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Bericht: Schärfere Auflagen für 5G-Netzausbau?

Das "Nörgeln" der Politik bei der Bundesnetzagentur nach besseren Netzausbau könnte Wirkung zeigen. Ganz so einfach, wie sich die Politik vorstellt, wird es wohl nicht.
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Das "Nörgeln" der Politik nach einem besseren Mobilfunk-Netzausbau könnte (ein klein wenig) Wirkung zeigen. Von den Beschwerden der Berliner Regierung zeige man sich bei der Bonner Bundesnetzagentur „genervt“, will das Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" erfahren haben. Aber ganz so einfach, wie sich die Politik vorstellt, wird es wohl nicht. Man werde dem Druck aus der Politik nur teilweise nachgeben, berichtet das Nachrichtenmagazin weiter.

Stärkere Versorgungsauflagen

Jochen Hohmann, Präsident der Bundesnetzagentur wird von der Politik bedrängt, die Auktionsregeln zu verschärfen. Jochen Hohmann, Präsident der Bundesnetzagentur wird von der Politik bedrängt, die Auktionsregeln zu verschärfen.
Foto: Picture Alliance / dpa
Die Versorgungsauflagen sollen demnach ausgeweitet werden: Die Netzbetreiber sollen verpflichtet werden, auch "entlang der Landstraßen leistungsstarke Netze“ aufzubauen. Der Spiegel weiß, dass Gutachter im Auftrag der BNetzA die Ausbaukosten alleine für die flächendeckende Versorgung der Landstraßen mit 4G (LTE) auf eine Summe zwischen 895 Millionen und drei Milliarden Euro schätzen. Geld, was wohl die Netzbetreiber aufbringen müssten, falls es ihnen nicht vorher für viel zu teure Lizenzen abgenommen wird.

Der ursprüngliche Entwurf der BNetzA vom September hatte "nur" vorgesehen, Bundesautobahnen und Bundessstraßen bis Ende 2022 vollständig mit einer Datenrate (Download) von 100 MBit/s zu versorgen. An "fahrgaststarken" Bahnstrecken sollten mindestens 50 MBit/s bereitgestellt werden.

BNetzA sieht wenig Spielraum

Bereits im September hatte die Netzagentur versucht, deutlich zu machen, dass sie keinen Spielraum für weitergehende Auflagen sieht: „Diese Auflagen stellen nach Ansicht der Präsidentenkammer die Grenze des wirtschaftlich Abbildbaren dar.“ Zum Ausbau von Mobilfunk an Landstraßen hieß es wörtlich: „Weitergehende Auflagen, z. B. für Land-, Kreis- und Gemeindestraßen, können im Rahmen dieses Verfahrens nicht auferlegt werden, da die hiermit verbundenen Ausbaukosten (...) außer Verhältnis zum Wert der vergebenen Frequenzen stehen.“

Die Spezialisten der Bundesnetzagentur befürchten, dass die Mobilfunkanbieter vor Gericht ziehen, wenn die Kosten für den Netzausbau den "Wert" der Frequenzen übersteigen. Wenn aber erst einmal geklagt wird, dann kann die für das kommende Frühjahr geplante Versteigerung erst mal abgehakt und der Netzausbau auf den St. Nimmerleins-Tag verschoben werden. Das kann ernsthaft niemand wollen.

Doch Ratenzahlung

Laut Spiegel will die BNetzA den Mobilfunkanbietern bei den Zahlungsbedingungen spürbar entgegen kommen: Sie sollen die erhofften Milliardenbeiträge nicht in einem Schlag nach der Auktion überweisen müssen, sondern über „viele Jahre“ in Raten abstottern dürfen. Das war eine Forderung insbesondere von Telefónica-o2 gewesen.

Warum die Politik die Technik nicht versteht und was eine Station kostet, lesen Sie auf der nächsten Seite.

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