Weg frei

BNetzA vergibt erste 5G-Frequenzen an die Telekom

12 Wochen nach Ende der nerven­aufrei­benden Frequenz­verstei­gerung in Mainz kann es auf 3,6 GHz endlich losgehen. Erste Frequenzen wurden zuge­teilt.
Von

Als erster Netzbetreiber hat die Telekom Deutschland eine Sendelizenz für 3,6 GHz erhalten und kann damit dort 5G starten. Als erster Netzbetreiber hat die Telekom Deutschland eine Sendelizenz für 3,6 GHz erhalten und kann damit dort 5G starten.
Logo: Telekom, Foto/Montage: teltarif.de
Die Bundes­netz­agentur hat heute auf Antrag der Telekom Deutsch­land GmbH endlich die vor 12 Wochen erstei­gerten Frequenzen im Frequenz­bereich bei 3,6 GHz zuge­teilt. Die Frequenzen der anderen erfolg­reichen Bieter können auf Antrag eben­falls zuge­teilt werden, teilte die Behörde dazu in Mainz mit. Zutei­lungs­anträge der Dril­lisch Netz AG und der Voda­fone GmbH liegen vor und sollen in Kürze beschieden werden.

Sofort nutzbar

"Die erstei­gerten Frequenzen können nach der Zutei­lung bundes­weit für 5G genutzt werden. Die schnelle Breit­band­versor­gung liegt damit in den Händen der Unter­nehmen. Die Netz­betreiber können ihre Netz­planung konkre­tisieren und ihre Netze zügig ausbauen", erläu­tert Jochen Homann, Präsi­dent der Bundes­netz­agentur.

Verbind­liche Zuord­nung und Zutei­lung

Als erster Netzbetreiber hat die Telekom Deutschland eine Sendelizenz für 3,6 GHz erhalten und kann damit dort 5G starten. Als erster Netzbetreiber hat die Telekom Deutschland eine Sendelizenz für 3,6 GHz erhalten und kann damit dort 5G starten.
Logo: Telekom, Foto/Montage: teltarif.de
Bei der Frequenz­auktion in Mainz waren 41 Frequenz­blöcke aus den Frequenz­berei­chen 2 GHz und 3,6 GHz für knapp 6,6 Milli­arden Euro verstei­gert worden. Die vier Bieter hatten nach der Auktion zunächst Gele­genheit, sich über die genaue Lage der abstrakt erstei­gerten Frequenz­blöcke in den Frequenz­berei­chen zu verstän­digen. Weil eine voll­stän­dige Eini­gung nicht erzielt wurde, hatte die Bundes­netz­agentur am 2. August 2019 über die Zuord­nung entschieden.

Streit zwischen Telefónica und 1&1-Dril­lisch?

Vor allem Telefónica und 1&1-Dril­lisch hatten sich eine lange Ausein­ander­setzung gelie­fert, die zu der wochen­langen Verzö­gerung führte. Aufgrund der konkreten Frequenzen stand die Zuord­nung für Voda­fone und Deut­sche Telekom mit Ablauf der Verstei­gerung schon fest. Nur Telefónica und 1&1-Dril­lisch mussten sich dagegen auf die genaue Zuord­nung im mitt­leren Bereich zwischen den Frequenz­blöcken von Voda­fone und Telekom einigen. Haupt­säch­lich der Newcomer 1&1 Dril­lisch habe dabei die Eini­gung erschwert, war aus Bran­chen­kreisen zu hören.

Zutei­lung mit Verpflich­tungen

Teil der gewünschten Zutei­lung ist auch die Verpflich­tung der Unter­nehmen, die Versor­gungs­auflagen umzu­setzen. Demnach müssen die Zutei­lungs­nehmer unter anderem bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haus­halte je Bundes­land und alle Bundes­auto­bahnen, die wich­tigsten Bundes­straßen und Schie­nenwege mit mindes­tens 100 MBit/s versorgen. Bis Ende 2024 sollen alle übrigen Bundes­straßen mit mindes­tens 100 MBit/s, alle Landes- und Staats­straßen, die Seehäfen und wich­tigsten Wasser­straßen und alle übrigen Schie­nenwege mit mindes­tens 50 MBit/s versorgt werden. Die Netz­anbieter können dabei aber nicht nur 5G-Technik einsetzen, sondern auch mit LTE (4G) arbeiten.

Die Bundes­netz­agentur hat alle Auflagen und Details im Internet veröf­fent­licht.

Mehr zum Thema Netzausbau