Zurückhaltend

BITKOM: Schnelle Genehmigungen gesetzlich festschreiben

Einen Nutzungs- und Anschluss­zwang von staat­lich gebauten Mobil­funk­masten lehnt der Bran­chen­verband BITKOM ab. Statt­dessen fordert er die einfa­chere Frei­gabe von mehr öffent­lichen Stand­orten.
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Die staatliche Mobilinfrastrukturgesellschaft will selbst Antennenmasten bauen. Müssen diese Masten dann verpflichtend genutzt werden? (Das Bild zeigt einen Telekom Mast in Kyritz) Die staatliche Mobilinfrastrukturgesellschaft will selbst Antennenmasten bauen. Müssen diese Masten dann verpflichtend genutzt werden? (Das Bild zeigt einen Telekom-Mast in Kyritz)
Foto: Telekom Deutschland
Der Digi­talver­band Bitkom, worin sich die großen Anbieter der digi­talen Infor­mations- und Kommu­nika­tions­technik-Bran­chen (u.a. Deut­sche Telekom) zusam­menge­schlossen haben, sieht die Mobil­funk­stra­tegie der Bundes­regie­rung als „gute Grund­lage für die anste­henden Weichen­stel­lungen beim Mobil­funk­ausbau“.

Maßnahmen in Gesetz gießen

Die staatliche Mobilinfrastrukturgesellschaft will selbst Antennenmasten bauen. Müssen diese Masten dann verpflichtend genutzt werden? (Das Bild zeigt einen Telekom Mast in Kyritz) Die staatliche Mobilinfrastrukturgesellschaft will selbst Antennenmasten bauen. Müssen diese Masten dann verpflichtend genutzt werden? (Das Bild zeigt einen Telekom-Mast in Kyritz)
Foto: Telekom Deutschland
Zugleich wird aber gefor­dert, dass ange­kündigte Maßnahmen auch rasch gesetz­lich fest­geschrieben werden. Dies betreffe die geplanten Verein­fachungen und die Beschleu­nigung von Geneh­migungs­verfahren, um das Tempo beim Mobil­funk­ausbau zu erhöhen. Mehr Möglich­keiten zur ober­irdi­schen Verle­gung von Glas­faser­kabeln (an Masten) würde die Kosten für die Anbin­dung von Mobil­funk­stationen senken und wäre damit eine wich­tige Hilfe für die Netz­betreiber. „Ich wünsche mir einen neuen Ansatz beim Breit­band­ausbau. Wir müssen den Breit­band­ausbau als Gemein­schafts­aufgabe begreifen, wo es ein gemein­sames Ziel ist, allen Menschen in Deutsch­land die Chancen der Digi­tali­sierung zu eröffnen“, sagte Bitkom-Präsi­dent Achim Berg.

Kein Anschluss und Benut­zungs­zwang

In diesem Zusam­menhang äußerte sich der Bitkom gegen­über der geplanten staat­lichen Mobil­funk-Infra­struk­turge­sell­schaft (MIG) sehr zurück­haltend. Diese MIG sollte aus Bitkom-Sicht vorwie­gend als Service­einheit des Bundes zur Bereit­stel­lung von Stand­orten einge­setzt werden. „Zur Vermei­dung von staat­lichen Fehl­inves­titionen in (später) nicht nutz­bare Masten müssen sich neue Stand­orte in die Netz­planungen der Betreiber einfügen“, heißt es in der Stel­lung­nahme.

Die Infra­struk­turge­sell­schaft des Bundes sollte sich auf aktuell nicht durch die Netz­betreiber zu erschlie­ßende Regionen konzen­trieren.

Der momentan disku­tierte Anschluss- und Benut­zungs­zwang (also Staat baut einen Mast, den die Mobil­funker nutzen müssen) sei nicht nur verfas­sungs­recht­lich bedenk­lich, er wäre auch kontra­produktiv. Die Infra­struk­turge­sell­schaft solle sich auf solche Orte konzen­trieren, die sich durch lokale Hinder­nisse wie eine erfolg­lose Suche nach geeig­neten Stand­orten oder über­mäßig aufwen­dige und lang­wierige Geneh­migungs­verfahren nicht in Eigen­regie der Netz­betreiber nutzen lassen.

Große Bedeu­tung könnte dabei auch der in der Stra­tegie vorge­schla­genen Bereit­stel­lung von Infra­struktur und Grund­stücken des Bundes zukommen. Diese sollte laut Bitkom auf geeig­nete Liegen­schaften von Ländern und Kommunen ausge­weitet werden.

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