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4G-Versorgung: BNetzA hat kürzlich keine Fristen geändert

Zum Jahres­ende hätten die drei Netz­betreiber eine ordent­liche 4G-Netz­versor­gung hinbe­kommen sollen. Trotz fieber­hafter Anstren­gungen bleiben viele Stationen bei Bürger­initia­tiven oder in der Büro­kratie hängen. Gibts jetzt zwei Jahre mehr?
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Es gibt kein "Deutschland Netz", sondern (derzeit) drei Mobilfunknetze, mit unterschiedlicher Qualität. Es gibt kein "Deutschland Netz", sondern (derzeit) drei Mobilfunknetze, mit unterschiedlicher Qualität.
Foto: Picture Alliance / dpa
Für Aufre­gung sorgte vor wenigen Tagen die Nach­richt eines Internet-Portals: Verschiebt die Bundes­netz­agentur die Fristen für bessere LTE-Versor­gung von Schiene und Auto­bahn?

Es hat sich nichts geän­dert

Es gibt kein "Deutschland Netz", sondern (derzeit) drei Mobilfunknetze, mit unterschiedlicher Qualität. Es gibt kein "Deutschland Netz", sondern (derzeit) drei Mobilfunknetze, mit unterschiedlicher Qualität.
Foto: Picture Alliance / dpa
Nein, es hat sich nichts geän­dert, stellte die Bundes­netz­agentur auf Nach­frage von teltarif.de klar.

Wört­lich:"Die Bundes­netz­agentur hat keine Frist­verlän­gerung für die LTE-Versor­gung von Schiene und Auto­bahn gewährt. Viel­mehr werden in dem (erwähnten) Artikel die Versor­gungs­auflagen aus der Verstei­gerung 2015 und aus der Verstei­gerung 2019 vermischt. Es handelt sich um zwei getrennt zu betrach­tende Versor­gungs­auflagen, die auch unter­schied­liche Erfül­lungs­zeit­punkte haben und daher jede für sich seitens der Bundes­netz­agentur geprüft wird.

Auflagen von 2015

Nach der Versor­gungs­auflage aus der Verstei­gerung 2015 hat jeder Mobil­funk­netz­betreiber eine Breit­band­versor­gung mit mobil­funk­gestützten Breit­band­tech­nolo­gien sicher­zustellen, die eine Über­tragungs­rate von mindes­tens 50 MBit/s pro Anten­nensektor im Down­link errei­chen. Bei den Haupt­verkehrs­wegen (Bundes­auto­bahnen und ICE-Stre­cken) ist eine voll­stän­dige Versor­gung sicher­zustellen, soweit dies recht­lich und tatsäch­lich möglich ist. Diese Versor­gungs­auflage ist bis zum 31.12.2019 zu erfüllen. Die Erfül­lung dieser Versor­gungs­auflagen wird von der Bundes­netz­agentur zeitnah geprüft werden.

Auflagen von 2019

Die 2019 verstei­gerten Frequenzen enthalten in den Zutei­lungen u.a. auch Auflagen zur Versor­gung der Auto­bahnen und Schie­nenwege. Danach hat ein Zutei­lungs­inhaber bis zum 31.12.2022 für die Bundes­auto­bahnen, die Bundes­straßen und die fahr­gast­starken Schie­nenwege (mit mehr als 2000 Fahr­gästen pro Tag) eine Versor­gung mit einer Über­tragungs­rate von 100 MBit/s im Down­link im Anten­nensektor zu errei­chen.

Bei der Versor­gungs­auflage betref­fend die Bundes­straßen und die Schie­nenwege sind Koope­rationen und Frequenz­über­lassungen zulässig. Die Versor­gung durch anderer Zutei­lungs­inhaber ist anzu­rechnen.

Auflagen bis 2024

Bis zum 31.12.2024 sind außerdem alle Landes- und Staats­straßen sowie alle übrigen Schie­nenwege mit einer Über­tragungs­rate von mindes­tens 50 MBit/s im Down­link pro Anten­nensektor zu versorgen. Auch hier sind Koope­rationen und Frequenz­über­lassungen zulässig und die Versor­gung durch anderer Zutei­lungs­inhaber anzu­rechnen.

Nach­prüfung nach Auswer­tung

Ob die Versor­gungs­auflagen aus der Verstei­gerung 2015 erfüllt worden sind, kann erst nach Vorlage und Auswer­tung der Berichte und Nach­weise der Netz­betreiber abschlie­ßend beur­teilt werden."

Soweit die offi­zielle Stel­lung­nahme aus Bonn.

Schluss­folge­rungen

Daraus ergibt sich offenbar, dass die Bundes­netz­agentur nicht selbst durchs Land fahren und nach­messen wird (oder ein spezia­lisiertes Unter­nehmen beauf­tragt) sondern auf die Berichte und Belege der einzelnen Netz­betreiber baut.

Gegen­seitige Anrech­nung?

Ein Punkt wird schwierig: Der Netz­ausbau einzelner Netz­betreiber kann für Versor­gung gegen­seitig ange­rechnet werden. Wenn also Netz 1 in A-Stadt einen Sender baut, braucht Netz 2 das nicht unbe­dingt zu tun. Dafür könnte Netz 1 in C-Dorf auf einen eigenen Sender verzichten, weil Netz 2 dort baut. Nutzbar wäre diese (theo­retisch) bessere Netz­versor­gung nur mit einer roaming­fähigen SIM-Karte.

Ob es und in welcher Form natio­nales bezie­hungs­weise regio­nales Roaming wirk­lich geben wird, steht derzeit noch in den Sternen. Die Kunst wird sein, alle Netz­betreiber zu moti­vieren, weiter auszu­bauen. Wenn sich die drei oder vier Netz­betreiber beim Ausbau in etwa gleich verteilt abstimmen würden, könnte regio­nales Roaming möglich sein. Schwierig wird es aber, wenn ein Spieler glaubt, auf den teueren Ausbau verzichten zu können und nur möglichst günstig an nutz­bare Frequenzen (mit fertiger Technik) heran­zukommen.

Die aktu­elle Netz­abde­ckung können Sie über die offi­ziellen Netz­abde­ckungs­karten der Netz­betreiber sowie Karten freier Projekte ermit­teln.

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