BNetzA vergibt erste 5G-Frequenzen an die Telekom
Als erster Netzbetreiber hat die Telekom Deutschland eine Sendelizenz für 3,6 GHz erhalten und kann damit dort 5G starten.
Logo: Telekom, Foto/Montage: teltarif.de
Die Bundesnetzagentur hat heute auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH endlich die vor 12 Wochen
ersteigerten Frequenzen im Frequenzbereich bei 3,6 GHz zugeteilt. Die Frequenzen der anderen
erfolgreichen Bieter können auf Antrag ebenfalls zugeteilt werden, teilte die Behörde dazu in
Mainz mit. Zuteilungsanträge der Drillisch Netz AG und der Vodafone GmbH liegen vor und sollen
in Kürze beschieden werden.
Sofort nutzbar
"Die ersteigerten Frequenzen können nach der Zuteilung bundesweit für 5G genutzt werden. Die schnelle Breitbandversorgung liegt damit in den Händen der Unternehmen. Die Netzbetreiber können ihre Netzplanung konkretisieren und ihre Netze zügig ausbauen", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Verbindliche Zuordnung und Zuteilung
Als erster Netzbetreiber hat die Telekom Deutschland eine Sendelizenz für 3,6 GHz erhalten und kann damit dort 5G starten.
Logo: Telekom, Foto/Montage: teltarif.de
Bei der Frequenzauktion in Mainz waren 41 Frequenzblöcke aus den
Frequenzbereichen 2 GHz und 3,6 GHz für knapp 6,6 Milliarden Euro
versteigert worden. Die vier Bieter hatten nach der Auktion zunächst
Gelegenheit, sich über die genaue Lage der abstrakt ersteigerten
Frequenzblöcke in den Frequenzbereichen zu verständigen. Weil eine
vollständige Einigung nicht erzielt wurde, hatte die
Bundesnetzagentur am 2. August 2019 über die Zuordnung entschieden.
Streit zwischen Telefónica und 1&1-Drillisch?
Vor allem Telefónica und 1&1-Drillisch hatten sich eine lange Auseinandersetzung geliefert, die zu der wochenlangen Verzögerung führte. Aufgrund der konkreten Frequenzen stand die Zuordnung für Vodafone und Deutsche Telekom mit Ablauf der Versteigerung schon fest. Nur Telefónica und 1&1-Drillisch mussten sich dagegen auf die genaue Zuordnung im mittleren Bereich zwischen den Frequenzblöcken von Vodafone und Telekom einigen. Hauptsächlich der Newcomer 1&1 Drillisch habe dabei die Einigung erschwert, war aus Branchenkreisen zu hören.
Zuteilung mit Verpflichtungen
Teil der gewünschten Zuteilung ist auch die Verpflichtung der Unternehmen, die Versorgungsauflagen umzusetzen. Demnach müssen die Zuteilungsnehmer unter anderem bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte je Bundesland und alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 MBit/s versorgen. Bis Ende 2024 sollen alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 MBit/s, alle Landes- und Staatsstraßen, die Seehäfen und wichtigsten Wasserstraßen und alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 MBit/s versorgt werden. Die Netzanbieter können dabei aber nicht nur 5G-Technik einsetzen, sondern auch mit LTE (4G) arbeiten.
Die Bundesnetzagentur hat alle Auflagen und Details im Internet veröffentlicht.