte Filme und Serien auch zu Haupt­geschäfts­zeiten nicht verzichten möchte, der kann diese bei vielen Strea­ming-Anbie­tern auch herun­terladen. So stünden die Filme auch zur Verfü­gung, wenn das Netz schwä­chelt oder bestimmte Ange­bote gedros­selt werden. Auch der BR rät: Wer das Netz schonen möchte, der solle eher Neben­verkehrs­zeiten nutzen. Etwa die klas­sische Fern­sehzeit ab 20 Uhr, wo viele nicht mehr arbeiten.

EU-Kommis­sion wendet sich an Netflix

Im Moment können die deut­schen Netze die erhöhte Daten­nutzung in der Coro­nakrise noch verkraften. Zwischen den Zeilen liest man aber auch eine gewisse Unsi­cher­heit heraus, was die weitere Entwick­lung betrifft. Wegen der Sorgen, die verstärkte Nutzung von Video-Strea­ming­diensten könnten in der Krise das Internet ausbremsen, hat sich die EU-Kommis­sion an Netflix gewandt. Das berichtet der Nach­rich­tensender n-tv.

Dabei sei es unter anderem um die Idee gegangen, die Bild­qualität bei starker Auslas­tung auto­matisch von HD- auf Stan­dard-Auflö­sung runter­zuschrauben, teilte die Kommis­sion mit.

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