Mehr Netz

Bericht: Schärfere Auflagen für 5G-Netzausbau?

Das "Nörgeln" der Politik bei der Bundesnetzagentur nach besseren Netzausbau könnte Wirkung zeigen. Ganz so einfach, wie sich die Politik vorstellt, wird es wohl nicht.
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Die Politik regt sich - zu Recht - über die mangelhafte Netzversorgung im Lande auf. Die Politik hat aber größtenteils nicht verstanden, dass die im Frühjahr zur Debatte stehenden Frequenzen bei 2 und 3,6 GHz für eine grundlegend flächendeckende Versorgung völlig ungeeignet sind.

Die BNetzA versucht zu vertrösten: „Bereits zum Ende des Jahres 2025 werden neben weiteren Kapazitätsfrequenzen auch Flächenfrequenzen erneut verfügbar.“ Mit "Flächenfrequenzen" meint die Agentur den Bereich unterhalb von einem Gigahertz (GHz). Nur bis 2025 möchte die Politik längst Flächendeckung erreicht haben.

Was kosten die Wünsche der Politik?

Auf eine kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung vorgerechnet: „Bei Verwendung unterhalb von 1 GHz kann mit einer Basisstation ein wesentlich größerer Bereich abgedeckt werden als mit Frequenzen oberhalb von 1 GHz. Beispielsweise werden für die gleiche Fläche bei 1,8 GHz oder 2 GHz etwa viermal so viele Basisstationen benötigt wie bei 900 MHz. Bei 3,6 GHz würden noch einmal mehr Basisstationen benötigt.“

Um sofort und schnell ausbauen zu können, müsste der gesamte Terminplan für die Frequenzvergaben sofort auf den Tisch, sprich es müssten weitere Frequenzen unterhalb 1 GHz "frei gehauen" werden bzw. die Laufzeiten der entsprechenden Lizenzen neu definiert werden. Es ist einleuchtend, dass kein Netzbetreiber etwas aufbauen mag, wenn er nicht weiß, wie lange er diese Frequenzen auch nutzen kann.

Was kostet eine Station?

Auch die hier in einem teltarif.de-Editorial aufgeworfene Frage, was eine Sendestation kostet, wird beantwortet: Danach sind pro Sendestation etwa Kosten in Höhe von 170 000 Euro zu erwarten. Dieser Wert orientiere sich am Preis für eine LTE-Sendeanlage, die Kosten für die Glasfaseranbindung kommen noch dazu. Das hat sich die Bundesregierung vom Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) ausrechnen lassen.

National Roaming jetzt doch oder doch nicht?

Wie der Spiegel weiter berichtet, wolle die Bundesnetzagentur "Anreize" schaffen, damit die Netzbetreiber beim Netzausbau miteinander kooperieren. Dabei geht es vor allem um ländliche Gebiete, die sich wirtschaftlich kaum rechnen und damit erst spät versorgt werden, beispielsweise, wenn die öffentliche Hand mit Fördergeldern "mithilft". Der Parallel-Ausbau dieser Regionen (getrennt durch alle drei Anbieter) ist erst recht unrentabel.

Über diese "Anreize" will die Bundesnetzagentur erreichen, dass in ländlichen Regionen mit weniger potenziellen Kunden nur ein Anbieter Masten baut. Gegen eine Gebühr sollen dann auch die Kunden der anderen Anbieter den errichteten Funkmast mitnutzen können. Diese Gebühr müsste jedoch nicht der Kunde, sondern der jeweilige Netzbetreiber an den Netzbetreiber mit einem Sendemast zahlen.

Der große Haken

Der Haken daran: Kunden in sehr günstigen Tarifen bekämen für weniger Geld die gleiche Netzqualität, wie Kunden in spürbar teureren Tarifen, womit derzeit noch die bessere Netzqualität dieser Anbieter finanziert wird. Aus gutem Grund haben sich die Netzbetreiber gegen eine (regulierte) Auflage national Roaming gewehrt.

Denkbar wären private Abkommen, die ein Roaming in sonst nicht versorgten Gebieten erlauben, wenn der Endkunde bereit wäre, für diese Option einen Aufpreis zu bezahlen. Kostenbewusste Kunden bräuchten diese Option ja nicht buchen, z.B. weil sie selten in diesen speziellen Regionen unterwegs sind. Die Kunden bekämen vielleicht ein Preisbewusstsein für bessere Netzqualität.

Siemens denkt über 5G-Netz in Berlin nach

Schon länger hatten Autokonzerne reklamiert, dass die Netzversorgung zu schlecht sei und sie für ihre Werke mit regionalen 5G-Frequenzen selbst aufbauen wollen. Auch der Siemens-Konzern überlegt wohl, seinen geplanten Zukunftscampus in Berlin mit einem eigenen 5G-Netz auszurüsten, wenn die Telekommunikationsunternehmen das Netz nicht schnell genug aufbauen, sagte Vorstand Cedrik Neike im Interview mit dem in Berlin erscheinenden Tagesspiegel. „Wir werden sehen, ob die Netzbetreiber 5G-Mobilfunk und Breitband liefern können. Andernfalls machen wir es selbst.“

Die BNetzA hat für diese Zwecke bereits die Frequenzen im Bereich von 3700 bis 3800 MHz reserviert. Sie sollen nicht versteigert, sondern auf Antrag zugeteilt werden. Die Frist, um das von der BNetzA vorgeschlagene Vergabeverfahren und die Nutzungsbedingungen zu kommentieren, endete bereits am 28. September. Siemens unterstützt, wie unter anderem auch Bosch, die Stellungnahme des ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie). Darin wird unter anderem die von der BNetzA vorgesehene Unterscheidung zwischen Indoor- und Outdoor-Nutzung kritisiert.

Und 26 GHz ?

Die Frequenzvergabe für den Bereich 26 GHz, der ebenfalls für die regionale und lokale Nutzung vorgesehen ist, ist noch nicht so weit, zumal die erzielbaren Reichweiten sehr gering sind und nur auf überschaubaren Flächen (Straßenzug, Innenhöfe, Konzerthallen) nutzbar sind. Hier gibt es „erste Erwägungen“, die bis zum 19. Oktober kommentiert werden durften. Welche konkreten Antworten eingegangen sind, ist noch nicht bekannt.

Tag der Entscheidung

Der Beirat der Bundesnetzagentur trifft sich am 26. November zur möglicherweise entscheidenden Sitzung in Sachen 5G-Frequenzvergabe. Die Auktionsbedingungen sollen „im Benehmen“ mit dem Gremium festgelegt werden.

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